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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1884-09-02 · Heft 36 (2.9.1884) · p. Seite 566

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
48 (1884)
Issue
Heft 36 (2.9.1884)
Date
1884-09-02
Page
Seite 566 (sequence 2)
Language
German
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566 Gott dargebrachte Geschenke anzusehen, die seinen Zorn bej brannt wurde, sondern nur gewisse Theile abgesondert und sänsligeii, (z. B. Ps. 50, 7 re. Jesajas 40, 16. vgl. Menach. j verbrannt, die Brust und die rechte Schulter dem Priester 110, 1.) und dann, daß der Opferdienst die ganze Frömmigkeit des Menschen ausmache und böser Wandel dafür bei Gort unberücksichtigt bleibe, (z. B. 1. Sam. 15,22., Jes. 1, 11, Jcrm. 7, 22 u. a. O.) Je heftiger aber diese Männer solche Ansichten zurückweisen, desto klarer ist es, daß der Opferung eigenihümliche, der Offenbarung und dem durch sie entwickelten Gottyeitsbegrisie angemessene Ideen einwohnten. Welche find diese nun? Bevor wir an die Beantwortung dieser Frage gehen, müssen wir uns den mosaischen Opfercultus, wenn auch nur dem uns gegönnten Raum zufolge in kurzen Umrissen vorführen. — Tie Opserthiere bestanden in Rindvieh, Schafen, Ziegen und Tauben, als Repräsentanten des Besitzthums der Jsraelrtcn, weshalb sie auch, ihrem Werthe nach, in absteigender Linie erscheinen, die verschiedenen Stufen des Bolksgehörten, der damit die „Webe und Hebe" gemacht hatte, alles Uebrige wurde vom Darbringer mit den Seinen und dem Gesinde und den Leviten in einem Freudenmahle verzehrt. — Ganz anders war der Ritus bei den Sühnfind Schuldopfern, die nach Begehung einer Sünde zur Wiedervermittelung zwischen Mensch und Gott dargebracht wurden. Das Sündopfer des Einzelnen mußte in einer Ziege oder einem Schafe bestehen, das eines Stammfürsten in einem Ziegenbock; der Priester strich von dem Blute mit dem Finger an die vier Hörner des Opferaltars, das Thier gehörte außer den verbrannten Fettstücken den Priestern. Das Sündopfer für die ganze Gemeinde und für den Hohenpriester mußte ein junger Stier fein und von dem Blute sprengte der Priester siebenmal gegen den Vorhang zwischen dem Heiligen und Aüerheiligsten und strich mit dem Finger an die vier Hörner des eigeuthums bezeichnend. Hervorzuheben ist noch, daß sich Räucheraltars; das ganze Thier außer den verbrannten Fetthierdurch auch die iiivsaische Tendenz, den Opfercultus mögstücken wurde außerhalb des Lagers verbrannt. Was endlich ttchst zu vcrciusachen, characterisirt, während bei den Heid-! das Schuldopser betrifft, so wurde dessen Blut an den Altar urschen Rationen die Opsergegenstäude zahllos variiren. Ebenso einfach und Repräsentanten der Agricultur waren die Legesprengt, die Feltstücke wurden geopserl und das Uebrige gehörte den Priestern. Es ist nun eine alte Streitfrage, flandtheile der Speiseopser, nämlich Getreide, Oel, Salz und! worin die Verschiedenheit der Bestimmung des Schuldopsers Weihrauch. Wir bemerken gleich hier, daß Salz auch bei! von der des Sündopsers bestand? Den früheren Ansichten den Thieropfern zur Verwendung kam, dagegen Sauerteig und Honig strengstens untersagt waren, weil letztere die Säuerung, eie Gäyrung beförderten, jenes, das Salz, dieselbe, die Verwesung, verhindert, mit der Gähruug und Verwesung aber die Vorstellung des Todes, der Unreinheit verbunden war. —Tie Opferarten waren nun: -?'$ Ganzopfer, zte'psp Friedens- oder Freudenopfer, nur denen Speis- und Trankvpser verbunden waren, .hm:;-; Sünd- und zzs Schuldopfer. entgegen ergiebt sich aus einer sorgfältigen Vergleichung der 6. Mos. Kap. 4 und 5 angegebenen Veranlassungen zu Sünd- und Schuldopfern, daß es zwar bei beiden um unvorsützliche und leichtfertig begangene Sünden (.-.^2 ) sich handelt, das Sündopfer das allgemeinere ist und zur Sühnung des Heiligthums, wenn durch irgend etwas dessen Heiligkett verletzt worden, das Schuldopser hingegen zur Sühnung des Individuums für außerhalb des Heiligthums begangene Ver- ^Wir sehen daß hier überall die Vier obwaltet.) Tie Opfergehungen dienen sollte. Darum wird das Schuldopfer bei Handlung bestand nun bei den Ganzopfern, nachdem das leichtfertig gethanen falschen Schwüren, nameutttch bei Ab- Opserlyier zum Altar im Hofe gebracht worden, 1) im Handschwörung eines Anvertrauten, Geraubten, Gefundenen u. f. w. auslegen aus den Kopf des Opfers, indem der Opferer beide vorgeschrieben. In allen solchen Fällen mußte aber der Er- Hände zwischen die Hörner des Thieres legte. 2) im Schlachten, satz des veruntreuten Gutes und ein Fünftel von dessen Werth das ebenfalls voitl Opserbringenden geschah und wobei das als Aufgeld an den Benachtheiligten vorausgehen. Bei Blut vvii den Priestern in die Becken aufgefangen wurde, näherer Betrachtung aller Einzelheiten wird sich diese unsere Runmehr geschah d) die Sprengung des Blutes durch den Ansicht als die allein richtige erhärten. Immer muß man Piieflcr ^beim Ganzopfer ritigsuin an die Wände des Altars, fefthalten, daß das Opfer allein die moralische Schuld de:i 'Rest goß der Priester am Grunde des Altars aus.) durchaus nicht sühnte. Es ist dies ein vorzügliches Charac- Hieraus folgte 4) das Abziehen des Felles wiederum durch teriflieum des mosaischen OpferdiensleS, daß die moralische bei! Opferer und durch diefeu auch 5) die Zerlegung der Versündigung durch Opfer gar nicht gesühnt wurde und ihre Stücke, Rachdem dann 6) der Prtester die Holzslücke auf Strafe für sich trug, sondern die Opfer nur das Verhältnis dem Feuer zurechtgelegt, da» Fleisch gesalzen und die Stücke zwischen Gott und Israel IN seiner unverletzlichen Helligkeit auf das Feuer gebracht, lteß der Priester das Ganze im betraf. Sehr schön sagt daher Bähr (Th. 2. S. Ö0u.): ,Bei peuer ausgehen. Es versteht sich, daß bei Tauben die Verketnem Volle des Atterthums findet sich daher auch einerseits sahruugswcrse eine elusach>.re war. Bel den Friedeusopfern ein so lebendiges. Alles durchdringendes religiöses Schuldbewar der Ritus derselbe, umoaß utcht das ganze Thier verwußtsein und andererseits eine so tiefe Eckenntuiß der gvtt-

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