Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 35 (26.8.1884)
- Date
- 1884-08-26
- Page
- Seite 558 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3227501-3227537--41977-3310497- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
558 Belgien. | die Bürgermeister für völlig frei in der Friedhofsfrage erj klärte. Brüssel, 11. Aug. (Privatmitth.) Die Debatten über die Beerdigungsfrage, die in der Deputirtenkammer stattgefunden, lassen sich dahin resumiren, daß der Minister die j Angelegenheit gänzlich den Bürgermeistern überlassen will^ Falls also in einem Orte der Bürgermeister katholisch gesinnt ist, können für die verschiedenen Cnlte auf dem Friedhofe Abgrenzungen gemacht werden. Steht aber ein liberaler Bürgermeister an der Spitze der Verwaltung, so wird er . dies nicht zugeben. Also die vollständigste Willkür. Dabei i muß man bedenken, daß in Belgien Jedermann unter dem^ strengen Joche seiner Partei steht, so daß er in einem Punkte, j der eine brennende Streitfrage geworden, von dem Programm i seiner Partei nicht abweichen darf, ohne verdächtig und bei erster Gelegenheit gestürzt zu werden, selbst wenn er in die-! sem Punkte anderer Meinung wäre. Wir werden deshalb vorläufig in der Beerdigungsfrage in Belgien ein buntesj Durcheinander haben, bis die liberale Partei wieder ans Ru-. der kommt und alle confessionellen Friedhöfe mit einem Schlage unterdrücken wird. Um die Sachlage richtig zu verstehen, fügen wir noch Folgendes hinzu: Die Verhandlungen vom 7. und 8. August betrasen eigentlich die Wiederherstellung der belgischen Gesandschaft am päpstlichen Hofe. Aber mitten in denselben wurde wiederholt die Friedhofsfrage zur Sprache gebracht. Bekanntlich galt bis vor Kurzem das Napoleonische Gesetz vom Prairial des Jahres XII., welches die Abtheilung der Friedhöfe für die drei Culte, sobald Bekenner derselben vorhanden, vorschreibt, auch in Belgien. Da sich aber die Eingriffe des katholischen Clerus immer mehrten, welcher die Beerdigungsweise und Beerdigungsstätten nach der katholischen Haltung der Verstorbenen anordnete, erklärte der Cassationshof jenes Gesetz als durch die Berfaffung und das Princip der Gleichheit vor dem Gesetze aufgehoben und verlangte die Beerdigung aller Leichen nach der Reihenfolge. Das Gesetz bestimmt zugleich, daß die Aussicht über die Friedhöfe den Bürgermeistern zustehe und Art. 315 des Strafgesetzbuches fordert die strafrechtliche Verfolgung jedes Bürgermeisters, der sich einer Verletzung der Friedhofsordnung schuldig macht. Das jetzige clericale Ministerium, das den früheren Zustand wiederherstellen möchte, anstatt direct auf sein Ziel loszugehen, und einen desfalsigen Gesetzentwurf vorzulegen, schlug einen krummen Weg ein, indem der Justizminister fämmtlichen öffentlichen Anklägern verbot, einen Bürgermeister in solcher Angelegenheit anzuklagen, bevor die Sache nicht ihm, dem Justizminister zur Entscheidung vorgelegt worden sei. Man kann denken, daß dieses Verfahren Gelegenheit zu den heftigsten Angriffen gab und der Justizminister vertheidigle sich nur, indem er sich hinter die Communalfreiheit versteckte und Frankreich. Paris, 13. August. Die Verhandlung, in welcher der Bischof Freppel die Ehescheidung als „semitisch" und nur durch die Hülfe und den Einfluß der Juden durchgesetzt, bezeichnete, ist zu charakteristisch, als daß wir sie nicht hier nach dem stenographischen Berichte übersetzt wiedergeben sollten. Freppel sagte: „In diesem antifranzösischen, antikatholischen Feldzuge, auf wen hat man sich gestützt? Ich möchte Niemanden verletzen, aber schließlich muß man die Dinge bei ihrem Namen nennen, man muß sagen, aus welche Weise sie sich abgespielt haben, um dieses Ehescheidungsgesetz durchzusetzen : sie haben sich gestützt auf eine Handvoll Israeliten . .. (Ausrufe auf der Linken, Sehr gut, Sehr gut! auf der Rechten.) Die Bewegung, die auf das Ehescheidungsgesetz hinausläuft, ist im wahren Sinne des Wortes, eine semitische Bewegung (Unterbrechung auf der Linken, neue Zustimmung auf der Rechten) eine Bewegung, die anfing mit Herrn Crvmieux. um zu enden mit Herrn Naquet . . . (auf der Linken: Ah? ah!) . . . mitten durch eine ganze Serie von Israeliten, welche für die Ehescheidung Propaganda machten. (Sehr gut! sehr gut! auf der Rechten.) Anderswo, in übrigen Europa, gehen antisemitische Bewegungen vor sich. Ich habe nicht nöthig. Ihnen zu sagen, meine Herrn, daß ich sie in keiner Weise billige, trotz der Unklugheiten die sie Hervorrufen konnten. Hier, im Gegentheil, wohnen wir einer semitischen Bewegung bei, welche in der Frage der Ehescheidung siegt. .. (Unterbrechungen und Lachen auf der Linken.) Graf Lanjuinais. Vollkommen, das ist die Wahrheit! Bischof Freppel. . . und Sie werden wahrscheinlich diesen Sieg durch Ihr Votum krönen! Jules Roche. Das Chriftenthum ist nichts anderes als eine semitische Religion. Bischof Freppel. Wohlan, meine Herren, mir bleibt genug französische Ehre und christlicher Stolz übrig, um, was mich betrifft, die Schranken der christlichen Civilisation vor Israeliten nicht fallen zu lasten. (Lebhafter Beifall auf der Linken.) Louis Guillot. Die Israeliten sind Eure Borfahren Ihr nur ihre Nachfolger! Bischof Freppel. Und um welchen Preis von Opfern zeiget Ihr Eure Nachgiebigkeit für die semitische Bewerbung, von welcher ich spreche? Stimme auf der Linken. Berryer war kein Semit und doch Anhänger der Ehescheidung. Bischof Freppel. Aber ich hoffe, daß die Sitten, die stärker sind als die Gesetze, gegen diese semitische Bewegung reagiren werden.