Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 35 (26.8.1884)
- Date
- 1884-08-26
- Page
- Seite 556 (sequence 8)
- Language
- German
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556 Freunde des Gefeierten. Sodann erschien eine Deputation des Vorstandes der hiesigen jüdischen Gemeinde, die Direktor Dv. Herrmann führte. Als Abgesandter der des etudes juives in Paris war deren Vorsitzender, der greise Prof. Dcrenbonrg, persönlich erschienen, um den Schöpfer und Meister der jüdischen Wissenschaft an seinem Ehrentage zu feiern. Es folgten dann noch eine Deputation der Gesellschaft der Freunde, deren ältestes Mitglied der Jubilar ist, des Bet-Hamidrasch, der jüdischen Reform-Gemeinde und des Curatoriums der zu Zunz' 70. Geburtstag gegründeten Zunz-Stiftung. Namens der letzteren überreichte Sanitätsrath Dr. Neumann eine wissenschaftliche Festschrift, zu der die namhaftesten der jetzt lebenden Gelehrten Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Oesterreichs und Rußlands, deren Studien sich auf dem Gebiete der Wissenschaft des Judenthums bewegen, Beiträge geliefert haben. Berlin, 13. Aug. Der Dr. Mendel, welcher seit zehn Jahren in dem benachbarten Pankow eine Privat-Jrrenanstalt mit günstigen Erfolgen gehalten, und zugleich an der hiesigen Universität Privatdozent der Psychiatrie gewesen, ist zum außerordentlichen Professor ernannt worden Die anti-; semitischen Blätter werden darüber schreien, aber auch die! Conservativen erzürnt sein, weil Dr. Mendel in der zweiten und dritten Legislaturperiode des deutschen Reiches als Ab- | geordneter für Niederbarmcn der Fortschrittspartei angehörte j und für diese auch später agitatorisch gewirkt hat. Man' sieht deshalb diese Ernennung als einen rühmlichen Akt der - Parteilosigkeit an. — Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medi-; cinalangelegenheiten hat der „Germania" zufolge eine Ber-: sügung erlassen, wonach an den christlichen höheren Schulen bei Handhabung des Unterrichts, sowie bei der schriftj lichen Abiturieutenprüfung aus die Forderung der Juden, an Sonnabenden nicht schreiben zu lassen, eine Rücksicht nicht genommen werden soll. (Also an der Volksschule gestattet, an den höheren Lehranstalten verboten! Ein System kann man in diesem Widerspruch nicht finden.) - Ossiciös wird geschrieben: Das königl. Consistorium zu N. in der Provinz Hannover hatte aus die Beschwerde eines Synagogcnvorstehers in N. gegen die Heranziehung der dortigen Juden zu der Sch ul st euer für die Schulgemeinde, dahin entschieden, daß aus Grund des $ 45 des hannoverschen Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Juden von 1*4:2 nur diejenigen Juden zu dieser Schulsteuer herangezogeu werden könnten, welche Kinder und so lange sie minder in die christliche Schule schicken. Nach nochmaliger Prüfung aus Anlaß des von dem Schulvorstande gegen die Entscheidung eingelegten Rekurses hat das Consistorium seine Entscheidung für nicht richtig bezeichnet, und der Cultusminisrer hat sich aus folgenden Gründen hiermit einverstanden erklärt. Nach dem gedachten Gesetze sind ztvei Fälle zu unterscheiden, nämlich der Fall, daß eine besondere jüdische Schule besteht, von dem Falle, daß keine solche besteht. Im ersteren Falle haben die Juden die Kosten ihres Schulwesens allein zu tragen und sind zu Beiträgen für das christliche Schulwesen nicht verbunden, vorbehaltlich besonderer Bestimmungen des Gesetzes. Die Unterweisung der jüdischen Kinder erfolgt in diesem Falle in der jüdischen Schule, sofern einzelne jüdische Eltern es nicht vorziehen, ihre Kinder in den christlichen Ortsschulen unterrichten zu lasten, was ihnen unbenommen ist. In dem Falle dagegen, wenn keine besondere jüdische Schule besteht, tritt für die Juden in Rücksicht auf das Schulwesen eine Verbindung mit dem christlichen Schulwesen ein. Die selbstverständliche rechtliche Folge einer solchen, kraft des Gesetzes eintretenden Verbindung des jüdischen mit dem christlichen Schulwesen ist die, daß die jüdischen Einwohner gleich den Christen zu der Unterhaltung des bestehenden christlichen Schulwesens bcizutragen haben. Hätte in einem solchen Falle den Juden eine privilegirte Stellung bezüglich der Schulunterhaltung eingeräumt werden sollen, so mußte dies im Gesetze ausdrücklich ausgesprochen sein, was nicht geschehen ist. (Man kann diese Entscheidung nur als gerechtfertigt ansehen; wenn unsre Glaubensgenossen eine eigene Schule unterhalten, so haben sie das Anrecht von der Schulsteuer frei zu sein; wenn ihre Kinder aber die östentlichen Schulen besuchen, so müssen sie auch für diese mitsteuern.) Bonn, 15. Aug. (Privatmitth.) Die Zurückweisung und infolge derselben der Zurücktransport vier rumänischer jüdischer Auswanderer von NewDork, jetzt auch zwanzig russischer Juden, weil sie völlig mittellos ankamen, giebt viel zu bedenken. Da zu gleicher Zeit eine Anzahl Iren und 35 Italiener aus demselben Grunde zurückgeschickt worden, steht es glücklicher Weise außer Frage, daß von anti-jüdischer Tendenz hierbei nicht die Rede sein kann. Den amerikanischen Hafen- Commistären ist neuerdings aufgegeben worden, die gesetzliche Vorschrift streng zu beobachten, keinen Einwanderer zuzulasteu, der nicht mindestens 100 Dollars aufzuweisen habe. Allerdings hat dies zur Folge, daß eine nicht geringe Zahl mittelloser rumänischer und russischer Juden von der Ausj Wanderung nach Amerika zurückgehalten wird. Von der an-; deren Seite kann man es doch wohl der amerikanischen Regierung nicht verdenken, wenn sie nicht zugeben will, daß zahlreiche mittellose Menschen auf die Straßen New-Iorks geworfen werden sollen, die vom ersten Augenblicke an der Hilfsbedürftigkeit und meistens dem größten Elend anheimfallen, und deshalb auch zur Vermehrung und Verwendung der Arbeitskräfte und zu einem nützlichen Gewerbe nur selten geeignet sind. Wenigstens hat sie dabei thatsächlich erwiesen, daß sie nach Confession und Nationalität keinen Unterschied