Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 35 (26.8.1884)
- Date
- 1884-08-26
- Page
- Seite 551 (sequence 3)
- Language
- German
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551 indem es einer größeren Gemeinde ein paar kleinere benach-! sprechen hier nicht bloß aus eigner Erfahrung, sondern man barte anschloß oder einige kleinere zu einem Bezirke zusammen-; lese z. B. nur den Bericht des Ostpreußischen Gemeindeverlegte. Da aber jede dieser kleineren Gemeinden ihren bej Landes, um haarsträubende Beispiele genug zu finden. Tie sonderen Etat behielt und die eine Gemeinde der anderen; Verwahrlosung der jüdischen Jugend an allen diesen zahlgar nichts zu leisten hatte, so erwies sich diese Verbindung in Bezirken in den allermeisten Fällen als ganz ohne Wirkung und vielmehr als lästig. Tie Regierung war sogar durch die Wünsche der Betreffenden oft genöthigt, diese an reichen Orten im Religionsunterrichte ist nicht die einzige traurige Folge. Es wird vielmehr dadurch bewirkt, daß den seminaristisch gebildeten Lehrern die Anstellung sehr beschränkt wird; ferner daß der ständige Lehrerwechsel dadurch genährt sich schon so kleinen Verbände wieder zu theilen, da die Land- und erhalten wird, weil den Gemeinden stets eine große gemeinden zusammen der größeren Stadtgemeinde durch die! Zahl von sog. Lehrern, nämlich ungeschulten, zu Gebote steht, Vota ihrer Repräsentanten jeden Fortschritt unmöglich mach-; so daß sie immer wieder einen anderen Lehrer finden, wenn ten. So sind trotzdem auch die kleinsten Gemeinden voll-! sie ihn auch nach einem halben Jahre wieder wegschicken; ständig autonom geblieben. Die Regierungsbehörde genehmigt 1 endlich kommt deshalb das Bedürfniß nach Errichtung von ihre Etats und läßt Ungesetzlichkeiten nicht zu, soweit sie zu mehr Seminarien nicht zum Durchbruch — denn würden ihrer Kenntniß kommen, dies ist Alles. Nun ist die Autonomie! nur examinirte, also seminaristisch gebildete Lehrer angestellt auf religiösem Gebiete gewiß eine große Wohlthat und ein! werden können, so müßte sich die verhältnißmäßig geringe natürliches Recht; aber so wenig alle Mündigen von ihrer Zahl solcher als ungenügend für die Befriedigung des vor- Selbständigkeit den echten Gebrauch zu machen wiffen, sojhandenen Bedarfs alsbald Herausstellen und die Gründung auch die zahlreichen kleinen jüdischen Gemeinden. Giebt es neuer Seminarien als unumgänglich erweisen. Aber wie und immer einsichtsvolle Männer, welche eine Besserung der Zuj durch welche Mittel diesem großen Uebelftandc abhelfen? stände ins Auge fasten? Und wenn cs solche giebt, werden! Denn man darf die Schwierigkeit auch aus einem sehr zwingensie in den Borstand gewählt? Und wenn sie gewählt werden,; den Grunde nicht unterschätzen, nämlich dem, daß sehr viele finden sie nicht so vielen Widerstand, daß sie ihre guten Ab-! dieser Gemeinden nicht ausreichende Geldmittel besitzen, um sichten aufgeben müssen, oder auch bald genöthigt sind, ihr j seminaristisch gebildeten Lehrern ein nur irgend befriedigendes Amt niederzulegen oder abzugcben? . . . Liegt es doch theils in der Natur der Sache, theils im Charakter, daß in vielen dieser Gemeinden nichts als Streit und Hader zu finden ist und daß diese Leute ihr Wohlbehagen und eine Beschäftigung darin suchen, gegen einander zu intriguiren und Parteien zu bilden, welche die kleinen Objekte ihres Zankes wie Staatsactionen behandeln. . . Das Gesetz, das wir angeführt haben, schreibt vor, daß jede Gemeinde verpflichtet ist, für den Re- Einkommen zu gewähren, und hierin liegt immerhin auch eine Entschuldigung für dieselben, wenn sie zu unbefähigten Subjekten greifen, welche sich mit dem armseligsten Gehalte begnügen. Ja, die Abhilfe und zwar in vollstem Umfange wäre leicht, wenn sich die Gesetzgebung entschlösse, den jüdischen Gemeinden eine solche Verfassung zu geben, wie sie in Würtemberg und Baden seit langer Zeit besteht und segensreich wirkt, womit iutegrirend verbunden ist, daß eine Ccntralligionsunterricht zu sorgen, ohne daß es die Verpflichtung caste eingerichtet wird, zu welcher alle Israeliten des Landes der Eltern ausspricht, ihre Kinder diesen Religionsunterricht j durch Umlage steuern und die Staatskasse einen bedeutenden besuchen zu lassen. Ferner daß Niemand den Religionsunter- Beitrag gewährt, aus welcher Kasse Zuschüsse zu der Besoldung richt zu ertheilen berechtigt sei, der nicht das Examen als der Lehrer fließen. Allein wir brauchen nicht zu bemerken, Elementarlehrer bestanden. Man sieht, daß von einer Prü-! daß hierzu in Preußen keine Aussichten sind. Als freies fung im jüdischen Religionsunterrichte durchaus nicht die Rede j Mittel kann daher nur die Bildung von Provinzial-Gemeinist. Sie wird nicht allein nicht gefordert, sondern das Gede-Verbänden angesehen werden, welche sich die Hebung des setz giebt auch nicht den geringsten Fingerzeig, bei wem eine! jüdischen Religionsunterrichtes, die Beseitigung der ungesolche Prüfung abzulezen wäre. Demungeachtet würde die! prüften Lehrer, die Unterstützung der kleinen Gemeinden und Vorschrift, daß nur geprüfte Elementarlehrer den jüdischen! die Errichtung von Seminarien, wenigstens einem in jeder Religionsunterricht zu ertheilen berechtigt seien, den Gemein-! Provinz, zum Gegenstände ihrer eifrigsten Anstrengung machen, den eine wohlthätige Beschränkung in der Wahl ihrer Re-! Ein Beispiel hierzu haben 38 ostpreußische Gemeinden geligionslehrer auferlegen — wenn dieselbe überall und zu aller j liefert. Allerdings werden von diesen große Schwierigkeiten Zeit streng beobachtet würde. Die faktischen Zustände in der! zu überwinden sein. Jndeß kommt cs darauf an, so viele Mehrzahl der kleineren Gemeinden lehren, daß dies nicht der Gemeinden wie möglich diesem traurigen Zustande zu ent- Fall ist, da in denselben Leute fungiren, die nicht allein reißen; auf die Umgestaltung aller ist bei der Freiwilligkeit das vom Gesetze geforderte Examen nicht abgelegt haben, nicht zu rechnen. Aber andererseits dürfen wir auch auf sondern die das Prädikat „Lehrer" gar nicht verdienen. Wir! den guten Geist selbst in diesen kleinen Gemeinden rechnen, 35*