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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1884-08-26 · Heft 35 (26.8.1884) · p. Seite 550

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
48 (1884)
Issue
Heft 35 (26.8.1884)
Date
1884-08-26
Page
Seite 550 (sequence 2)
Language
German
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_550 _ gewandtes Heiligthum. Der Rock soll die h. Gewänder vom!leuchtung enthielt, hatte sie historisch nur an Israel eine Leibe des Menschen trennen, das Heilige von dem der Ent-1 Anknüpfung für die Wirklichkeit. Die Objektivität der Lehre Heiligung Unterworfenen, und ist daher ganz analog den und des Gesetzes wurde an Israel subjektiv. Wo daher das Umhängen des Hofes. Durch die ausdrücklich hervorgehobenen göttliche Recht in die äußere Darstellung tritt, kann Israel Würfel, in welchen das Zeug gearbeitet war, sollte diese seine nicht fehlen und muß es dies als seinen materiellen Boden Bestimmung, weil Vierecke, beinerklich gemacht werden. Ebenso ist der aus Byssus und den dreifarbigen Wollen buntgewirkte Gürtel dem Vorhang des Hofes durch die vier Stoffe parallel. Dem -Oberkleide liegt der Charakter des „Heiligen", dem Brustschmuck der des „Allerheiligsten" bei, das Ephod gehört beiden an, wie die Teppiche und Balkens wobei der Gürtel dem Vorhang zwischen dem Heiligen j und Allerheiligsten gleicht. Der Brustschmuck (Choschen) ist; der Lade parallel, nur daß diese die Offenbarung als solche, als Erkenntniß Gottes und des wahren Guten und Rechten, das Choschen hingegen, dem Rechte (trsürc) gewidmet, das nach den Bestimmungen der Offenbarung geordnete wirkliche Leben, die Ausstrahlung der Offenbarung auf das wirkliche Leben, symbolisirt. Zwischen beide, das Brustkleid und den Rock, tritt nun das Oberkleid, wie das „Heilige" die Vermittelung des göttlichen Rechts mit dem Menschlichen (Byssusrock) darstellend. Ihm ist die tiefblaue Farbe gegeben als das Symbol der Ausführung des göttlichen Gesetzes, beim Israeliten die blauen Schaufäden, bei dem Hohenpriester das ganze blaue Oberkleid. Wie aber im Heiligen der Leuchter und das Schaubrod die Vermittelungsmomente zwischen der Offenbarung und dem Menschen, das Licht die Erkenntniß, das Brod die göttliche Führung in der Geschichte repräsentirten: so sind die goldenen Glöckchen, Träger des Schalls, dem goldenen Leuchter, Träger des Lichts, parallel, wie 2 Mos. 28, 35 deutlich anzeigt. Wie das Licht das Dunkel verscheucht und dem Menschen die Wahrnehmung bewirkt, so hebt der Schall die Stille auf und erweckt die Aufmerksamkeit des Menschen. So ist die Bestimmung und Bedeutung der Glöckchen nichts anderes, als die Aufmerksamkeit und Wachsamkeit bei der Ausführung des Gesetzes zu erregen und zu symbolisiren. Ties war aber ebenso für den Hohenpriester wie für das Volk nöthig. Der Granatapfel aber ist durch die Menge seiner Kerne (Hoheslied 4, 13) frühzeitig als Symbol guter Werke angesehen worden. Bei diesen Granatäpfeln fehlte der Byssus, so daß nur die beiden rothen Farben und die blaue beibehalten sind, andeutend, daß bei den guten Werken alle menschlichen selbstsüchtigen Zwecke fehlen müffen, und nur die innere Reinigung (roth) und die Ausführung des Gesetzes (blau) dabei bezweckt werden müsse. — Was nun die unverwischbar in die Schohamsteine und in die Edelsteine des Brustschmuckes eingegrabenen Namen der Zwölf Stämme Israels betrifft, so haben wir dabei folgende Betrachtung zu machen: während die Offenbarung im Ganzen die allgemeine menschliche Erbei sich haben. Darum erscheint auf jenen Steinen, namentlich am „Brustschmuck des Rechts", Israel in seiner Persönlichkeit, d. i. in seinen Namen; diese erscheinen auf Edelsteinen, deren Härte auf den unverwüstlichen, der Gewalt der Zeit nicht unterworfenen Bestand Israels, deren Lichtglanz auf das göttliche Licht deutet, mit welchem Israel, sobald es im göttlichen Rechte beharrt, umgeben, getragen, erhöht ist. — Worin und woraus die llrim und Thummim bestanden, läßt sich nicht mehr ermitteln, da das h. Wort selbst gänzlich darüber schweigt. Alles, was darüber zu sagen ist, haben wir an der betr. Stelle unsres Commentars zusammengestellt. Wie aber auf der Lade die Sühnplatte künftiger allgemeiner Offenbarung zum Sitze sein sollte, so der Brustschmuck mit den Urim und Thummim in ganz concreten Fällen zum Instrumente göttlicher Andeutungen innerhalb der unmittelbaren Führung Israels. — So war in der hohenpriesterlichen Gewandung der Gedanke symbolisch ausgedrückt: wie das ganze Heiligthum die Vermittelung zwischen Gott und Mensch symbolisch ausdrücken sollte, so die Gewandung des Hohenpriesters die Vermittelung des Menschen zu Gott, die ja auch durch seine Funttionen aktuell wurde. — (Fortsetzung folgt.) Einige Fragen und Lemerkungeu. v. Der traurige Zustand, in welchem sich zahlreiche kleinere Gemeinden befinden, zieht mit Recht neuerdings die Aufmerksamkeit auf sich. Daß der Gottesdienst zu einem bloßen Schlendrian ohne Andacht und Wirkung herabgesunken, läßt sich noch mit dem Mangel an höherem religiösem Bedürfnis entschuldigen. Aber daß der Religionsunterricht der Jugend entweder gänzlich fehlt oder in den übelsten Händen liegt, in den Händen von ungebildeten und unfähigen Menschen, die selbst keinen Begriff von Religion und Unterricht haben, das ist höchst beklagenswerth. Hier ist die Erkenntniß des Uebels noch von keiner großen Bedeutung, da die Mittel zur Besserung sehr schwer zu finden sind. Sprechen wir zunächst vom preußischen Staate, so hat das Gesetz vom 23. Juli 1847, das zwar die Constituirung der Gemeinden und die Verwaltung derselben unter die Aufsichtsbehörde gestellt, aber doch faktisch und namentlich in allen inneren Angelegenheiten die Autonomie der Gemeinden anerkannt. Es machte auch einen schwachen Versuch, „Synagogen-Bezirke" zu bilden,

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