Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 35 (26.8.1884)
- Date
- 1884-08-26
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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"Allgemeine Zeitung -es Iudenthunis. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von >)tabbiner vr. Ludwig Philippson in Bonn. GXpeöitiorr: Leipzig, Woßpkcrh 18. In redactioncllcn Niiqeleqrnbciten wende man sich an r>r. L.Plnlippson in Bonn direct, in allen übrigen an die ,'8erlaasbandlu»g. Beilagen (Gebühr^ >2 M.) sind gleichfalls an letztere einzusenden. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Preis vierteljährig 3 Marl. Abonnement in Deutschland (Postzeitungsliste Nr. 92) und Oesterreich bei allen Postämtern, außerdem durch den Buchhandel. 48. Jahrgang. Leipzig, den 26. August 1884. JNß. 35. Inhalt. Leitende Artikel: Die Erweiterung und Vertiefung der Lehre. IV. — Einige fragen und Bemerkungen. V. — Dr. Leopold Zunz. — Die Ziele der Rabbinerversammlung. Bon M. Mannheimer. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Bonn, Hamburg. — Belgien: Brüssel. — Frankreich: Paris. — Bosnien: Serajevo. — Amerika: New-Pork.— Bonn: Notizen, Literarische Notizen. — Feuilleton: Correspondenz. — Oberst Boris. — Vermischtes. -£ci tc-tt?« Bonn, 20. August. Die Erweiterung uu- Vertiefung der Lehre. IV. Bevor wir zu den Opfern selbst kommen, müssen wir einen Blick auf die Gewandling der Priester, namentlich des Hohenpriesters werfen, lvozu uns das h. Wort den Weg zeigt, nicht bloß weil es die Priesterkleidung ausführlich vorschreibt, sondern auch weil es die Schilderung derselben zwischen die Anordnungen über das Heiligthum selbst ein-1 schiebt. Im mosaischen Gesetze waren die Priester, der Familie Ahron's entstammend, bestimmt zur Verrichtung der im Heiligthum nothwendigen Arbeiten als: Opfern, Anzünden der Lampen, Auslegen der Brode ff., sowie auch das Volk zu belehren, namentlich über alle gesetzlichen Bestimmungen, und das Richteramt zu versehen. Hinsichtlich des erstercn Moments hatten sie ihre Funktion ausschließlich, ebenso in der Unterscheidung zwischen „rein" und „unrein"; in den anderen Beziehungen amtirten sie nur gelegentlich. Wir brauchen hier nur anzudeutcn, daß sie keine politischen Vorrechte besaßen und in rechtlichen Fällen dem gemeinen Rechte unterworfen waren. Als fungirende Priester betrachtet sie das h. Wort als unmittelbaren Theil des Heiligthums selbst. Deshalb werden sie, namentlich der Hohepriester mit Gewändern aus denselben Stoffen wie das Heiligthum bestehend, bekleidet. Darum haben wir auch in diesen Priestergewandern den symbolischen Gedanken, der im ganzen Heiligthunie ausgeprägt war, aufzusuchen. Die Gewänder deS Hohenpriesters bestanden zuoberst aus dem Ephod, aus Bysfus, den dreifarbigen Wollen und Goldfäden, ganz wie der innerste Teppich und Vorhang, nur daß die Cherubim durch die Goldfäden ersetzt waren. Es war wie ein Brustharnisch, durch einen Gürtel von gleichen Stoffen festgehalten. Auf den beiden Schulterstücken waren zwei Schohamsteine befestigt, in welche die Namen der Zwölf Stämme je zu sechseu eingegraben waren. Auf diesem Ephod lag das Choschen aus gleichem, kostbarem Zeuge, ein Quadrat, doppelt, wie zu einer Tasche umgeschlagen, die Außenseite mit zwölf Edelsteinen in vier Reihen besetzt, in deren jeder der Name eines Stammes eingegraben war; dieses Brustschild wurde durch Kettchen und Schnüre unverrückbar festgehalten und in dasselbe die Urim und Thummim gelegt. Unter dem Ephod lag das Me>l (Oberkleid) aus tiefblauer Wolle, an dessen Saume i abwechselnd Granatapfel aus den drei Arten Wolle und! goldene Glöckchen mit Hämmerchen befestigt waren. Unter dem Oberkleide war der Rock aus Bysfus mit Würfeln gewebt. So war das Brustkleid aus der Brust, das blaue > Oberkleid auf dem Leibe, der weiße Rock bis zu den Knöcheln! sichtbar. Darüber lag der Gürtel aus den dreifarbigen! Wollen. Den Kops bedeckte der Kopsbund ans Byff'ns, an! welchem vorn ein Goldblech mit der Inschrift „dem Ewigen > geheiligt" befestigt war. Die Priester waren nur mit dem weißen Rock, dem dreifarbigen Gürtel und einer Mütze bekleidet. — Wenn, wie wir sagten, die Priester in ihren Funktionen als integrirender Theil des Heiligthums betrachtet wurden, so ist die hohepriesterliche Kleidung ein nach Außen 35 H «-.,»> i'S! ■’iji