Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1884-08-19 · Heft 34 (19.8.1884) · p. Seite 542

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
48 (1884)
Issue
Heft 34 (19.8.1884)
Date
1884-08-19
Page
Seite 542 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3227501-3227536--41960-3310479
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

542 Orenburg von 1,98 aus 2,84. So werden gegenwärtig^ wie wir hören, die Direktionen der Gymnasien und die j Curatoren der höheren Lehranstalten von Gesuchen um Aufnahme von neuen jüdischen Schülern, namentlich in die unteren Klaffen, derart überhäuft, daß säst die Hälfte derselben unberücksichtigt bleiben muß. Ungeachtet deffen sind die berücksichtigten Gesuche so zahlreich, daß es eine Unmöglichkeit sein wird, alle Petenten anzunehmen, da die erst jetzt neu herausgegebene „Reform Gseroth" streng gebieten, nicht mehr als 15 proc. jüdische Schüler in die Gymnasien zuzulaffen. Es soll daher unter den Letzteren noch eine besondere Wahl in der jüdischen Commission unter dem Vorsitzenden Gras von Pahlen stattsinden. — — Die Besitzer und Hausverwalter zu Warschau und Lodz erhielten dieser Tage aus ihren bezüglichen Bezirken auf Grund eines Befehls des Finanz-Ministeriums Blankete zur Auszeichnung der Bewohner mosaischen Bekenntnisses beiderlei Geschlechts. In diesen Blanketen sind Rubriken, welche Vor- und Zunamen, beständigen oder zeitweiligen Aufenthalt, Alter, Geschäft und Provision des betreffenden enthalten. Für die Glaubwürdigkeit dieser Auszeichnung haben die Eigcnthümer oder Verwalter des Hauses mit Person und Vermögen zu bürgen, die Richtigkeit und Genauigkeit bestätigen die Bezirks-Commissionen. Die Zeitungen fragen, was soll dies Auszeichnen bedeuten? Wolle man etwa nach Polen die „Jgnatiew'schen Maigesetze" einschleppen, und die Juden, die kein Aufenthaltsrecht haben, aus ihrem Wohnorte verweisen? — — Aus Nesehin wird gemeldet: In der hiesigen Judenkolonie herrscht große Bestürzung wegen der Schließung vieler von Juden gehaltenen Schänken, da dieselben den vom Gesetz vorgeschriebenen Bedingungen nicht entsprechen. Das Gesetz schreibt nämlich vor, daß eine Schänke eines Juden wenigstens 40 Faden von Kirchen und Casernen entfernt sein müsse. Diese Vorschrift ist im Lause der Zeit in Vergessenheit gerathen. Jetzt nun bringen die Behörden die alten Verordnungen, die von Jgnatiew redigirt worden, in Anwendung und schließen alle Getränkeanstalten der Juden, die den vorgeschriebenen Bedingungen nicht entsprechen. Ilebrigens erzählt darüber der „Ssow. Ist." folgende Anekdote: Aus dem Jahrmarktsplatze in derselben Colonie hält an der Ecke zweier Straßen ein gewiffer Ehrlichmann eine Schänke; nun ist aber die Entfernung von dieser Schänke bis zum Glockenthurm des Klosters nicht die gesetzliche. Was thut der Jude? Er vernagelt einfach die Thür, durchbricht die andere Wand der Schänke und schafft auf diese Weise einen Ausgang auf die andere Gasse. — — Tie Voruntersuchung in Angelegenheit des Judenkrawalls in Nischny - Nowgorod ist, den „Russk. Wed." zufolge, gegenwärtig fast zu Ende geführt. Die Untersuchung wird von einem Untersuchungsrichter für besonders wichtige Fälle unter Assistenz der Candidaten Gubin und Kasanskij unter unmittelbarer Aufsicht des Prokureurs Bese und dessen Gehilfen Fillippow ausgeführt. Die Zahl der Angeklagten, worunter auch mehrere Weiber sind, beträgt 109 Personen. Die Mehrzahl der Angeklagten besteht aus Fuhrleuten, Arbeitern u. s. w., doch sind auch einige wohlhabende Budenbesitzer und Hausbesitzer aus Kunawino dabei. Etwa 60 Personen befinden sich im Gefängniß, die übrigen stehen unter polizeilicher Aufsicht. Ungeachtet der eifrigsten Nachforschungen seitens der Polizei, ist das während des Krawalls geraubte Eigenthum der Juden bisher nicht gänzlich aufgefunden worden. Es ist aber in Erfahrung gebracht, daß Alles, was einigermaßen von Werth war, von den Plünderern nicht vernichtet, sondern bei Seite geschafft worden ist. Den Ausbruch der Katastrophe vorauszusehen, resp. zu präveniren, war absolut unmöglich, da der Krawall im Gegensatz zu den Mittheilungen einiger Blätter durchaus nicht vorbereitet worden war, sondern plötzlich losbrach. Gegenwärtig steht es fest, daß die Unordnungen zwischen 8 und 9 Abends, d. h. gerade um die Zeit, wo die Arbeiter von der Arbeit heimkehren, und zwar in der Nähe des jüdischen Bethauses, in Folge des Geschreies einer gewissen Feodossja Rogoshina, die Juden hätten ihr Kind geraubt, begonnen habe. Beiläufig gesagt, befreite das Weib ihr Kind auf der Straße und nicht, wie hehauptet wurde, im Bethause aus den Händen jüdischer Mädchen. Zu der schreienden Frau gesellten sich Anfangs mehrere Weiber und bald daraus auch verschiedene Kerle. Dieselben vergrößerten das Borgesallene, und bald hieß es, ein Kind sei von den Juden geschlachtet worden. Dieser Anlaß wurde von einer Bande Kerle, die da hofften, im Trüben fischen zu können, natürlich mit Freuden begrüßt. Daß der wahre Beweggrund das Plündern war, ist daraus zu ersehen, daß allenthalben Rufe laut wurden: „Zum Comptoir Deizelmann, zu Deizelmann: dort lohnt es sich!" Daß die Ausschreitungen sich nicht auf die übrigen Stadtheile erstreckten, ist nur dem energischen Handeln des Gouverneurs Baranow, der sofort bei Beginn des Krawalls die Verbindung mit dem jenseitigen Oka-User sistiren ließ, zuzuschreiben. — lieber den in Nischny-Nowgorod stattgefundenen barbarischen Judenkrawall hielt, an einem Sonntag, der dortige humane Archirie (Bischof) Makarij in der Kirche für das anwesende Publikum einen tiesrührenden Bortrag. Redner schilderte erst unter Thränen den Vorfall als eine abermalige Verwüstung „Jerusalems"; er bewies wie in der hiesigen Stadt die Juden mit den Christen im Handel und Wandel einig lebten, und sie in nichts anzuschuldigen sind. Die Predigt dauerte 4 Stunden lang. — Am 18. Juli fand in der Synagoge zu Nischny-Now-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.