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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1884-08-19 · Heft 34 (19.8.1884) · p. Seite 540

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
48 (1884)
Issue
Heft 34 (19.8.1884)
Date
1884-08-19
Page
Seite 540 (sequence 8)
Language
German
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540 gerlicben Rechte geschützt waren, haben durch ihre Naturalisation ihre politischen Rechte und die Ehre gewonnen, die Uniform zu tragen und sich an der Bertheidigung des Vaterlandes zu betheiligen. Seit Jahrhunderten war es ihnen verboten, Waffen zu tragen, und ihre Feinde hielten sie für wenig befähigt zum militärischen Beruf. Dennoch haben sie alle die Verpflichtungen, welche ihnen das Gesetz von 1875 auferlegte, vollständig erfüllt, und als der Gesetzgeber von 1875 durch eine Ordnungsmaßregel, welche die jüngsten Ereignisse nur zu sehr rechtfertigten, der Executivbehörde das Recht gewährte, einen Theil des eingebornen Elements in die Corps des südlichen Frankreichs zu schicken, begründete dieses Recht eine Bevorzugung der Israeliten? Keineswegs. Wenn man dieselbe Maßregel auf die Söhne der Colonisten ausdehnen wollte, würden die Reclamationen sofort beginnen. Das continentale Frankreich zählt gegen 65 000 einheimische Israeliten, meistens aus Elsaß-Lothringen. Es ist kaum 50 Jahre her, daß Unruhen, welche an diejenigen Algeriens erinnern, selbst Beschuldigungen gefolgt von ähnlichen Raubscenen, einen Theil des Elsaß erregten. Die Juden wären unwürdig, die Waffen zu tragen. Eine stark mißhandelte Familie verließ in dieser Zeit (1832) ein Dorf des Oberrheins, um sich in die Stadt zu flüchten. Einige Jahre vergingen; das Haupt der Familie schickte seinen Sohn auf die Militärschule von Saint-Cyr. Der Sohn, als Hauptmann der Zuaven bei Malakoff schwer verwundet, ist bestimmt, am 14. Juli e. die Revue der Truppen von Versailles und des Bataillons von Saint-Cyr abzunehmen, denn er ist heute Divisions-General. In dieser selben Familie giebt es zwei Commandanten, einen Offizier und drei Ritter der Ehrenlegion, und selbst einen Commandeur des Ordens des LLillt-OrvZoirs-le-Oianä. In der ersten Sektion des großen Generalstabs giebt es zwei jüdische Divisions-Generäle auf 100. In den anderen Graden besteht ein ebenso ansehnliches Verhältniß. Seitdem die Juden Frankreichs emancipirt sind, haben sie die Schuld der Dankbarkeit auf allen unseren Schlachtfeldern abgetragen. Außer der regulären Armee, sah man im letzten Kriege die Freiwilligen aus allen Punkten des Landes herbeiströmen, und ihr Glaubensgenosse Franchetti, ruhmvoll gefallen an der Spitze der freiwilligen Plänkler des Seinedepartements, hat ihnen das Beispiel der Pflichterfüllung und der Vaterlandsliebe gegeben. Die Vorurtheile, wie lebhaft sie sein mögen, beginnen zu verschwinden. Mögen die Algerischen Israeliten fortfahren, sich als gute Soldaten zu benehmen, und sie werden in der Armee ausgezeichnet werden, wie sie es zu werden verdienen!" — Großbritannien. London, 4. August. Im Unterhause kam die Angelegenheit der rumänischen Juden zur Sprache. Die brutale Art, mit welcher durch das Verbot des Hausirens in strengster Weise, Tausenden jüdischer Familien unbarmherzig der Erwerb abgeschnitten wurde und wie man den Mißhandelten durch Borenthaltung von Pässen die Auswanderung unmöglich macht, wurde zu - einer Anfrage an die Regierung benutzt, um zu erfahren, wie diese sich zu einem solchen Bruch mit dem Artikel 44 des Berliner Vertrages verhalten werde. Was man vom Unterstaatssekretair Fitzmaurice zur Antwort erhielt, erwies abermals wie die Großmächte, nachdem sie sich von den Rumänen haben täuschen lassen und die Anerkennung des rumänischen Staates ausgesprochen, bevor der Art. 44 erfüllt war, obschon sie jene hiervon abhängig gemacht, nunmehr auch nicht geneigt sind, mit dem kleinen, kecken und wüsten Donaustaate irgendwie anzubinden. Hat doch die neuere Geschichte so gut wie die der Vergangenheit Beweise genug geliefert, wie gering die Autorität eines Vertrages den wechselnden Verhältnissen gegenüber ist. Die Antwort lautete, daß es zweifelhaft sei, ob das rumänische Haufirverbot dem Art. 44 des Berliner Vertrages widerspreche und daß die Regierung Erkundigungen einziehen wolle, ob die Verhinderung der Auswanderung wirklich stattfinde. Das ist verständlich so viel wie eine Ablehnung der ganzen Anfrage. Da ist in der That nirgends ein heilsamer Ausweg zu erblicken! Italien. Rom, im Juli. Wegen der Tiber-Arbeiten werden nun, wie man aus Rom meldet, auch die kleinen Häuser und Baracken in der Via Fiumara demolirt werden; damit kommt die Ghetto-Frage auf die Tagesordnung. Der Präfekt hat an das Municipium eine Urgenz gerichtet, daß kraft der neuen Bau-Ordnung das Judenviertel eiligst niedergerissen werde. Alle mittellosen Israeliten, die seit vielen Jahren in diesen schmutzigen Behausungen gewohnt haben, wollen diese nun nicht verlassen, weil sie dafür in Folge" eines sehr alten päpstlichen Breves den mäßigsten Miethzins zahlen. In der Via Fiumara, in der Bia delle Azzimelle und in den anstoßenden unsauberen Gäßchen haben ganze israelitische Familien einen jährlichen Zins von 5 Lire für ein Zimmer zu entrichten, und sie zahlen 10 oder höchstens 20 Lire für ein ganzes Stockwerk. Nun wird wegen der schon erwähnten Tiber-Arbeiten das Ghetto größtentheils demolirt, und die Bewohner haben sich nach anderen Quartieren umzusehen, die selbstverständlich viel mehr kosten werden. Israelitische Deputationen haben sich zum Präfekten und Bürgermeister begeben, um diesbezüglich Unterstützung und Abhilfe zu erlangen. Man glaubt, es werde zu ernsten Auftritten

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