Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 33 (12.8.1884)
- Date
- 1884-08-12
- Page
- Seite 523 (sequence 7)
- Language
- German
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523 ausgejchieden und nicht ausgestoßen worden cin.‘.Nachfeier des Stiftungsfestes durch eine musikalisch-deklama- Der B. B. C. bemerkt dazu: Wir haben darauf verzichten torische Abend-Unterhaltung zum Besten der Anstalt bemüssen, die kräftigsten Stellen des Briefes zu reproduziren. gangen werden. Aber die obigen Citate dürften immerhin genügen, um ein Emden, 29. Juli. (Privatmitth.) Unsere alte ehrwür- Blld von den liebenswürdigen Zuständen zu entwerfen, die Lige Gemeinde bietet selten Veranlassung zu interessanten im D. A. B. herrschen.^ Mittheilungen für die Oeffentlichkeit dar, für diesmal glauben — Es heißt ferner: Die Berliner Antisemiten haben wir, durch Erwähnung nachstehender Thatfache wohl eine ein Mitglied, den Schuhmacher Masche, wegen „Unverläß- Ausnahme machen zu dürfen. — Es bestehen hier, wie in lichkeit" aus ihrer Gemeinschaft verstoßen, was umsomehr den meisten älteren Gemeinden, verschiedene Wohlthätigkeitsin Berlin Aufsehen gemacht hat, als Masche sehr eifrig für vereine (Chewroth), unter denen namentlich die „Chebra die „Partei" eingetreten und u. A. sogar seinerzeit durch Kadischa", die schon längst ihr 200jähriges Jubiläum feierte, richterliches Erkenntniß den Standesbeamten zwang, seinen sehr wohlthätig wirkt. Auch bestehen Vereine, die der Neu- Sohn auf die Namen Henrici Onody Persay Jstoczy zu taufen. Jetzt rächt er sich an den früheren Genossen durch „Enthüllungen", deren eine der „B. B-C." in Folgendem mittheilt: „In einer der Neujahrsnächte, in denen der antisemitische Pöbel in der Friedrichsstadt seinen Unfug trieb, sollte in der Masse dadurch Verwirrung hervorgerufen werden, daß ein angeblich fallender Schuß, als von einem Juden herrührend, den Anlaß zu einer blutigen Hetze geben sollte. Tharsache ist es, daß das explodirende Pulver — es war in eine Cigarrenhülse gesteckt — vorzeitig losging und Masche das Auge raubte. Unsere Information geht dahin, daß dieser Thatbestand damals nicht unbekannt blieb, aber, wie schon gemeldet, wurde er liebevoll unterdrückt, ja Masche wurde während seiner Krankheit von antisemitischen Parteigenossen unterstützt." Colberg, 22. Juli. Das zehnjährige Stiftungsfest des hiesigen jüdischen Kurhospitals wurde am vergangenen Sonntag durch einen Fcstgottesdicnst im Betsaal der Anstalt begangen. Demselben wohnten der Landrath v. Natzmer, Bürgermeister Kümmert, Stadtverordneten - Vorsteher Speck und zahlreiche Gäste bei. Rabbiner Dr. Goldschmidt hielt die Festprcdigt, welcher die Textworte Jeremias 1, Vers 18 zu Grunde lagen: „Siehe, ich habe dich heute bestellt zu einer festen Burg, einer eisernen Säule und zu ehernen Mauern" rc. Der Synagogen -Gesangverein führte die liturgischen Gesänge aus. Welcher Sympathien sich die Anstalt zu erfreuen hat, bezeugt insbesondere die Theilnahme, welche die Kaiserin dem Institut bei Gelegenheit der gedachten Feier des zehnjährigen Stiftungsfestes zu erkennen gegeben hat. Auch der Kronprinz ließ die Anstalt beglückwünschen. Ferner liefen herzliche Glückwünsche ein von dem Justizminister, vom Ober-Präsidenten von Pommern, dem Regierungspräsidenten in Cöslin, dem Medicinal- und Regierungsrath v. Masscnbach in Cöslin, sowie von vielen Privat-Personen in Nah und Fern. Am Sonnabend, den 26. d. M., soll, wie die „Ztg. f. Pomm." berichtet, im großen Strandschloßsaal eine zeit angehören, als ein Vorschußverein, der zinslose Darlehn vorstreckt, gegründet von dem s. Z. hier amtirenden Herrn Landrabbiner S. R. Hirsch, ferner ein Handwerkerverein, gegründet von unserm weil. Landrabbiner Hamburger. Durch das Unterstützungs-Wohnsitz-Gesetz von 1870 ist die Armen-Verwaltung hier, wie auch anderwärts, in ein ganz verändertes Stadium getreten; bis dahin bestand die confessionelle Armenpflege. Alljährlich bei Aufstellung des Jahresbedarfs (Budget) der Gemeinde wurde der Bedarf für das Armenwesen in Voranschlag berechnet und in die Olualistcatiou mit ausgenommen. Seit der Gesetzgebung von 1870, betr. den Unterstützungs- Wohnsitz, ist die Armenverwaltung auf die politische Gemeinde übergegangen, und zwar derart, daß die städtische Verwaltung für die Armen sämmtlicher Confessionen sorgt, wozu selbstredend sämmtliche Bewohner der Stadt beitragen müssen. Den consessionellen Gemeinden ist dadurch aber das Recht genommen, unfreiwillige Beiträge zu dem Armenwesen zu erheben. Es wurde alsbald seitens der Stadt ein allgemeines Armenhaus hergerichtet unter dem Namen „städtisches Armen- Arbeitshaus"; in dieser Anstalt stnden Arme aller Confessionen Aufnahme. Wenngleich in unserer Gemeinde, Gott sei Tank, cs nur einzelne Familien giebt, die der Unterstützung bedürftig sind, so zählt sie doch regelrecht mehrere, theils alte, theils arbeitsunfähige Mitglieder, die vollständig unterhalten werden müssen. Gleich nach Inkrafttreten des erwähnten Gesetzes war es zunächst die Chebra-Kadischa, die die Versorgung der Armen in die Hand nahm und bis heute — mit Aufopferung ihrer ganzen Kraft — fortsetzt. Eine Anfrage an die städtische Verwaltung um Beihilfe für die jüdischen Armen wurde unter dem Hinweis abgeschlagen, daß denselben das städtische Armenhaus offen stehe. Nicht nur aber, daß den jüdischen Insassen einer solchen Anstalt seitens derselben koschere Speisen nicht verabreicht werden, entbehren sie daselbst auch das behagliche Gefühl und die Freuden des Sonnabend und der Festtage. Unter diesen Umständen mußte die Gemeinde die Ver-