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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1884-07-22 · Heft 30 (22.7.1884) · p. Seite 480

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
48 (1884)
Issue
Heft 30 (22.7.1884)
Date
1884-07-22
Page
Seite 480 (sequence 12)
Language
German
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480 führungen Gotthelf's bei, doch würde eine Revision der! Gesetze für den Lehrer unr nachtheilig sein. Ein Verein könne die Uebelstände nicht abschaffen, da sich nur wenige daran betheiligen werden. Die Herren Dr. Guttmann-Hildesheim und Dr. Prager- Hannover bemängelten den Vortrag, weil ihm die Idealität fehle. Herr Dr. Guttmann meinte, daß der christliche Dorfschullehrer noch öfters schlechter daran sei, als der jüdische. Das Schächten durch Privatpersonen sei bedenklich, da dieselben oft gleichgültig seien. Außerdem betheiligten sich an der Generaldebatte Herr Landrabbiner Dr. Gronemann-Hannover, Lehrer Levisohn-Berden u. a. m. Die Vormittagssitzung wurde nunmehr 1 Uhr geschloffen und auf Wunsch des Herrn Dr. Guttmann die Sitzung der! Unterstützungskaffe für jüdische Lehrer, deren Wittwen und Waisen in der Provinz Hannover auf 2^ , Uhr Nachmittags und die der Lehrer auf 4 Uhr angesetzt. Erstere nahm, wie bestimmt, um 2'/> Uhr ihren Anfang. Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachte der Vorsitzende, Herr Landrabbiner Dr. Guttmann-Hildesheim, mit ehrenden Worten des vor wenigen Monaten verstorbenen Lehrers Schlesinger-Göttingen, der seit Gründung der Kaffe als Mitglied des Ausschusses zur Hebung und Förderung derselben mit beigetragen habe. Nach dem sodann erstatteten Bericht über das abgelaufene Verwaltungsjahr beliefen sich in demselben die Einnahmen auf 4499,22 M., während an Unterstützungen verausgabt wurden 2908,33 M., das Grundkapital der Kaffe hat die Höhe von 42500 M. erreicht.! Vor Beginn der Verhandlung fand die Wahl zweier Delegirten nach Berlin zur Berathung über den „Normalplan “ statt. Die Herren Feuerbach-Hildesheim und Sommer- Hannover wurden durch Acclamation dazu gewählt. — Darauf erhält Gotthelf-Geestemünde das Wort zur Erwiderung. Er weist die Controversen zurück. Es sei nicht seine Aufgabe gewesen, über den idealen Beruf der Lehrer zu sprechen. Er macht den Vorschlag, für nächstes Jahr einen Correserenten zu bestellen, der auch Mittel und Wege zur Befferstellung angeben solle. Man tritt dann in die - Specialdebatte ein, an der sich Sommer und Dr. David-Hannover, Fleischhacker-Harburg, Philipp-Lüneburg, Eckmann-Nienburg, Levy Norden u. a. betheiligen. Doch konnte sie der vorgerückten Zeit wegen nicht beendet werden, weswegen sie auf die dritte Sitzung, auf Dienstag den 3. Juni, Morgens 8 Uhr verschoben wurde. Die Conferenzmitglieder folgten der Einladung des Comites zu einem Festessen in Spanier's Hotel. An diesem nahm auch noch der Vorstand der Synagogengemeinde Hannover theil. Dritte Sitzung, Dienstag den 3. Juni, Morgens 8 Uhr. Fortsetzung der Debatte über die Thesen des Vortrages vom Collegen Gotthelf-Geestemünde, welche in folgender Fassung angenommen werden. 1. ) Die gesetzliche Stellung der jüdischen Lehrer in der Provinz Hannover ist eine genügende, wenn die gesetzlichen Bestimmungen in ihrem wahren Sinne ausgeführt werden. 2. ) Bei den nicht fest angestellten Lehrern darf die Neu hinzugctretensind im Lause des Jahres fünf glieder. — Der zweite Gegenstand der Tagesordnung betraf die Beschlußfassung über diejenigen Abänderungen des in der vorjährigen Generalversammlung angenommenen revidirten Statutenentwurfs, welche der Herr Oberpräsident für die von ihm zu ertheilende Genehmigung zur Bedingung gemacht hatte. Die sämmtlichen von dem Ausschuß vorgeschlagenen und von dem Herrn Oberpräsidenten bereits gutgeheißenen Abänderungsvorschläge wurden von der Versammlung einstimmig angenommen. Nachdem sodann die erforderlichen Wahlen zur Ergänzung des Ausschusses vollzogen waren, sprach die Versammlung auf Antrag des Vorsitzenden dem Herrn S. Coppel-Hannover den wärmsten Dank aus für die hochherzige Stiftung, die er der Kaffe zugewendet und durch die er es derselben ermöglicht hat, den Mitgliedern in außerordentlichen Bedürfnißfällen eine wirksame Unterstützung zu gewähren. Die Generalversammlung beauftragte den Vorsitzenden, dem edlen Stifter von diesem Beschlüsse Kenntniß zu geben. Zweite Sitzung, Montag, Nachmittags 4 Uhr. Fortsetzung der Debatte über den Vortrag des Lehrers Gotthelf. Mitj Kündigung nur dann eintreten, wenn entweder die Steuerj kraft der Gemeinde seit der Anstellung des Lehrers nachweisbar gesunken ist, daß sie das Gehalt des Lehrers nicht mehr aufzubringen vermag, oder wenn keine schulpflichtigen Kinder mehr vorhanden sind. 3. ) Den Elementarlehrern muß eine besondere Vergütung für das Vorbeteramt gezahlt werden, oder wenn dieses nicht erreicht werden kann, dann dürfen ihnen die Festtage nicht als Ferien angerechnet werden. 4. ) Da die jüdischen Lehrer der Provinz Hannover gesetzlich verpflichtet sind, an Sabbath- und Festtagen Predigten zu halten oder vorzulesen, so ist es erforderlich, daß bei der Ausbildung der jüdischen Lehrer auf diesen Zweig ihrer Thätigkeit die gebührende Rücksicht genommen werde. 5. ) Der Dienst des Schächters soll, wo es thunlich, von dem des Lehrers getrennt werden. Jedoch dürfen die bereits angestellten Lehrer eine Schmälerung ihrer bisherigen Einnahmen dadurch nicht erleiden. 6. ) Die materielle Lage der jüdischen Lehrer in der Provinz Hannover ist eine ungenügende und bedarf deshalb nach allen Seiten hin der Aufbesserung. 7. ) Es muß die vollständige Gleichstellung der jüdischen

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