Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 2 (1838)
- Issue
- Heft 135 (10.11.1838)
- Date
- 1838-11-10
- Page
- Seite 544 (sequence 2)
- Language
- German
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544 Gunsten der Israeliten wird entschieden werden. Wer übrigens aus dem Benehmen dieser Gemeinde den Schluß ziehen wollte, daß in unserem Kreise die Stimmung des Volkes gegen die Israeliten sei, der würde sich sehr irren. Wir haben Ln dieser Hinsicht durchaus keine Klage und namentlich in diesem Bezirke herrscht in allen Dorfgemeinden zwischen Juden und Christen die schönste Eintracht und Verträglichkeit. In den Gemeinden, die reich an Gemeindegrundstücken und Waldungen sind, wird den jüdischen Nachbaren, ohne daß ein Laut des Unwillens von christlicher Seite vernommen würde, der ihnen gebührende Antheil verabreicht. In mehren Ortschaften werden Gemeindeämter von Juden verwaltet und überall genießen sie das aktive und passive Wahlrecht. Dieser einzige Ort Eichenhausen machte hievon bis jetzt eine Ausnahme. Bei der diesjährigen Preisvertheilung des landwkrthschaftlichen Vereins für Unterfranken wurden dem Gutsbesitzer Herrn Hofbanquier Joel Jacob v. Hirsch -fünf Preise zuerkannt. — Wie ich höre und auch aus einem Ckrkularschreiben dcs kön. Rentamts schließen zu dürfen glaube, so beabsichtigt der Fiscus, an die Israeliten der ehemaligen Würzburger Landjudenschaft eine Forderung zu stellen von jährlich 2400 Ft. nebst Rückstand vom Jahre 1816 an bis jetzt. Es wäre wahrlich sehr betrübend, wenn diese Forderung wirklich gestellt würde, denn auch nur das Ansinnen, eine solche Foderung machen zu wollen, hieße uns weit zurückwerfen. Die Namen, unter welchen diese Gelder ehemals gezahlt wurden, finden gar keine Anwendung mehr, sowie auch die Person, von der sie ehemals geleistet werden mußte, gar nicht mehr vorhanden ist. Es ist dieses buchstäblich so, wie sonderbar es auch klingt. Bis zum Jahre 1816 bildeten nämlich die Juden in dem dermakigen Unterfranken zwei Corporationen, eine ritterschaftliche Zudenschast und eine Würzburger - Landjudenschast. So wie beide in bürgerlicher Hinsicht eine verschiedene Stellung hatten, so auch in Ansehung ihres Kultus und ihrer Abgaben. Das Edikt vom 10. Juli 1813 § 21 bestimmt, daß alle Corporatienen aufgelöst seien und die Corporationsschulden unter jene Distrikte vertheikt werden, welche bisher solche Corporationen gebildet hatten. Im Jahre 1816 wurde genanntes Edikt in unserem Kreis eingeführt *) und die beiden erwähnten Corporationen als aufgelöst erklärt. Seit jener Zeit gibt es weder eine ritterschaftliche, noch eineWürzburger Land-Judenschaft. Wie kann aber an ein Individuum eine Forderung gestellt werden, das nicht mehr existier? Eben so wenig kann auf jene Abgaben unter den gegenwärtigen Verhältnissen ein Anspruch gemacht werden. Die Würzburger Landjudenschast zahlte damals, als sie noch bestand: Fl. 831 — 12 Kr. beständige Friedensgelder. — 10 — 46 — Botenlohn. — 179 — 24 — Straßenbaugelder. — 134 — 33 — Intendants-Besoldung. — 111 — 31 — Koscherweindekretsgeld. — 1130 — 13 — Neujahrsgelder. Flr. 2400 — 40 Kr. Nun hat uns aber das genannte Edikt alle Leistungen auferlegt, wie allen anderen Unterthanen auch: wir müssen Soldaten werden/ alle Arten von Steuern entrichten, die Straßen bauen helfen, überhaupt mit Frohnen, wie jeder andere Bürger; es hat ferner die Aufhebung der Corporation die Ausgaben entfernt, welche diese verursachte: wie können nun noch jene Abgaben gefodert werden? Bemerkt zu werden verdient auch noch das sonderbare Verhaltniß, welches sich Herausstellen wür.de, wenn jene Abgaben wirklich entrichtet werden sollten. Es würde nämlich ein Israelite., der in Allen seinem jüdischen Nachbar gleich wäre, gleiche Rechte, gleiche Pflichten, gleiches Gewerbe u. s. w. eine Abgabe mehr zahlen müssen, weil er in einem Hause wohnt, dessen Bewohner damals, als noch die Würzburger Landjudenschaft existirte, zu dieser gehört haben würde, obgleich jetzt weder jdiese mehr ist, noch er zu einer solchen gehört. Die Juden in Bayern und namentlich kn Unterfranken sind wahrlich mit Abgaben belastet genug, daß man an Erleichterung denken und sie nicht noch vergrößern wollen sollte. Wir haben noch die starken Schutzgelder, Schutzpatentgelder, Neujahrsgelder (an den Staat und. in manchen Orten auch an christliche Geistliche), Gewerbsteuer und alle andere bürgerliche Steuern, nebstdem die Erhaltung des Kultus und der Schulen. Woher soll der jüd. Handwerker oder Oekonom diese Mittel alle nehmen, wenn er bei seinem Gewerbe bleiben soll? Man verlange doch von keinem Menschen mehr, als seinen Kräften möglich ist! — In Unteraltertheim, Herrschastsgencht Remlingen, wo ohngefahr 12 bis 13 jüd. Familien wohnen sind 60 Gebäude, darunter auch die Synagoge abgebrannt. Der Rabbi ne in Aschaffenburg hat in seinem Rabbi« nate eine neue Synagogenordnung eingeführt, die von Vielen als sehr zweckmäßig gepriesen wird. Unter anderen trefflichen Bestimmungen hat derselbe auch eine Abänderung in Ansehung der Pijutim getroffen, die zwar einigen Widerstand erfahren, aber nun mehr zur fast allgemeinen Zufciedenheit eingeführt ist. — *) Weshalb von diesem Jahre an auch nichts mehr bezahlt wurde.