Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 2 (1838)
- Issue
- Heft 135 (10.11.1838)
- Date
- 1838-11-10
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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ii. zahrg°»g. Allgemeine No. iss. Zeitung -es Zudcnthumö. Ein unparlheiisches Organ für alles jüdische Interesse. (Mit König!. Sächsischer allergnä'digster Concession.) Leipzig, den 10. November 1838. Zeitungsnachrichten. Wesel, 4. Okt. Bor Kurzem las man in den Zeitungen von dem Tode eines israelitischen Greises von 112 Jahren, Israel Meyer, Küster der Gemeinde. Besonders erfreulich ist aber der Bericht den der Niederrheinische Correspondent über den Begrabnjß-Act desselben giebt, weshalb er auch hier einen Platz finde. „Als ein erfreuliches Zeichen der Zeit und zugleich als eine Bestätigung dessen was in No. 116 dieser Zeitung, in der Todesanzeige des Israel Meyer, hinsichtlich des hier herrschenden Einverständnisses der verschiedenen Confessionen gesagt ist, verdient folgender Umstand berichtet zu werden : Am 27. d. wurde die Leiche des alten Mannes zur Erde bestattet; als der Leichenzug von einer großen Menschenmenge umgeben vor der Pfarrerwehnung der evangelischen Gemeinde vorbeikam, schloß sich.der würdige Geistliche dieser Gemeinde, Herr Prediger Lambrechts, im Ornate, an. Wenn schon ein solcher Zug edler^ Menschenliebe jedem Freunde wahrer Aufklärung und Humanität sehr erfreulich sein mußte, so wurde dieses Gefühl noch bedeutend gesteigert, als der Verkünder des göttlichen Wortes, im Augenblicke wo die Ueberreste des Entschlafenen dem Schooße der Erde übergeben wurden, seine Stimme erhob und in berzlichen feierlichen Worten die Versammlung und insbesondere die Mitglieder der israelitischen Gemeinde auf die Nichtigkeit des irdischen Daseins aufmerksam machte, und sie zu einem frommen Lebenswandel ermahnte, damit ihnen die ewige Glückseligkeit zu Theil werde. Höchst ergreifend war es, den bejahrten Prediger zu sehen wie er, am Grabe eines Mannes, der 112 Jahre den Lehren einer andern Kirche gefolgt war, eine Versammlung von Evangelischen, Katholiken und Israeliten zur Tugend ermahnte, in Worten, denen Liebe zu Gott und den Menschen ohne Unterschied der Confeyion zu Grunde lag, und sehr erfreulich war für den Beobachter die tiefe Rührung welche sich in den Gesichtszügen dieses gemischten Auditoriums so deutlich aussprach. Wahrlich mit Recht hätte, der Mann sagen dürfen: „Seht ich siehe zwischen dem Ewigen und euch, um euch das Wort des Herrn zu verkünden." Mögen recht viele Seelsorger, dem Beispiele des Herrn Prediger Lambrechts folgen, welcher die Lehre n der Liebe nicht blos im Munde sondern tief im Herzen trägt, dann kann das Heil der Menschheit nicht mehr ferne sein, dann wird die Zeit recht bald nahen von welcher es in der heiligen Schrift heißt: „Man wird nirgend schaden noch verderben auf meinem heiligen Berge, denn das Land ist voll Erkenntnis; des Herrn." Der am 15. dieses verstorbene 112 Jahr alte Israel Meyer hat sich erst in seinem 45sien Jahre verheiratet. Diesem Umstande und den ungünstigen Vermögensverhältnissen der meisten seiner Kinder ist es wohl zuzuschreiben, daß seine Nachkommenschaft sich nur bis ins vierte Glied erstreckt, und selbst in diesem nicht zahlreich ist; er hinterläßtr 5 Kinder, 25 Enkel 3 Urenkel. Vorangegangen sind ihm zwei Kinder, nämlich: eine Tochter von 60 Jahren, ein Sohn - 55 - zwei Enkel und ein Urenkel." — Würzburg, 17. Oktober. (Pn'vatmitth.). Wahrend sammtllche Israeliten unseres Kreises, wenn auch nicht emancipirt, doch in allen Gemeinderechten den christlichen Glaubensgenossen gleichgestellt find laut § 22 des Ediktes von 1813: so waren denen zu Eichenhausen seinem Dorfe bei Neustadt a. S.) auch diese bis jetzt entzogen und sahen sie sich auf vielfache Weise zurückgedrangt und der ihnen vom Gesetze ertheilten Rechte beraubt. In Folge eines desfalls gestellten Bittgesuchs bei unserer gerechten und humanen Kreisregierung sind aber auch ihnen dieselben nunmehr ertheiit worden, und die in diesem Betreffe erschienene Regierungsentschließung ist für jeden bürgecschen Israeliten erfreulich und wichtig. „Es find, heißt es daselbst, die in der Gemeinde Eickenhausen wohnhaften Juden, welche die im H 11. des revidirten Gemeinde-Edikts angegebenen Merkmale *) eines Gemeindegliedes besitzen, als wirkliche Gemeindeglieder anzusehen, welchen alle in den §§ 17. 18. 19. des revidirten Gemeinde-Edikts bezeichneten Rechte und Pflichten eines Gemeindegliedes zukommen, insbesondere die stimmberechtigte Theitnahme an den Berathungen über Gemeindeangelegenheiten, die aktive und passive Wa hl fahr gkeit zu Gemeindeämtern unter der Modifikation des H. 7 der Gemeindewohlordnung und die gleiche Theilnahme an dem Ge m er nde.-Vermögen und den Gemeindelasten, soweit nicht besondere Vertrage, oder partikulare Octsrechte ein Anderes bestimmen." Zwar steht der christlichen Gemeinde noch der Recurs an das königliche Staatsministerium offen, allein es unterliegt keinem Zweifel, daß bei diesen gerechten Ansprüchen **) auch dort zu *) 1) in dem B ezirke der Gemeinde ihren standigenWohnsitz aufgeschlagen oder daselbst ein häusliches Anwesen haben, und dabei 2) darin entweder besteuerte Grunde besitzen oder besteuerte Gewerbe auöüben. — Also (§ 12) auch GewerbSleute ohne Grundvermögen, wenn sie von ihrem Gewerbe die Steuer entrichten. — ##ft) Der § 22 sagt ausdrücklich: Die Juden thciten mit den übrigen Bewohnern die Gemeinde-Rechte und Verbindlichkeiten, jedoch mit der Ausnahme, daß die Nothhandeltreibendcn Juden an den Gemeindegründen keinen Antheil baden. Die Landbau oder ordentlich coucessionirten Gewerbe treibenden Juden genießen hingegen auch in Rücksicht der Gemeindegründe die vollen Rechte der Gemeindeglieder. —