Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1884-07-15 · Heft 29 (15.7.1884) · p. Seite 463

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
48 (1884)
Issue
Heft 29 (15.7.1884)
Date
1884-07-15
Page
Seite 463 (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3227501-3227531--41876-3310384
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

463 Die Schuljugend braucht ein billiges Gebetbuch von den ersteren beabsichtigte Ball, von welchem sic die Ju. ohne Uebersetzung, aber mit großem deutlichem Texte, den ausschließen wollten. Der Kampf setzte sich aus der welches die wichtigsten Gebete ähnlich dem alten, bisher gebräuchlichen Siddur enthält. Es wäre daher sehr wünschenswerth, daß eine Verlagsbuchhandlung sich mit der thunlichst baldigen Herausgabe eines solchen Gebetbuches befassen würde, das allenthalben sehr vermißt wird. Unsere Gemeinde allein zählt über 200 Schüler der Volks- und Bürgerschulen, andere Schulvorstände würden gewiß auch gern nach einem solchen Lehrmittel greisen, wenn es nur vorhanden wäre. Namentlich tritt die Nothwendigkeit der Einführung eines solchen Gebetbuches dort zu Tage, wo ein Jugendgottesdienst besteht, der zur wahrhaft religiös-sittlichen Bildung der Jugend sehr segensreich wirkt, und der nur nach und nach in unseren vorgeschrittenen Gemeinden allgemein wird. Möge dieser Appell an die jüdischen Verlagsbuchhandlungen nicht vergeblich sein! Zu dem Verdienste um die Hebung des Unterrichtes wird sich gewiß kein unbedeutender pecuniarer Vortheil gesellen. Agram, 25. Juni. (Privatmitth.) In der heutigen Sitzung des Landtags interpellirte Zorics wegen der bekannten, auch in diesem Bl. mitgetheilten Verordnung der Cultus-Abtheilung über die Eheschließung zwischen den zum mosaischen Glauben überzetretenen Christen und zwischen Israeliten. Redner verwahrt sich dagegen, als ob er, der selbst katholischer Geistlicher ist, ein Gegner der Gleichberechtigung wäre. Er verabscheue die antisemitischen Ausschreitungen und Agitationen, beanspruche aber für seine Kirche die gleichen Rechte. Redner weist darauf hin, daß in Ungarn in einem gleichen Falle in anderer Weise entschieden wurde. Redner verlangt nun eine Entscheidung, wie sie Cultusminister Trefort bezüglich desselben Gegenstandes traf; überdies bestehe in Kroatien auch das Conkordat aufrecht. Frankreich. Paris, 30. Juni. Aus Algier vom 29. wird gemeldet, in Folge von Streitigkeiten zwischen Conscribirten, wobei es zu Schlägereien kam, entstanden Ausschreitungen gegen die Juden. Mehrere den Juden gehörige Häuser wurden geplündert. Die Behörde stellte die Ruhe wieder her, die Schuldigen ' wurden verhaftet. (Es hat sich dies schon mehr als in früheren Jahren wiederholt, und ist bei der Stimmung der eingeborenen Muselmänner gegen die französische Conscription sehr natürlich — sie suchten nach einem wehrlosen Prügelknaben. Zu verwundern ist nur, daß die französischen Behörden keine verhindernden Maßregeln treffen!) — Die Veranlassung zu dem Kampfe zwischen den französischen und jüdischen Conscribirten gab abermals der Straße fort und rief die thätlichen Mißhelligkeiten zwischen den eingeborenen Israeliten und den Franzosen hervor, die an den folgenden Tagen nur durch starke Militärmacht unterdrückt wurden. Die arabische Bevölkerung hat sich nicht daran betheiligt. — Die Pariser Regierung ist übrigens jetzt in einiger Verlegenheit. Seitdem die eingeborenen Juden zur Conscription herangezogen werden, hatte die Regierung die Einrichtung getroffen, daß die jüdischen Rekruten nach einer Garnison in Südfrankreich hinübergeführt und unter die Regimenter vertheilt wurden. Dies ging um so eher an, als alle Conscribirten aus Algerien gesetzlich nur zu einem Jahre Dienst verpflichtet waren. Jetzt soll auch auf Algerien die dreijährige Dienstpflicht ausgedehnt werden, und es fragt sich, ob man billiger Weise gerade die jüdischen Soldaten eine so lange Zeit fern von ihrer Heimath halten dürfe? Algier, 1. Juli. Die Läden der Juden sind noch geschlossen, nur ein Laden war heute morgen offen und diesem wurden die Fenster eingeworfen. Das israelitische Consistorium erklärt in einem Schreiben an den Bürgermeister die ihm nachgesagten, für Frankreich verletzenden Aeußerungen für falsch und betheuert die Franzosentreue der Israeliten. Schweiz. Bern, im Juni. Da wir in der vergangenen Zeit aus den verschiedenen Ländern so oft über die Excesse gegen die Juden zu berichten hatten, so ist es natürlich, daß wir jetzt über die Folgen der strafgerichtlichen Untersuchungen referiren müssen. Die Justiz geht langsam, aber sicher. Die Leser werden sich erinnern, daß ein derartiger Tumult in St. Gallen stattgefunden, der gegen einen gewissen Bamberger gerichtet war, weil er nach mancherlei Richtungen hin aufreizend gewesen sein sollte. Jüngst sind nun 27 der Plünderer zu Geldstrafen von 10—500 Frcs. und zu Gefängnißstrafen von 6 Tagen bis zu 8 Monaten verurtheilt worden. Diejenigen, welche Waaren fortgeschleppt haben, werden vor die Assisen gestellt und haben noch strengere Strafen zu gewärtigen. Bamberger fordert seinerseits eine starke Entschädigungssumme, welche, wahrscheinlich die Stadt ihm zahlen muß. Rußland. Bonn, 6. Juli. (Privatmitth.) Wir erhalten Correspon-! denzen aus Rußland, welche nicht Worte genug finden können, j um die Entrüstung und zugleich die tiefe Niedergeschlagenheit zu schildern, welche sich über die schrecklichen Ereignisse in iNischny der Juden in allen Theilen Rußlands bemächtigt j haben. Solche Barbareien sind selbst in Rußland in den j Vorjahren nicht geschehen! Dabei versichern die Russischen 29*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.