Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 28 (8.7.1884)
- Date
- 1884-07-08
- Page
- Seite 444 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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444 viele Juden wegen der Friedhofsfrage für die sog. „Unabhängigen" gestimmt, also zum Sturz des „liberalen" Regiments beigetragen haben. Frankreich. Paris, 24. Juni. (Privatmitth.) Der Senat hat endlich das Ehefcheidungsgcfetz votirt und wenn es auch wegen der Aenderungen, die er an demselben vorgenommen, noch einmal die Deputirtenkammer passiren muß, so ist sein Zustandekommen doch nicht mehr zweifelhaft. Somit hat ein Stück jüdisches Eherecht wieder die Herrschaft erlangt, wenn! auch die strenggläubigen Katholiken insofern keinen Gebrauch I davon machen können, als den Geschiedenen die kirchliches Trauung bei etwaiger Wiedcrverheirathung nicht gewährt. wird. Bei dieser Gelegenheit haben mehrere Pariser Redaktionen wieder einmal ihre krasse Unwissenheit dokumentirt. In einem vielgeleseuen republikanischen Blatte hieß es: bie' zehn Gebote haben die Ehescheidung verboten und wir sind dieses Joch Moses schuldig, der von der Ehescheidung nichts wissen wollte!! Daß ein solcher Redakteur den Pentateuch nicht kennt, in welchem die Ehescheidung und die dabei einzuhaltenden Formen ausgesprochen werden (5. Mos. 24), kann man allenfalls noch hingehen lassen; daß er nicht einmal die zehn Gebote kennt und seinem Publikum zutraut, das; es sie auch nicht kenne, setzt doch in Erstaunen. Dabei nimmt sich dieser Mensch heraus, aus Moses wie ein Höcker-; tveib zu schimpfen — und das ist moderne französische I Publizistik! — Unsere Regierung geht mit dem Plane um,! Marokko dem nordasrikanischen Frankreich einzuverleiben.! Das ist zweifellos, wenn sie auch dabei auf Hindernisse stößt, von denen man nicht wissen kann, ob sie zu über-! winden sind oder nicht. Vom eivilisatorischcn Standpunkte aus könnte man nur wünschen, daß sie zu diesem Ziele gelange, um das zum Theil so fruchtbare Land der wüsten Herrschaft der Jslamiten zu entziehen, und noch mehr vom, jüdischen Gesichtspunkte aus, da durch die französische Herr-1 schast der schmählichen Tyrannei ein Ende gemacht würde, 1 welcher die zahlreiche jüdische Bevölkerung Marokkos unterworfen ist. Wir brauchen nur an Tunesien zu erinnern, wo die zahlreichen Juden (80,000 allein in der Stadt Tunis) jetzt eine freie, gesicherte Existenz genießen und sich mit schnellen Schritten der europäischen Kultur nähern. Rußland. Petersburg, 24. Juni. In Rußland scheinen die Excesse gegen die Inden wieder aufkommen zu wollen. Doch tritt die Regierung entschieden gegen sie ein und bemerkenswcrth ist, daß dieselbe jetzt dessalsigen Telegrammen und Berichten nach dem Auslande kein Hindernis; in den Weg legt. Rach Berichten aus Nifchnynowgorod haben daselbst am 1!). Juni Ausschreitungen des Pöbels gegen die Juden stattgefunden. Gegen SV-.. Uhr Abends verbreitete sich in der Borstadt Kunaniwo das Gerücht, die Juden hätten ein Christenkind entwendet und in die Synagoge gebracht. In Folge dessen fanden Zusammenrottungen des Pöbels vor der Synagoge statt. Die Polizei vermochte anfänglich nicht die Tumultuanten auseiuanderzutreiben und erbat sich Verstärkung vom Gouverneur, der erschien und befahl, daß das Militär, welches sich im Lager außerhalb der Stadt befand, Hülfe leiste. Inzwischen hatte der Pöbelhaufen vorübergehende Juden überfallen und mißhandelt, war in die Synagoge eingedrungen und hatte die dort Anwesenden mißhandelt. Die Bolksmasse war mittlerweile auf 2000 Personen angewachsen und ein Theil davon demolirte ein Haus, worin eine Judenfamilie wohnte, sowie andere Wohnungen der Juden, deren Insassen sich flüchteten. Den veri einten Anstrengungen der Polizei, zweier Compagnien Jnfan-! terie und einer Sotnie Kosaken gelang es endlich gegen! 10 Uhr Abends, die Srdnung wieder herzustellen. Einige Juden sollen getödtet und mehrere verwundet sein, j Sechs Häuser sollen beschädigt und viel jüdisches Eigenthum! zertrümmert und auf die Straße geworfen sein. Am folj genden Morgen traf ein ganzes Bataillon zur Verhütung! einer Wiederholung der Unruhen ein. Den Mißhandelten wurde seitens der Behörden Hülfe geleistet. Es sind 150 Verhaftungen vorgenommen worden. In Kunaniwo wohnten 10—15 jüdische Familien. AuS Polen, 26. Juni. (Privatmitth.) Durch Circulärvorschriften des Ministeriums vom 28. Februar und 16. Mai 1884 über die Paß-Angelegenheiten ausländischer Juden, namentlich wenn solchen der Nationalpaß verloren gegangen, oder wenn die Forderung einen neuen Nationalpaß vorzulegen, an sie ergangen ist u. dergl., ist Folgendes verordnet worden: Für ausländische Juden, welche deutsche Unterthanen sind, ist die im Jahre 1874 mit der deutschen Regierung getroffene Uebercinkunft maßgebend, kraft welcher die in Rußland lebenden deutschen Unterthanen ohne Unterschied der Confession obligatorisch in die Matrikelregister der deutschen Consuln eingetragen werden und das Zeugniß eines! deutschen Consuls als Beweis für die Zugehörigkeit des Vorweiscrs zur deutschen Unterthanschaft anerkannt wird. Auch für die ausländischen Juden aus anderen Ländern, deren Anzahl übrigens unbedeutend ist, können an Stelle , von Nationalpässen die Zeugnisse der in Rußland refidirenden Consuln als zufriedenstellend angesehen, und russische Aufenthaltsscheine ausgestellt werden, wenn die Richtigkeit des Consular-Attestes erwiesen ist. Das Zeugniß muß dann dem russischen Aufenthaltsscheine angeheftet werden. — Nach Turek waren 1881 einige Excedenten aus! Kiew verwiesen worden. Diese wiegelten bei Gelegenheit