Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 28 (8.7.1884)
- Date
- 1884-07-08
- Page
- Seite 443 (sequence 7)
- Language
- German
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443 die allerdings durch diese Wahl den Proceß vertagen muß, Tagen durch die Wahlen zum Abgeordnetenhause erfahren bis vom Abgeordnetenhause die Aufhebung des Jmmunitäts- > hat, zieht die Aufmerksamkeit der ganzen civilisirten Welt rechtes votirt sein wird. Wenn ein Wahlbezirk so tief ge-' auf sich. Das in zwei Heerlager getheilte belgische Volk hat funken ist, einen solchen Menschen wiederzuwählen, so muß einmal wieder die Majorität der Liberalen in eine Majorität die Verblendung und die sittliche Verkommenheit sehr groß der Klerikalen verkehrt; in Folge dessen mußte die liberale sein. — Uebrigens wird gemeldet, und es stützt sich dies auf Regierung abtreten und einem klerikalen Ministerium den die Wahlrede des wiedergewählten Cultusministers v. Trefort, Platz räumen. Die Wirkungen dieses Wechsels sind noch gar daß zu den ersten Vorlagen, welche dem neuen Reichstage nicht abzusehen, da es darauf ankommen wird, ob sich dieses zugehen werden, die Revision der Geschäftsordnung gehören Ministerium den ultramontanen Heißspornen gegenüber innerwerde, um dem Präsidenten größere Machtvollkommenheit zu halb gewisser Schranken der Mäßigung halten könne und gewähren, dem Strome wüster leidenschaftlicher Reden Schranwolle oder nicht. Zunächst fällt das ganze neue Schul» ken zu setzen, so daß auch den antisemitischen Skandalmachern system Belgiens, das ihm so ungeheure Geldopser gekostet begegnet werden könne, so wie die Revision des Preßgesetzes, hat, zusammen und die Schule wird dem Klerus wieder damit Verleumdungen und Ehrenbeleidigungen nicht mehr gänzlich überliefert. Jetzt kommt es allerdings daraus vor die Geschworenengerichte, sondern vor die ordentlichen' an, ob die Wahlen zum ausgelösten Senat ebenfalls klerikal Richter kommen sollen. Die Erfahrung hat gelehrt, wie ausfallen werden, woran man nicht zweifelt. Dann steht nothwendig beide Maßnahmen sind. die klerikale Herrschaft auf acht oder zehn Jahre fest. Wird, Wien, 27. Juni. (Privatmitth.) Das Cultusministerium fragen wir, das israelitische Consistorium diese Complikatiou hat jüngst für die jüdischen Gemeinden in Mähren eine!benutzen, um den jüdischen Friedhof in Brüssel wieder er- Berordnung erlassen, die Anerkennung verdient. Daselbst be-! öffnen zu dürfen? ... In der That, die Liberalen, gestanden nämlich noch jüd. 20Gemeinden, welche auch politisch schoben durch die Radikalen, hatten es so weit gebracht, das; von den Ortsgemeinden getrennt waren. Diese haben vom'die große Mittelpartei, die sich schließlich doch in jedem Jahre 1885 an nur als Cultusgemeinden fortzubestehen.! Volke findet, sich tief verletzt und abgestoßen fühlte, und Wir begrüßen diese Verordnung, weil wir jede Sonderstellung j zeitweise lieber den Klerikalen sich zuwandte, um dieses der Juden vermieden wissen wollen. Allerdings werden sich da und dort Schwierigkeiten bezüglich des Besitzes der jüdischen Gemeinden respective der Umwandlung derselben ergeben. Da diese aber seiner Zeit in Prag rc. geregelt wurden, so wird man sie auch hier überwinden. — Das hiesige klerikal-feudale „Vaterland" spendete der Verordnung ebenfalls Beifall, da, wie Herr Merunovick meint, die „Kahals" eine Art geheimer Gesellschaften feien. Jedenfalls ist ein Stein des Anstoßes weggeräumt. Bezüglich der Frage, ob Ehen zwischen Juden und Christen österreichischer Nationalität, die im Auslande geschlossen, bei uns als rechtsgil- Regiment zu stürzen. Nun haben die letzteren eben solche Heißsporne hinter sich, wie jene, und da wird es so lange Zeit toll zugehen, bis — die Nation auch diese Wirtschaft unerträglich findet. Eine Besserung ist daher nicht eher zu erwarten, als bis sich im belgischen Volke eine große Mittelpartei selbstständig organisirt haben wird. — — Der „Köln. Ztg." schreibt man: „Ein Telegramm der Times will wissen, der Sieg der Klerikalen habe in Belgien antisemitische Leidenschaften entfacht. Für diese Behauptung scheint kein anderer Grund vorzuliegen, als das; dieser Tage ein Käseblatt aus der Provinz gegen die Juden tig angesehen werden, bin ich in der Lage zu bemerken, i losgeschlagen habe. Ich habe mich darüber erkundigt; daß dies nicht der Fall ist und werden derartige Eheleute nach § 507 des Strafgesetzes bestraft. Aber wo kein Kläger, ist kein Richter und kommen daher derartige Fälle factisch vor. konnte mir jedoch niemand den Namen dieses Blattes nennen. Wer in Belgien gelebt hat, weiß, daß eine Antisemitcnbewegung daselbst unbekannt ist und bei der Masse der Be- Pest, 26. Juni. In dem Processe wegen der im vorij völkerung keinen Anklang finden würde." Gewiß hat die gen Jahre (als die Freigesprochenen von Tißa-Eßlar gekommen) stattgefundenen antisemitischen Unruhen wurden „K. Z." Recht, und es beweist dies wieder, was wir schon öfter bemerkten, daß der größte Theil der Bedeutung, welche sämmtliche Angeklagten von der Anklage auf Aufruhr frei-! der Antisemitismus gewonnen, nur durch das Geschrei der gesprochen, hingegen 26 Angeklagte wegen Gewalttätigkeiten Zeitungen erwirkt werde, die nach pikantem Stoff ausgehei-. gegen Private zu einjähriger bis dreiwöchentlicher Kerker-!Tie Correspondenzen der „Times" haben in jüngster Zeit strafe verurtheilt. 19 wurden freigesprochen. Belgien. Brüssel, 26. Juni. (Privatmitth.) X. L. Der außergewöhnliche Umschwung, welchen Belgien in den jüngsten allen Credit verloren. Brüssel, 29. Juni. (Privatmitth.) Das neue Ministerium wird bald ein Gesetz über die Friedhöfe einbringen, wobei auch die gerechten Ansprüche der Israeliten gewahrt werden. Wahr ist es, daß bei den jüngsten Wahlen sehr