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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1884-07-08 · Heft 28 (8.7.1884) · p. Seite 442

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
48 (1884)
Issue
Heft 28 (8.7.1884)
Date
1884-07-08
Page
Seite 442 (sequence 6)
Language
German
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442 Christen als seine Knechte betrachte, wie sie denn auch Fälden Angekl. de Groussilier zu 200 M. Geldbuße event. scher, Lügner und Würger seien. Hieran knüpfte der Bcr- 20 Tagen Gefängniß und sprach den Angeklagten Käse frei, fasier die Bemerkung, daß die Juden jeglichen Scham- und! n- '4, 17 Anstandsgefühl entbehrten und in weiteren Betrachtungen j —-esterrelcy-lmgarn. über dieses Thema sagte der Berfasier u. A.: Durch die Bonn, 25. Juni. (Privatmitth.) Das Resultat der un- Taufe sind die Schäden nicht aus der Welt zu schaffen und garischen Wahlen liegt jetzt bis auf 7 Nachwahlen vollständig die Wenigen, die dieser Ansicht sind, befinden sich auf dem vor. Bon 406 Wahlen fielen den Liberalen, d. i. der Partei Holzwege. Zur weiteren Bekräftigung dieses Urtheils citirt Tißa 231 zu, worunter ein Gewinn von 10 Wahlbezirken, der Verfasser dann noch einen Ausspruch Luthers, in welchem Der gemäßigten Opposition gehören 59, der Unabhängigkeitsderselbe den Juden mit einem giftigen Basilisken vergleicht, Partei 73 an, 16 nennen sich Nationale, 10 rechnen sich zu der schon mit seinem Blicke tödte. Diese Citate sind in einer keiner Partei und der Antisemiten sind 17. Tißa besitzt Weise aneinandergefügt, welche zeigte, daß sich der Verfasser sie zu eigen machte. In diesem Sinne wird auch der von Luther gegebene Rath wiedergegeben, die Synagogen abzubrennen, sowie den Deutschen gerathen, zur Selbsthilfe zu schreiten, da es auf andere Weise nicht bester werde. Darin erblickt die Anklage das Vergehen gegen § 130 Str.-G.-B. Ter Angekl. Groussilier bekannte sich zur Verfasterschaft des Flugblattes resp. Artikels, bestritt auch gleichzeitig die Verantwortlichkeit des Käse, da dieser zur Zeit des Erscheinens des incriminirtcn Artikels schwer krank und vollständig unfähig gewesen sei. überhaupt irgend eine Arbeit zu verrichten. Die letztere Behauptung wurde denn auch durch drei Zeugen bestätigt, so daß der Staatsanwalt Heinemann die Freialso eine Majorität von 56 Stimmen. Man kann demnach sagen, daß die Erwartungen keiner Partei eingetrosten sind: jede hoffte auf einen mächtigen Zuwachs und hat diesen doch nicht erhalten. Allerdings sind die Antisemiten von 7 auf 17 gestiegen. Bedenkt man jedoch, welche ungeheure Anstrengungen diese Wühler gemacht, welche Aufregung sie im ganzen Lande hervorgerufen, mit welcher Siegesgewißheit sie ihr Erscheinen mit einer überwältigenden Anzahl im Abgeordnetenhause vorausgesagt haben: so kann man das Resultat nur für unbedeutend erachten. Unter 403 Abgeordneten bilden doch 17 eine verschwindend kleine Fraction. Nach der Art dieser Leute schlagen sie über ihre Vermehrung großen Lärm. Können aber mit irgend einem Rechte 17 Wahlen sprechung des Käse beantragte. Was die Strafbarkeit des unter 413 für die Stimme des Volkes ausgegeben werden? Angeklagten Groussilier anbetrifft, so halte er alle Kriterien des § 130 für erfüllt, denn der Angeklagte machte sich die Citate völlig zu eigen, verbinde die Vergangenheit durch seine Zwischenbemerkungen unmittelbar mit der Gegenwart und reize entschieden zu Klastenhaß und zu Gewaltthätigkeiten an. Man müsse dabei in Betracht ziehen, daß der Artikel in einer Zeit erschienen sei, in welcher die seit Jahren in Scene gesetzte antisemitische Bewegung hohe Wogen geschlagen und an gewisten Orten auch zu Gewaltthätigkeiten geführt habe. Ter Angeklagte könne sich mit der Autorität Luthers nicht decken, da die Aussprüche destelben nicht ohne Weiteres für die heutige Zeit in Betracht kommen könnten. Die ersten Christen in Rom seien auch verfolgt worden und wenn man heut zu Tage gegen die Christen dieselben Gewaltthätigkeiten in Vorschlag bringen wollte, die damals gegen dieselben verübt worden wären, dann würde die Anwendung des § 130 auch ganz zweifellos sein. Aus diesen Gesichtspunkten beantragte der Staatsanwalt gegen den Angeklagten de Groussilier eine Geldstrafe von 500 M. event. 50 Tagen Gefängniß. Rechtsanwalt Lindenberg als Bertheidiger plaidirte auf Freisprechung, da der Angeklagte lediglich die Absicht verfolgt habe, den von verschiedenen Blättern für sich rcclamirten Reformator den Juden gegenüber in das richtige Licht zu stellen. Der Gerichtshof trat Selbstverständlich finden wir in deutschen Blättern, z. B. in der Pester Correspondenz der „Köln. Ztg." den Erfolg der Antisemiten in übertriebenster Weise herausgestrichen und als bedrohlich für das Ministerium dargestellt. Das wäre aber gerade so, wie wenn man die Wahl einer solchen Anzahl von Socialdemokraten in den deutschen Reichstag als eine Gefahr für die Reichsregierung und als bedrohlich für das deutsche Reich insinuiren wollte. Gewiß ist es, daß die Partei der Ordnung und der sachgemäßen Entwickelung den Sieg davon getragen, und mit entschiedener Mehrheit sämmtlichen anderen Parteien gegenübersteht, und dies genügt doch wohl, um den eben vollzogenen ungarischen Wahlen ihren wesentlichen Charakter zu verleihen. Diese unsere Auffastung wird durch einen Blick auf die soeben vollzogenen Wahlen in Belgien unterstützt, wo man sehen kann, welchen vollständigen Umschwung die Wahlen bewirken können, wenn das Volk dazu geneigt ist. Hat also die ungarische Wählerschaft in ihrer ungeheuren Mehrheit dem Antisemitismus keine Zugeständniste gemacht, so muß die Verirrung einiger Bezirke für unwichtig erachtet werden. Diese Verirrung erweist sich als solche durch die einstimmige Wiederwahl Julius Verhovay's in Czeglod, der bekanntlich wegen Defraudation von Geldern, die zu wohlthätigen und gemeinnützigen Zwecken bestimmt waren, bereits in erster Instanz verurtheilt worden, der Auffassung des Staatsanwalts durchweg bei, verutheilte > so daß sein Proceß jetzt vor der königlichen Tafel schwebt,

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