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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1884-06-24 · Heft 26 (24.6.1884) · p. Seite 417

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
48 (1884)
Issue
Heft 26 (24.6.1884)
Date
1884-06-24
Page
Seite 417 (sequence 13)
Language
German
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417 wissenschaftlich sehr interessanten Vortrage, daß diese Sätze wirklich in verschiedenen jüdischen Büchern aus früheren Jahrhunderten enthalten seien und daß eines dieser Bücher bei den Israeliten als Gesetz angesehen würde, an welchem selbst die Rabbiner nicht zu rütteln sich unterfingen. (?) Der Vortrag ist sehr sachlich gehalten und wenn der Herr Professor seine Behauptungen auch hier durch einige „Proben" aus jüngster Vergangenheit, die in Rußland oder anderswo vorgekommen sein sollen, anführt, so bedeutet das für uns doch so viel wie nichts, und in Deutschland, wo die Juden ziemlich angesicdelt sind, hat man nie etwas derartiges gehört, vielmehr dürfte es hinlänglich bekannt sein, daß sich die Juden bei jeder Gelegenheit sehr verträglich gegen ihre andersgläubigen Mitbürger gezeigt und sich stets in jeder Lage als gute Staatsbürger bewiesen haben. Das Urtheil des Herrn Prof. Gildcmeister mag ja richtig sein, cs mögen solche Aussprüche oder Gesetze noch heute in alten Büchern gedruckt zu lesen sein, soviel aber steht jedenfalls fest, daß die heutigen Juden, namentlich in Deutschland dieselben zum größten Theile gar nicht kennen und noch weniger praktisch befolgen. Wenn Letzteres (praktische Befolgung) der Fall wäre, so würde man die Juden gewiß nicht in unserem Staate dulden, und erst recht nicht mit corporativen Rechten ausgestattet haben. Der Vortrag des Herrn Gildemeister währte ungefähr über eine Stunde und da Herr Bürstenfabrikant Maaß denselben für sich als sehr günstig ansehcn mochte, so verzichtete er wie Trapp auf die Vernehmung des Herrn Dr. Ecker aus Münster. Der Herr Doktor, ein katholischer Geistlicher, um dessen Erscheinen willen die Verhandlung unterm 25. April aus heute vertagt, wurde und den ein Beschluß der Strafkammer hierher citirte, natürlich auf Kosten des Maaß, konnte also seine Weisheit nicht Vorbringen und mußte, ohne auch nur ein Wort gesagt zu haben, nach seinem Wohnorte Münster in Westfalen zurückkehren. Nachdem die Angelegenheit mit den Sachverständigen erledigt, crgrisi der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Herr Assesior Wendelstadt, das Wort, um in einem äußerst gewandten Plaidoyer die Anklage gegen Maaß und Trapp zu rechtfertigen. Gleich beim Beginn seines formvollendeten Vortrages betonte der Herr Assessor, daß es sehr befremden müsse, wenn der Bürstenbinder Maaß sich zum Antisemiten aufwerfe und in einer durchaus perfiden Weise eine ganze Menschenklasie verächtlich zu machen und zu verdächtigen suche. Eine Schrift, wie die „Jsaakiade", sei nach jeder Richtung dazu angethan, die verschiedenen Klaffen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten aufzureizen, und einem solchen Gebühren müffe man energisch entgcgentreten, um die traurigen Folgen einer Judenhetze, wie sie in Rußland und an anderen Orten leider vorgekommen, von Deutschland fern zu halten. Die Schrift sei in Versen ähnlich der „Jobsiade" verfaßt, damit sie sich desto eher in den Volksklaffen einbürgere, und Citate derselben zur Verhöhnung des Fudenthums von Mund zu Mund sich verbreiten sollten. Der Jude sei in der boshaftesten Weise als ein geldgieriger, habsüchtiger Mensch dargesteüt, dem Liebe, Ehe, Eidschwur, kurz nichts heilig sei, der nur auf Lug und Trug sinne, und deffen Grundprincip in der Religion sei, die Christen auszubeuten und zu verderben. Solche Anschuldigungen, wenn sie in die Mafien der Arbeiterklassen verbreitet würden, müßten nothwendigerweise den öffentlichen Frieden stören, es müßten dadurch Ge» waltthätigkeiten hervorgerufen werden. Wenn solche Sätze, wie sie die „Jsaakiade" verbreite, auch wirklich existirten, was ja durch den. Herrn Sachverständigen dargethan worden, so feien diese Sätze vor Jahrhunderten und zu Zeiten niedcrgeschrieben worden, wo die Juden die größten Verfolgungen erduldet hätten, wo man sie bis aufs Messer bekämpft habe und wo sie ihrerseits auch zum Messer hätten greifen müffen. Heute würde es Niemandem mehr einfallen, diese Sätze zu befolgen. Tie Juden lebten jetzt in einem geordneten Staate, ständen unter dem Schutze der Gesetze, und so wäre es lächerlich, anzunehmen, daß sie noch an den alten Ideen festhalten würden. Die angezogenen Bücher seien eine Blüthenlese, eine Blüthenlese wie man man sie ähnlich auch aus christlichern Büchern zusammenstellen könnte, und wenn hier und da einmal etwas in früheren Jahrhunderten vorgekommen sei, nun so brauche man in christlicher Beziehung nur an die Ketzerverbrennungen und Hexenproceffe zu denken, die noch bedeutend kraffere Erfahrungen an die Hand gäben. Was die Beschimpfung religiöser Gebräuche anlange, nun so brauche er nur an die gemeine Darstellung der Beschneidungsscene zu erinnern, da sehe man zur Genüge, auf welche Tendenz die „Jsaakiade" hinausgehe, wie sie nur den Haß der Klassen zu entfachen bestrebt sei. Es müffe also unbedingt eine Bestrafung cintreten, was aber das Strafmaß selbst anbelangc, so müsse immerhin als Milderungsgrund angesehen werden, daß die Judenhetze quasi in der Luft liege und Maaß gewiß nicht der erste sei, der sich daran betheiligc. Nachdem der Herr Assessor noch einiges über die Mitschuld des Trapp gesagt, und das Preßvergehen beider Angeklagten beleuchtet, beantragte er auf Grund der §§ 130, 166 und 49 des Strafgesetzbuches gegen Maaß eine Gefängnißstrafe von einem Monat, gegen Trapp 50 Mark Geldbuße event. 10 Tage Gefängniß, und gegen beide eine Geldstrafe von 30 Mark event. 6 Tagen Haft, Einziehung der beschlagnahmten Schriften und so weiter und solidarische Zurlastlegung der Kosten. Dem Plaidoyer des Vertreters der Staatsanwaltschaft entgegen sprach der Ofsizialvertheidiger, Herr Rechtsanwalt vr. Schumacher aus Bonn, welcher die Ehre hatte, seit 2 mal 24 Stunden als Bertheidiger des Bürstenfabrikanten

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