Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 26 (24.6.1884)
- Date
- 1884-06-24
- Page
- Seite 408 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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408 Judenthums und scheut sich nicht, die Sonde in dieselbe zu senken, so schmerzhaft dies auch nicht für den Patienten, sondern für den Arzt ist: die gänzliche Vernachlässigung der religiösen Erziehung und die dadurch bewirkte Entfremdung der Jugend von der Religion. Mit Wärme schildert er, wie die Eltern im Kinde das religiöse Gefühl zuerst wecken, dasselbe auf seine Fragen auf Gott Hinweisen und das wir in die Natur des Menschen eingesenkte religiöse Bedürfniß, das sich im Kinde offenbart, zu befriedigen suchen — dann aber, wenn das Kind heranwächst, allen religiösen Unterricht, jede religiöse Unterweisung und Belehrung fallen lassen, während .sie selbst im Hause jede Erinnerung an die Religion vernachlässigen. Nun tritt hinzu die Geistesrichtung, welche die gegenwärtige Jugend beherrscht, sich jeder Autorität zu entziehen, und in Selbstverblendung ihre Unabhängigkeit in dem Umsturz und der Verleugnung aller religiösen Ideen zu suchen, sowie die Zersetzung, welche die moderne Literatur auf alle religiösen und moralischen Gedanken ausnbt. Auf die Folgen, nicht blos für das Judenthum, sondern auch für die Sittlichkeit und das Wohl ihrer Kinder macht der Redner die Eltern aufmerksam. Er richtet deshalb einen warmen Appell an die Eltern, und versäumt auch nicht darauf hinzuweisen, wie ihre Pflicht sich in unsrer Zeit noch steigert, wo gegen Judenthum und Juden sich der Sturm von Neuem erhoben hat und nichts versäumt wird, um der jüdischen Jugend das Verhältniß zu ihrer Religion zu vergiften. — Deutschland. Bonn, 13. Juni. (Privatmitth.) Weil in dem schon besprochenen Prozeß gegen den Herausgeber der „Jsaakiade" in der „Bonner Zeitung" gegebenen Bericht dem Pros. Gildemeister sein Bortrag als Sachverständiger nicht genügend reproduzirt schien, hat er denselben seinem Wortlaute nach in der gedachten Zeitung veröffentlicht. Noch mehr als aus jenem Berichte trat hier die judenfeindliche Tendenz des Prof. G. hervor, da er nicht wenige Dinge absichtlich heranzog, welche er als unparteiischer Sachverständiger zu berühren nicht nöthig hatte. Der Redakteur der A. Z. d. I. sah sich deshalb veranlaßt, in der „Bonner Zeitung" sofort Folgendes zu veröffentlichen: „Einige Bemerkungen zu dem Vortrage des Herrn Professor Gildemeister. Nachdem Prof. G. im gestrigen und heutigen Morgenblatte dieser Zeitung seinen Bortrag vollständig veröffentlicht hat, kann ich dennoch meine Erklärung vom 7. d. M. nur aufrecht erhalten. Ueber des Herrn G. Ilebersetzung und Auslegung der Stellen des Schulchan-Aruch wird ihm die Kritik nicht erlaffen bleiben. Der Babylonische Talmud spricht in seinen 12 Folianten an so wenigen Stellen vom Christenthum, daß offenbar dasselbe keinen wesentlichen Gegenstand seiner Verhandlungen und Aussprüche bildete. Daß Akum auf die Christen zu beziehen sei, kann nur durch weitgehende willkürliche Combinationen vorausgesetzt werden. Joseph Karo, der Verfasser des Schulchan-Aruch, war, wie den Gelehrten bekannt ist, ein Schwärmer und Fanatiker äußerster Art, der vierzig Jahre lang an Hallucinationen und Visionen litt, die er für Wahrheit annahm. Die Autorität, die sein Werk erlangte, gesetz in bestimmter, systematischer und handlicher Weise zusammenstellte. Uebrigens enthält der Schulchan-Aruch eine so ungeheuerliche Masse von Bestimmungen oder Vorschriften, daß er nur den Gelehrten als Handbuch dienen konnte, im Bewußtsein der Masse nicht vorhanden war. Schon in alter Zeit sagte man: Wer nach dem Schulchan-Aruch leben will, kann überhaupt nicht leben, er kann nicht athmen, ohne eine llebertretung zu begehen. Aber abgesehen davon, Prof. G. muß doch wissen, daß der Talmud als den obersten Rechtsgrundsatz (B. Kam. 113a und öfter) aufstellt: Dina demalcliuta clina, d. h. das Recht und Gesetz des Staates (des nichtjüdischen) ist Recht und Gesetz, also vollgültig auch für die Juden. Mit diesem unbestreitbaren Rechtsgrundsatz verlieren alle specifischen Vorschriften ihre Geltung. In Folge dieses Grundsatzes haben die Juden auch niemals nur protestirt, als ihr Criminal- und Civilrecht, ja selbst ihr Erbrecht und überhaupt die ganze rabbinische Jurisdiction vom Staate aufgehoben wurde. Nun aber frage ich Prof. G.: Woher sollte der Jude von Salonichi und der Jude von Krakau um 1560 Gesinnungen und Grundsätze der Humanität und Duldsamkeit beziehen? zu einer Zeit, wo der Islam mit bluttriefendem Schwerte immer tiefer in Europa eindrang und in blinder Glaubenswuth Mord und Verheerung um sich breitete; in einer Zeit, wo die spanische Inquisition für Ketzer und Juden Tausende von Scheiterhaufen anzünden ließ und in Portugal, Neapel und Brüssel einzog; in einer Zeit, wo Calvin für Andersdenkende das Schaffst errichtete, wo Luther in unduldsamster Weise gegen das Papstthum, die katholische Welt, die Bauern und die Juden losfuhr; wo die blutigen Religionskriege, die Bartholomäusnacht, der dreißigjährige Krieg in Aussicht standen? gründete sich hauptsächlich darauf, daß es in der damals unter I Nein, erst die letzten Jahrhunderte haben durch Aufklärung, den Juden herrschenden Verwirrung das ganze Ceremonial-; Gesittung und Wissenschaft eine Besserung, wenn auch nicht