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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1884-06-17 · Heft 25 (17.6.1884) · p. Seite 398

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
48 (1884)
Issue
Heft 25 (17.6.1884)
Date
1884-06-17
Page
Seite 398 (sequence 10)
Language
German
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398 der Sitz bitteren Judenhasses und der Heerd trauriger Pöbelaufläufe gegen die Juden. Hieran leidet sogar die eigentliche Bürgerklasse mehr als die untere Masse. Uebrigens ist der Vorgang nur ein abermaliger Beweis, daß Geschworene am wenigsten geeignet sind, in Preßprozessen ein richtiges Verdikt zu geben. Theils sind sie von derselben Leidenschaft erfüllt, wie die angeklagten Schreiberseelen, theils fehlt ihnen die Einsicht über die Tragweite eines Preßdeliktes. Angeklagt war der emerit. Professor des Polytechnikums Karl Nendtwich. Derselbe ist bereits seit längerer Zeit Verfasser der schmählichsten antisemitischen Artikel in dem hier erscheinenden, nur antisemitischen Zwecken gewidmeten „Westungariscken Grenzbote". Der „Pester Lloyd" hatte gegen diese Artikel polemisirt und den Nendtwich als „wahnsinnig" bezeichnet. Dies erregte den Ingrimm des emerit. Professors, daß er gegen den „P. L". einen wuthschnaubenden Artikel losließ, der jedoch bald die genannte Zeitung außer Sicht verlor, und sich dafür in den heftigsten Ausbrüchen gegen Juden und Judenthum erging und geradezu die Aufforderung an das Volk richtete, die Juden mit Stumpf und Stiel auszurotten. Deshalb erhob der Staatsanwalt Leow Zsitway die Anklage und trug auf Bestrafung desselben nach den darauf bezüglichen Artikeln des Strafgesetzbuches an. Zur Begründung seines Antrags hielt der Staatsanwalt eine sehr beredte und mit großem Nachdruck gehaltene Rede, worin er besonders auf den inneren Zusammenhang der antisemitischen und der sozialistisch-anarchischen Agitation hinwies, sowie auf die Gefahren, die für den ganzen Staat, und besonders für diejenigen daraus entspringen, welche sich von den Aufforderungen jener verleiten lassen und deshalb ins Gefängniß wandern müssen. Aber schon diese Rede wurde aus der Mitte des dichtgedrängten Publikums an einzelnen Stellen von lautem Widerspruch unterbrochen. Die Antwort des Vertheidigers war keine Vertheidigung seines Clienten, sondern nur eine Fortsetzung der judenfeindlichen Artikel desselben. Schließlich wurde der Angeklagte von den Geschworenen mit 11 resp. 10 Stimmen gegen 1 resp. 2 Stimmen sreigesprochen, was das verehrliche Publikum mit Applaus aufnahm. Die Widerholung einer solchen widerlichen Scene in einem, der Gerechtigkeit gewidmeten Raume wünschen wir wahrlich nicht! — Aus der Rede des Staatsanwalts mögen wir folgende Stelle citiren: „Ist es möglich, daß in einem geordneten Staate Jemand ungestraft gegen eine ganze Konfession, gegen eine ganze Gruppe von Personen öffentlich in solcher Weise schreiben oder reden dürfe? Ungestraft! Ich vermochte mir dies höchstens am Vorabende eines Bürgerkrieges zu denken, in einem Momente, da die Massen-Eruption der blinden Leidenschaft Recht und Gesetz aus ihrer Heimstatt in den Gewissen bereits verdrängt und die Staatsgewalt bereits zu ohnmächtig ist, sie wiezu restituiren. Sie werden daher mit mir fühlen, daß es überflüssig ist, die aufreizende Kraft dieser Publikation des Näheren zu erörtern. Jeder Satz ist geeignet, die Ueberzeugung unmittelbar zu erwecken, daß die Thatsache der Aufreizung vorliege. Allein es wäre dies insbesondere überflüssig hier in unserer Stadt, welche in Folge von Zeitungs-Publikationen gleicher, nur vielleicht etwas sorgfältiger verhüllter Tendenz schon wiederholt der Schauplatz der betrübendsten Gesetzesverletzungen war und der Umgegend gleichsam das Beispiel zu noch schwereren Ausschreitungen gab. Seither haben sich in Folge solcher Wühlereien allenthalben im Lande die Agenden der Gerichte und die Bevölkerung der Gefängnisse beträchtlich vermehrt. Und das ist bisher auch die einzige Errungenschaft einer neuerlichen Verwirrung des menschlichen Geistes, welche im Namen der christlichen Liebe auf dem Grunde des Hasses ein Partei-Programm aufbaut, durch welches das Vaterland gerettet werden soll. Das ist purer Hohn, ein Faustschlag in das Antlitz der ewigen Gerechtigkeit, die uns Menschen unsere ganze, Jahrtausende alte Geschichte hindurch stets gelehrt hat, auf Liebe zu bauen. Oder wenn es kein Hohn ist, wenn ihre Doktrinen wahr sind, dann mögen sie offen proklamiren, daß das Gesetz schlecht ist, welches uns gebietet: Du sollst nicht tödten, nicht rauben, nicht verleumden; Du sollst die Ruhe und den Frieden Deines Mitmenschen nicht turbiren! Das mögen sie offen erklären, nicht aber heimtückisch das Volk verführen, welches ihrer Moral folgend in den Kerker geräth." Und dann zum Schluffe: „Und nun, meine geehrten Herrn Geschworenen — stelle ich diese Angelegenheit Ihrem weisen Urtheil anheim! Ich fühle die Wichtigkeit der Angelegenheit und die Wucht der Verantwortlichkeit — ich fühle sie insbesondere jetzt, weil ich fühle, daß es von dem Loos meiner Anklage abhängt: ob im Lande wieder Frieden herrsche. Möge endlich von dem Bolksgerichte ein weithin schallendes Veto gegen den Haß ausgehen, eine mächtige moralische Mahnung vor der unglücklichen Volksbethörung und vor den leidenschaftlichen Hetzereien; möge ein Wort der Gerechtigkeit laut werden, welches das Bajonnet und den Kerker unnöthig macht. Und Sie, meine Herren, werden All das mit mir fühlen und wenn es wahr ist, daß die Religion ein heiliges Eigenthum Jedermanns ist, wenn es wahr ist, daß das Bürgerrecht des Staatsbürgers Landfrieden und gesetzliche Ordnung bedeutet, dann werden Sie, meine Herren, aussprechen, daß es wahr ist, daß der Angeklagte gegen den Landfrieden und gegen die gesetzliche Ordnung gesündigt hat!" Aber auch diese Apostrophe blieb ohne Erfolg!

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