Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 25 (17.6.1884)
- Date
- 1884-06-17
- Page
- Seite 394 (sequence 6)
- Language
- German
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394 fall berichtet, der eine Entscheidung des Unterrichtsministeriums zur Folge hatte. Hierüber enthalten die Blätter noch Folgendes: In Berichtigung der entgegenstehenden Ansicht einer Bezirksregierung hat der Unterrichtsminister entschieden, daß jüdische schulpflichtige Kinder der Volksschulen gegen den Willen der Eltern zum Schulbesuch an Sonnabenden und jüdischen Feiertagen nicht angehalten werden können. „Da die Schulverwaltung die Bestimmung getroffen hat, daß den Anträgen jüdischer Eltern auf Dispensation ihrer Söhne vom Sonnabend-Unterrichte an höheren Lehranstalten entsprochen werde, und dabei keinen Unterschied macht, ob die in Frage kommenden Schüler noch dem schulpflichtigen Alter angehören oder nicht, so fehlt es an einem ausreichenden Grunde, die Anträge jüdischer Eltern der Volksschüler weniger Berücksichtigung in dieser Beziehung finden zu lassen. Selbstverständlich kann die Schule keinerlei Verantwortung für die aus derartigen Schulversäumnisien für die betreffenden Schulkinder entstehenden Folgen übernehmen." Die jüdischen Kinder sind daher auf den Antrag ihrer Eltern oder der Stellvertreter derselben nicht nur an den hohen Feiertagen, sondern auch an den Sonnabenden behufs Theilnahme an dem Synagogen-Gottesdienste von dem Schulbesuche zu befreien. Gleichzeitig bemerkt der Minister, daß diejenigen Str.-G.-B. in idealer Concurreuz einen Monat Gcfängniß, und gegen Tr. 50 Mk. Geldbuße. Außerdem gegen beide Angeklagte wegen Ucbertretung des Prcßgesctzes besondere Geldstrafen. Das Urtheil lautete 1) gegen M.: auf Freisprechung von der Anklage wegen Aufreizung zum Klaffenkampf, dagegen auf sechswöchentliches Gefängniß wegen Beschimpfung des Judenthums, 2) gegen Tr. wegen Hülfelcistung hierzu auf dreitägiges Gefängniß. Ferner wurden die beiden Angeklagten wegen Uebertretung des Preßgeseyes zu je 30 Mk. Geldbuße verurthcilt. Die Vernichtung der betr. Platten und Formen wurde ebenfalls angeordnet. Ter Redaeteur dieser Zeitung sah sich nun veranlaßt, folgende Erklärung in die „Bonner Zeitung" einrücken zu lasten: Erklärung. Der Unterzeichnete beabsichtigt nicht, auf Grund des im Morgenblatte dieser Zeitung enthaltenen Berichts an dieser Stelle in eine Polemik mit Herrn Prof. Gildemeister einzutreten, da das große Publikum über die Resultate einer solchen sich doch kein endgültiges Urtheil zu bilden vermag. Nur will ich Folgendes ihm gegenüber bemerken, daß, wie er selbst ausgesagt, der Schulchan-Aruch ein ''Auszug aus dem nlmud sei, der Talmud aber in Babylon nicdergeschrieben jüdischen Kinder, welche an Sonnabenden oder Feiertagen die ist, wo damals gar keine Christen wohnten, so daß also Schule besuchen, während des Unterrichts zu schriftlichen Ar-, Aussprüche desselben gegen diese nicht gerichtet sein konnten, beiten gegen den Willen der Eltern oder deren Stellvertreter! Ferner: Wenn es ihm unverständlich ist, daß vas Wort Akkum überhaupt nicht anzuhalten sind. mit „Sternanbeter" übersetzt werde, was übrigens allgemein —. Der Jahresbericht des Reichenheim'schen Waisen-! von jüdischen Gelehrten geschieht, so ist mir dies unverständhauses ist ausgegeben worden. Dasselbe zählt jetzt 76 Zöglich, da Akkum zusammengesetzt, nach altjüdischer Weise, der linge, und betrugen die Ausgaben Mk. 50 869. Auf den Kürze wegen, aus den Anfangsbuchstaben dreier Worte gebildet Kopf jedes Zöglings kamen an Ausgaben Mk. 631. Es ist ist, welche bedeuten: „Anbeter der Sterne und der Sternbilder" dies immerhin ein hoher Kostenstand. : (Obde Cocliabim Umasalotli). Damit verlieren aber die meisten Bonn, 8. Juni. (Privatmitth.) Unsere Leser werden besprochenen Sätze alle Gültigkeit gegen Christen, sich erinnern, daß ein hiesiger Bürstenbinder Maaß ein in Hingegen will ich an alle Unbefangene die Frage rich- Heften erscheinendes Schmähgedicht auf die Juden, „Dienten: ob wohl eine Religion, welche wirklich solche inhumane Jsaakiade", herauszugeben begonnen, welches die Staatsanwalt- Grundsätze enthalte und lehre, nachdem aus ihr zwei Weltschaft mit Beschlag belegt und wegen besten sie die Anklage! religionen sich abgezwcigt, sich fast zwei Jahrtausende und gegen den M. und den Drucker der Broschüre erhoben hat.! zwar trotz der härtesten, oft blutigen Verfolgungen hätte er- Mehrere Male hatte die Strafkammer des hiesigen Landge-? halten können? So wenig wie man diese bis zur Gegenwart richts auf Ansuchen des Angeklagten die Verhandlung ver-! — ich erinnere an Rußland, Rumänien und andere Länder tagt, die nun am 7. Juni vor sich ging. Die Staatsanwalt-!— fortgesetzten Verfolgungen der christlichen Religion schüft hatte den hiesigen Profeffor der orientalischen Sprachen zur Last legen darf, ebensowenig darf man mit irgend Fug Gildemeister als Sachverständigen geladen. Der über eine j und Recht für einige unduldsame Aussprüche fanatischer Stunde währende Vortrag des Herrn Profeffors machte sich Rabbiner, ihnen ausgepreßt durch das bitterste Geschick, durch nun durch eine sehr erkennbare Tendenz bemerklich, Talmud unerhörte Leiden', in einer Zeit allgemeiner Finsterniß, das und Schulchan-Aruch von inhumaner, christenfeindlicher Judenthum verantwortlich machen. Kann doch Niemand Seite zu schildern, wenigstens ging dies aus dem ausführ-, leugnen, daß in demselben Talmud auch Lehren und Vorlichen Referat, welches die „Bonner Zeitung" darüber brachte, schristen der reinsten Sittlichkeit und Humanität, und zwar hervor. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte überwiegend enthalten sind, und daß eine lange Reihe jüdigegen M. wegen Vergehens gegen §§ 130 und 166 des j scher Lehrer im Mittelalter wie bis zur Gegenwart diese