Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 24 (10.6.1884)
- Date
- 1884-06-10
- Page
- Seite 383 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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363 stehenden Wahlen der Socialdemokratcn oder doch eines Theiles derselben zu bemächtigen — aber ohne Erfolg. Die Christlich-Socialen hielten am Dienstag, den 27., eine Versammlung in der Victoria-Brauerei, Lützowstraße, ab, bei der es zu argen Skandalscencn kam. Herr Hofprediger Stöcker ließ in seiner Rede alle Parteien Revue passiren. Die Tcutschsreij sinnige und die Bolkspartei, die „von Juden geleitet" wer- : den, meinte er, sind für uns nicht zu gewinnen; wohl aber die Socialdemokraten und die Nationalliberalen. Stöcker erzählte, daß er in London viel mit dem General der „Heilsarmee" verkehrt habe. Dieser habe ihm zu seiner großen, j wirkungsvollen Thätigkeit in Berlin, zur Rettung der Seelen gratulirt. Die Nationalliberalen seien heute, als die Anhänger des Reichskanzlers, dem sie treue Heeresfolge gelobt, die Freunde der Christlich Socialen. Sie müßten sich eben bei den Stichwahlen der nächsten Reichstagswahlen in Bezug auf Gesinnungstüchtigkeit, in der sie noch viel zu wünschen übrig ließen, erproben. „Mir thut es furchtbar leid", so klagte Stöcker, „daß das Centrum, aus kirchenpolitischen Interessen, so ganz unzuverlässig in politischen Alliancen ist und von unserer Partei wenig oder nichts wissen will!" Zum Schluß bot Stöcker den Socialdemokraten ein Compromiß an. Dagegen protestirten die Socialdemokraten, welche Eintritt gesunden hatten, unter großem Lärm. Abg. Cremer griff darüber die Socialdemokraten auf das Heftigste an und nannte sie wiederholt „verrückt". Die Socialdemokraten antworteten mit Schreien, Gepolter und Pfeifen, und der Tumult wurde so groß, daß Herr Stöcker den Saal verließ und der Vorsitzende den Schluß der Versammlung prokla mirte. Es wurde noch rasch Hosprediger Stöcker als Candidat für den zweiten Reichstagswahlbezirk ausgestellt, doch dagegen protestirten die Socialdemokraten und proklamirten G. Tutzauer als Candidaten. Unter Hochrufen auf ihre Candidaten, Zischen u. s. w. drängte alles zu den Thüren, wo der Abg. Cremer von den Solialdemokraten mit Pfiffen und höhnenden Zurufen empfangen wurde. Reusteltin, 19. Mai. lieber den Prozeß, dessen wir schon gedacht, entnehmen wir der „N. Stett. Z." folgenden ausführlichen Bericht: Die bekannte Anklage, welche gegen den hiesigen Kaufmann Flater erhoben worden ist und welche Letzteren beschuldigt, bei Gelegenheit der letzten antisemitischen Tumulte Steine auf Menschen geworfen zu haben, kam heute vor dem Schöffengerichte zur Verhandlung. Der Gerichtshof ist aus dem Vorsitzenden Amtsrichter Hetzell, und den beiden Schöffen, Telegraphen-Secretair Fischer und Gutsbesitzer Schulz aus Persanzig, zusammengesetzt; als öffentlicher Ankläger fungirt für den als Zeuge in der Sache auftretenden Bürgermeister Saffe der Beigeordnete Buchhändler Eckstein, als Bertheidiger steht der Justizrath Mannkopf aus Cöslin dem Angeklagten zur Seite. Bevor in die Verhandlung eingetreten wird, beantragt der Bertheidiger die Ablehnung des erstgenannten Schöffen, weil derselbe der antisemitischen Richtung angehören dürfte. Dem Anträge giebt der Vorsitzende nicht nach, weilVoreingenommenheit bei den Schöffen gegen den Angeklagten nicht vorausgesetzt werden könne. — Nachdem darauf mit dem Angeklagten vorgenommenen Jnquisitorium, in welchem Letzterer feine Unschuld betheuert, werden im Ganzen 16 Zeugen vernommen, und zwar 8 zur Belastung, 8 zur Entlastung des Flater. Es wird von ersteren behauptet, daß thatsächlich Steine geflogen seien, drei Zeugen bekunden sogar, daß Steine an beiden Tagen, am 8. und 9. März, aus einem Fenster der Wohnung des Angeklagten! ihren Weg genommen hätten; andere Zeugen aber bekunden ' mit aller Bestimmtheit, daß Steine von der Straße aus in die Höhe geworfen und dann herunter gefallen sind: Genug ' cs steht Zeugniß gegen Zeugniß. Trotzdem hält der öffentliche Ankläger die Anklage aufrecht und beantragt gegen den i Angeschuldigten auf Grund des tz. 366. eine achttägige Haft event. eine Strafe in Höhe von 30 Mark. Seitens der Vertheidigung wird Freisprechung beantragt und ausdrücklich darauf hingewiesen, daß, wenn der Angeklagte wirklich schuldig wäre, daß höchste Strafmaß gegen ihn Anwendung finden müßte. Aber nicht der Angeklagte, sondern Personen, welche Lust am Scandal hätten, seien die Urheber des Vergehens, welches die Anklage bilde. Ter Gerichtshof erkannte auf Freisprechung von Strafe und Kosten. Es stehe zwar fest, heißt es in der Motivirung des Urtheilsspruchs, daß aus der Wohnung Flaters Steine ihren Weg auf die Straße gefunden hätten, doch sei kein Anhalt durch die Verhandlung dafür gefunden, daß der Angeschuldigte die Steine geworfen habe. (Der antisemitische Ursprung des Steinewerfens aus dem Hause des jüdischen seiner Bildung und Friedensliebe wegen geachteten Kaufmanns Flater auf die draußen versammelte Menge ist hiermit erhärtet. Wie in den gesammten Neustettiner Vorgängen ist auch zwar diesmal die Unschuld der Juden gerichtlich erwiesen worden, aber die antisemitischen Urheber dagegen sind verborgen geblieben!) Neustettin, 26. Mai. Wie der „N. Stett. Ztg." gemeldet wird, hat der Staatsanwalt gegen das freisprechende Erkenntniß in der bekannten Flater'schen Affaire Berufung eingelegt. Die Angelegenheit wird in der nächsten Sitzung vor der Neustettiner Strafkammer abermals verhandelt werden. Oesterreich-Ungarn. Wien, 26. Mai. Im 6. Wiener'Wahlkreise zum Reichsrathe war eine Ersatzwahl für den liberalen Abg. Kopp, der in diesem Kreise demissionirt hatte, zu treffen. Gerade in diesem Kreise hat der Antisemitismus seinen Hauptheerd und zu dessen Agitatoren gehört ein Schützling Schönerers, der 24*