Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 24 (10.6.1884)
- Date
- 1884-06-10
- Page
- Seite 378 (sequence 6)
- Language
- German
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r 378 f) Zur Erreichung des unter s) angegebenen Zieles j muß auf die Beseitigung des Lehrermangels ernstlich hiugearbeitet werden; durch Beschaffung von Stipendien sind Lehr-! amtskandidaten zu unterstützen, die Gründung von jüdischen i Lehrerseminaren, deren der ganze Osten Deutschlands entbehrt! — da es östlich von Berlin keine einzige derartige Lehran-! stalt giebt — darf nicht länger verzögert werden. Die! Rabbiner müssen auch hierzu die Anregung geben, die Ge-! meinden hierfür erwärmen und Stiftungen und Vereine zu! diesem Zwecke ins Leben rufen. Der Pensionirung der durch Krankheit und Alter dienstunfähig gewordenen Lehrer, der Unterstützung der Hinterbliebenen Lehrerfamilien sollen die Rabbiner ihre Fürsorge und fördernde Theilnahme unausgesetzt zuwenden, denn so lange die Zukunft der Lehrer nicht einigermaßen gesichert ist, kann die Berufsfreudigkeit bei ihnen nicht einkehren, und werden begabte Jünglinge sich nur in geringer Anzahl dem Lehrerslande widmen. g) Ein geeignetes Lehrbuch für den geschichtlichen Religionsunterricht zum Gebrauche für Lehrer ist ein unabweisliches Bedürfniß geworden, da der größere Theil der Lehrer mit der jüdischen Literatur zu wenig vertraut ist, und der reiche ethische Inhalt des Judenthums daher beim Unterricht; nicht die nöthige Berücksichtigung findet. Der geschichtliche Unterricht darf sich nicht auf die trockene Erzählung der Ereignisse beschränken, sondern soll anregend und fesselnd, bildend und versittlichend für die Jugend sein; und nach dieser Richtung könnte ein gutes Hilfsbuch für die Lehrer sehr vortheilhaft wirken. h) Während für den Religionsunterricht an Volks- und Bürgerschulen in jüngster Zeit von Fachmännern Normalpläne entworfen sind, entbehren wir für den Unterricht au höheren Lehranstalten jeglicher Vereinbarung über die Grundzüge, die hierbei leitend sein sollen, und ist jeder Religionslehrer auf sich selbst angewiesen. Eine Verständigung über ein einheitliches Verfahren wäre im Interesse einer gleichmäßigen religiösen Ausbildung von großem Werthe. B. a) Bei der immer seltener werdenden häuslichen Unterstützung in dem Werke der religiösen Belehrung und Erziehung kann die Schule weniger als je der durch den Gottesdienst gebotenen anregenden Eindrücke auf das Gemüth der Kinder entrathen. Es ist deshalb dahin zu wirken: 1. daß die Jugend an schulfreien Sabbathen den öffentlichen Gottesdienst regelmäßig besuche; 2. daß an Festtagen innerhalb der Schulzeit von der gesetzlichen Dispensation Gebrauch gemacht werde, und empfiehlt es sich Formulare von Gesuchen, welche die auf Schultage fallenden Feste enthalten, am Beginne des Schuljahres den Ellern einzuhändigen. Viele Eltern nehmen bekanntlich Anstand, sich im Laufe eines Semesters mehrmals mit einem Dispensationsgesuche an die Schulleitung zu wenden und entziehen in Folge dessen selbst am Festtage ihre Kinder dem Gottesdienste, was sicherlich nicht gebilligt werden kann. J) 3. Wo es erreichbar ist — und an kleineren Orten dürfte diese Möglichkeit vorhanden sein — soll der Rabbiner durch persönliche Rücksprache mit den Leitern der Schulen eine solche Einrichtung des Lectionsplanes anstreben, die es den jüdischen Schülern gestattet, dem Sabbathmorgengottesdienste ganz oder theilweise — wenigstens eine Stunde — beizuwohnen. 4. Wo sich dies nicht durchführen läßt, sind namentlich in den größeren Städten, die eine beträchtliche Anzahl jüdischer Schüler haben, Jugendgottesdienste einzurichten, die durch religiöse Borträge erbaulich und belehrend zu gestalten sind, und an denen auch Erwachsene (Lehrlinge, ec.), die am Besuche des Hauptgottesdienstes verhindert sind, theilnehmen können. Die geeignetste Zeit hierfür dürften die Sabbathnachmittage sein; doch richtet sich dies, ebenso wie die Zahl der im Laufe des Schuljahres zu veranstaltenden Jugendgottesdienste nach localen Verhältnissen. Nur ist im Allgemeinen daran fest zu halten, daß allmonatlich im Winter mindestens einmal, im Sommer zweimal ein solcher Gottesdienst stattfinde. Wenn in einigen Gemeinden sich ein derartiger Versuch nicht bewährt hat und aus Mangel an Theilnahme ausgegeben werden mußte, so darf dies uns nicht veranlassen, auf ein so wirksames Mittel zur Hebung des religiösen Sinnes zu verzichten. Es kommt hierbei eben vorzugsweise daraus an, einen geeigneten Zeitpunkt auszuwählen und die Eltern hierfür zu interessiren. Aber wenn auch nur ein kleiner Theil der Schuljugend von der Gelegenheit, sich religiös zu belehren und zu erbauen, Gebrauch macht, so soll der Rabbiner auch um dieses kleinen Bruchtheiles willen eine so segensreiche Einrichtung nicht fallen lassen. In mehreren großen Gemeinden (Wien, Prag, Pest) haben sich übrigens die Jugendgottesdienste sehr bewährt und finden zahlreichen Zuspruch. d) Durch die seitens der Religionsschule zu veranstaltende Auswahl geeigneter Jugendschriften und Anlegung einer 1) Es sei bei dieser Gelegenheit auch der Erwägung anheim gegeben, ob es sich nicht empfehle, eine Petition an die Reichsregierung zu richten, daß jüdischen Zeugen, Sachverständigen und Geschworenen auf ihr Ansuchen an den hohen Festtagen Dispensation von der Pflicht bei Gericht zu erscheinen ertheilt werde. Es ist bekanntlich vorgekommen, daß derartige Gesuche von den Gerichten abschläglich beschieden und jüdische Zeugen gezwungen worden sind, am Versöhnungstage der Gerichtsverhandlung anzuwohnen. Da die Gerichtsordnung eine Dispensationsbestimmung aus religiösen Gründen nicht kennt, so wäre es wohl Sache der Rabbinerversammlung sich dieserhalb mit der Regierung in Verbindung zu setzen.