Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 22 (27.5.1884)
- Date
- 1884-05-27
- Page
- Seite 347 (sequence 7)
- Language
- German
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347 ein Knabe ermordet gefunden worden, und der Verdacht hatte sich auf einen Joseffohn gelenkt, der auch in Untersuchungshaft genommen wurde. Alsbald verbreiteten die! Antisemiten, deren es hierzulande genug giebt, das Gerücht, es liege ein „ritueller Mord" vor. Die in Pr. Stargardi erscheinende „Neue Westpr. Ztg." schreibt nun heute: „Die Nachforschungen, welche Herr Criminal-Commisfar Höft nach dem Mörder des Knaben Cypula in Skurcz gehalten hat, haben zunächst die Freilassung des inhaftirten Josefsohn und die! Verhaftung mehrer anderer Personen zur Folge gehabt.! Der Verdacht, die Unthat in Skurcz vollbracht zu haben,! hat sich nunmehr an die Person eines dortigen christlichen! Fleischermeisters geheftet und so verstärkt, daß die Verhaft tung des Fleischermeisters auf Veranlasiung des Ersten Staatsanwalts in Danzig erfolgt ist. Zwei andere Personen sind wegen Meineides festgenommen. Sie sollen nämlich in der Untersuchung gegen Josefsohn einige gravirende Momente beschworen haben, die sich hinterher als Erfindungen herausgestellt haben." Wie der „Boss. Ztg." mitgetheilt wird, „sind im Ganzen neuerdings 6 Personen in Skurcz inhaftirt und nach Danzig transportirt worden. Mit dem „rituellen Morde" auf den eine gewisse Presie wochenlang hindeutete, scheint es wieder einmal nichts zu sein." Munster i. W., 15. Mai. (Privatmitth.) In Nr. 51. v. I. wurde über den hier am 10. Dez. v. I. verhandelten Prozeß gegen den Redakteur Hosimann referirt. Da nun die Rechtsanwaltschaft gegen das freisprechende Erkenntniß bei dem Reichsgericht appellirt hat, so kommt die Sache in balde zur nochmaligen Verhandlung. Es ist deshalb angethan, hier den Wortlaut des gerichtlichen Erkenntnisies vom 10. Dez. v. I. zu geben: „Das Gericht hat für erwiesen angenommen, daß der Angeklagte Verfasser des Artikels ist, und daß die betreffenden Gesetze aus dem Judenspiegel bezw. dem Schulchan aruch entnommen sind. Dagegen ist nicht festgestellt, daß dieselben wörtlich aus dem Schulchan aruch stammen, sowie daß der Schulchan aruch ein für die ganze Judenschaft unserer Tage bindendes Gesetzbuch ist. Mit Rücksicht darauf, daß der Angeklagte nach der heutigen Beweisführung sich im guten Glauben befunden hat, sowie ferner, daß § 130 des R.-St.-G. hier nicht anwendbar ist, hat das Gericht die Schuldfrage verneint. Richtig ist, das; in diesem Artikel den Juden schlimme Dinge nachgesagt, daß Verbrechen als Gott wohlgefällig geschildert werden; es fragt sich aber, ob der Angeklagte das Bewußtsein hatte, daß die Erwähnung dieser Gesetze dazu angethan sein könnte, die Bevölkerung aufzureizen, mit Rücksicht darauf, daß durchaus nicht anzunehmen ist, daß der Artikel derartige Folgen hätte haben können, ist auch hier die Schuldfrage verneint, und in Folge dessen der Angeklagte freigesprochen und die Kosten der Staatskasse zur Last gelegt." Neustettin, 13. Mai. Jenes traurige Ereigniß, das schon so viele üble Folgen gehabt, läßt die öffentliche Aufmerksamkeit noch immer nicht zur Ruhe kommen. Man wird sich erinnern, daß am Abende der Rückkehr der freigesprochenen Juden hier Exceffe stattfanden und daß man das Gerücht verbreitete, diese wären durch Steinwürfe aus dem Hause eines Juden, des Kaufmanns Flater, der übrigens wegen seiner Bildung und Friedensliebe allgemeine Achtung besitzt, hervorgerufen worden. Jetzt berichtet die „N. St. Z.": Auf Beschluß der Staatsanwaltschaft in Cöslin ist aus Grund des § 364 des Strafgesetzbuches seitens des hiesigen Amtsanwalts Anklage gegen den Kaufmann Flater von hier erhoben worden, weil Letzterer beschuldigt wird, aus seiner Wohnung auf friedliche Menschen Steine geworfen zu haben. In dem dieserhalb am 19. d. M. vor dem hiesigen Schöffengericht anstehenden Termine wird der Justizrath Mankopf aus Cöslin den Angeschuldigten vertheidigen." Crefeld, 13. Mai. (Privatmitth.) Wenn in diesem Blatte wiederholt vor Schriften gewarnt worden, welche, aus jüdischen Federn erfloffen, allzu heftig und in maßlosem Eifer, in der Absicht, das Judenthum zu vertheidigen, ihre Borwürfe gegen die christlichen Kirchen wenden: so ist die Mahnung sehr gerechtfertigt und es wäre wohl zu wünschen, daß dieselbe allseitig beachtet werde. Dies geschieht aber leider nicht und namentlich österreichische, noch lange nicht berufene und mit irgend einer Autorität versehene Literaten veröffentlichen Schriften, deren schlimme Folgen wir Juden zu tragen haben. Diese meine Aeußerung wird Jeder gerechtfertigt finden, der die hier erscheinende „Niederrheinische Volkszeitung" vom 1. Mai gelesen, in welcher ein Referat über die Broschüre von I. Singer „Sollen die Juden Christen werden? (vgl. Lit. Wochenber. in Nr. 20 d. Ztg.) gegeben wird. Es wurden die eclatantesten Stellen gegen das Christenthum und besonders die katholische Kirche aus jener Schrift wörtlich wiedergegeben und selbstverständlich so interpretirt, daß daraus der Haß gegen die Juden nur neue Nahrung schöpfen kann. Es ist ja leider einmal so, daß wenn ein Jude sich vergeht, die Schuld auf die ganze Judenheit gewälzt wird, und so werden die unklugen und übertriebenen Aeußerunzen irgend eines jüdischen Literaten, der Aufsehen erregen will, allen Juden zur Last gelegt. Möchten doch solche Herren die schweren Folgen ihres leichtsinnigen Vorgehens in Betracht ziehen, und wiffen, daß, wenn Jemand das Licht blos auf der einen, die Schatten nur auf der anderen Seite sieht, von den Gegnern alsbald dieselbe Prozedur und in umgekehrter Weise vorgenommen wird. Hier aber sind die Gegner die Mächtigen und wir die Ohnmächtigen. Oppeln, den 14. Mai. (Eingesandt.) Sie bringen in der jüngsten Nummer (Nr. 20) das Programm der projec-