Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 20 (13.5.1884)
- Date
- 1884-05-13
- Page
- Seite 317 (sequence 9)
- Language
- German
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317 richtig, so würden sich alle deutschen Juden von der Alliance lossagen. Uebrigens konnten sich die Franzosen von der Unrichtigkeit ihrer Voraussetzung überzeugen, wenn sie einen Blick auf die Statistik der Juden in Frankreich werfen und diese mit der in Nordamerika vergleichen. Die Zahl der Juden in Frankreich ist seit lange nur durch einige Hunderte russisch-jüdischer Einwanderer vermehrt worden, während die jüdischen Einwanderer in Nordamerika jährlich um Tausende anwachsen. Hierin zeigt sich doch wahrlich keine Vorliebe der Juden für Frankreich! Großbritannien. London, 29. April. Irland ist die Eiterbeule am großbritannischen Körper. Die irische Volksmasie ist feindselig gegen Jeden, der nicht Branntwein trinkt und sich nicht von Kartoffeln nährt. Deshalb wird berichtet: In Limerick (Irland) währt die judenfeindliche Stimmung der Bevölkerung fort, und ist es nur der Zusammenziehung einer größeren Polizeimacht zu danken, daß es nicht zu bedenklichen Ausschreitungen kommt. In dem Viertel der Stadt wo die meisten Juden wohnen, treibt sich der Pöbel beständig herum, verhöhnt die Juden und geht auch ab und zu zu Thätlichkeiten über. Gestern wurde ein Jude, Namens Jakob Brown, von einem Irländer mißhandelt. Die Polizei brachte aber den Angreifer in Sicherheit, und der Polizeirichter verwies ihn vor die nächsten Affisen. Rußland. A»s Rußland, 20. April. (Privatmitch.) Nach einer Mittheilung russischer Blätter soll unlängst im ersten Departement des dirigirenden Senats über eine insofern wichtige und von privater Seite ausgehende Beschwerde verhandelt worden sein, als dieselbe die Frage berührte, ob den Gouvernementsverwaltungen das Recht zusteht, Juden zum Verkauf von Grundstücken und Immobilien, die sie noch vor dem Erlaß der sogen. Jguatjewschen „Maigesetze" an sich gebracht haben, in dem Falle zu veranlassen, wenn der Käufer zur Zeit des Abschlußes des Contractes der Handwerkerzunft zwar angehörte, gegenwärtig aber sich nicht mehr mit feinem Handwerk beschäftigt. Die Plenarversammlung des Senats hat diese Frage dahin entschieden, daß wenn ein Jude, der sich mit feinem Handwerke zu beschäftigen aufgehört hat und eo ipso von der Handwerkerzunft ausgeschloffen worden ist, dadurch des Rechtes, sich außerhalb des zum permanenten Aufenthalte der Juden bestimmten Rayons zwar verlustig wird, derselbe jedoch keineswegs dazu genöthigt werden kann, das von ihm rechtmäßig erworbene Eigenthum zu verkaufen. Die seitens der Petersburger Polizei in Scene gesetzten Maffenausweisungen derjenigen unserer Glaubensgenossen, welche zum Aufenthalte in der Residenz kein Recht haben, dauern ohne jegliche Unterbrechung noch immer fort, und wird dabei mit einer solchen Grausamkeit und Brutalität zu Werke gegangen, die uns die besten Erinnerungen an die „alte, gute Zeit" des Jguatjewschen Regimes mackrufen. So wurden, einer Mittheilung des „Woschod" zufolge, 18 Juden, deren Legitimationen zwar ganz ordnungsmäßig vorgefunden waren, welche letztere ihnen jedoch nicht in Petersburg zu wohnen freistellen, am ersten Abende des jüdischen Osterfestes von der Polizei ergriffen und unter polizeilichen Convoi nach dem Bahnhofe transportirt, von wo aus sie noch mit dem abgehenden Zuge ihre unfreiwillige Heimreise antreten mußten. Die Sacke hatte eine solche Eile, daß man ihnen sogar nicht gestattete, nach deren Quartieren hinzugehen, um sich mit dem gehörigen Bedarf von „Mazot" für die Reisedauer zu versehen, und so mußten sie lange Zeit buchstäblich hungern, da ein religiöser Jude zu dieser Zeit doch nichts anderes essen darf, als nur dcrartigs, was eigens für den Osterfeiertag angesertigt worden ist. „Wenn zwar", bemerkt hinzu mit Recht der „Woschod", „auf Grund eines lateinischen Spruches „dura lex, sed lex“, so würde sich die Welt wahrlich gewiß nicht umgekehrt haben, wenn, angesichts des Osterfestes und der damit für den Juden verbundenen Umstände, die Ausweisung dieser Juden um einige Tage später stattgefunden, oder wenn man ihnen wenigstens so viel Zeit gelassen hätte, sich mit einigem Mundvorrath zu versehen. An Feiertagen wird ja sogar notorischen und in Haft sich bereits befindenden Verbrechern einige Erleichterung gewährt. . . Unlängst wurde an dieser Stelle (Allgem. Ztg. Nr. 13) einer neuen „Gsero" Erwähnung gethan, welche vom Professoren-Conseil der Kiew er Universität' ausgeht und auf Grund welcher die Zahl der Studirenden jüdischer Confession für sämmtliche Curse der medicinischen Fakultät von nun an auf ein Maximum von 10 Prz. beschränkt ist. Diese „würdigen" Väter der Gelehrsamkeit und Aufklärung haben es sich aber dabei allein noch nicht genügen lassen und suchten für ihr „humanes" Werk auch bei ihren Collegen an der Charkower Alma Mater Propaganda zu machen. Wir entnehmen darüber einer längern Correspondenz des Kiewer Blattes „Sarja" (das Morgenroth) aus Charkow Folgendes: In der letzten Sitzung unserer medicinischen Fakultät wurde u. A. ein von der Kiewer Universität eingegangenes Circularschreiben vorgetragen, welches von der in dieser Universität kurz getroffenen Bestimmung einer 10 procentischcn Norm für die Zahl der Studirenden jüdischen Glaubens Anzeige macht und gleichzeitig den Wunsch ausdrückt, ihr die Meinung der Charkower Professoren über diese Angelegenheit mittheilen zu wollen. Diesem Muster des modernen „Patriotismus" wurde nicht nur die Sympathie der Charkower Aesculape vollkommen zu Thcil, dasselbe fand vielmehr noch An-