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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1884-04-06 · Heft 19 (6.4.1884) · p. Seite 295

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
48 (1884)
Issue
Heft 19 (6.4.1884)
Date
1884-04-06
Page
Seite 295 (sequence 3)
Language
German
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295 solche Personen findet, welche aus einer der christlichen Kirchen zum Judenthum übertreten." Nach Beantwortung dieser Fragen aus dem eherechtlichen Gebiete ging die Synode zu den Sabbathgesetzcn über und kam hier nach längeren Verhandlungen über das Fahren am Sabbath zu folgenden Beschlüssen: „1)Es ist zulässig, wenn größere Entfernung vom Wohnhause zum Bethause, oder Alter und Kränklichkeit die Theilnahme am Gottesdienst insbesondere an einem würdigen und erhebenden, verhindern, dieses Hemmniß dadurch zu beseitigen , daß man sich am Sabbath und an Festtagen, sei es auf der Eisenbahn, sei es zu Wagen, nach dem Orte der gemeinsamen Andacht begicbt. 2) Diese Zulässigkeit ist in Behinderungsfällen auch auf die Uebung von wohlthätigen Werken auszudehnen, bei welchen die Unterlassung oder ein Aufschub von Nachtheil wäre. 3) Sie ist in gleichen Fällen auch auf die Zwecke der Belehrung oder der Erholung auszudehnen. 4) Es ist einem Israeliten gestattet, am Sabbath die Orgel im Gotteshause zu spielen". — Ferner sprach sich die Versammlung hinsichtlich des Proselytenbades folgendermaßen aus: „Die Versammlung erklärt, daß sie die Gültigkeit des Proselytenbades für eine nach Erfüllung aller sonstigen Vorbedingungen in das Judenthum aufzunehmende Proselytin lediglich von der Anwesenheit zweier Vertrauen verdienenden jüdischen Frauen abhängig macht." — Ein anderer Beschluß lautete: „Eine erhöhte Feier des Chanukkafestes ist zu empfehlen." Endlich die Beschneidung betreffend: „Indem die Synode die hochwichtige Bedeutung der Circumcision als unbezweifelt im Judenthum voraussetzt, erklärt sie jedoch auf die an sie gestellte Anfrage, daß ein von einer jüdischen Mutter geborener und aus immer für einem Grunde unbeschnitten gebliebener Knabe im Sinne der für Israeliten bestehenden und als bindend anerkannten Normen (Jebamoth 79, 2. nETrc lz-n -:-s ■; Jore Dea 26, 431. Sifthc Kohen 4.) als Jude anzusehen und in allen rituellen Beziehungen als solcher zu behandeln ist." — Bor dem Schluffe der Sitzungen wurden noch, von S. Szanto und Dr. Jakob Auerbach eingebrachte Erklärungen über die „Aufgabe der Synode" ohne Debatte angenommen, die jedoch zu umfangreich und ganz allgemein gehalten sind, so daß wir betreffs derselben auf S. 259 ff. der Verhandlungen verweisen müssen. Die Synode hatte beschlossen, daß im Jahre 1373, also nach zwei Jahren die dritte Synode abgehalten werden sollte, und für dieselbe eine ganze Reihe von Commissionen gewählt. Allein cs erfolgte keine abermalige Einberufung. Außerdem verstorben in den folgenden Jahren mehrere der bewährtesten Mitglieder der Synode, wie Geiger, Aub, Fürst (Leipzig), S. Szanto, Wechsler, Löw, Kohner. Dies ist die Geschichte der deutschen Rabbinerversammlungen und Synoden. Wir haben sie hier in möglichster Kürze gegeben, um das Andenken an sie aufzufrischen, da in unsrer schnelllebigen Zeit das Heute das Gestern rasch aus dem Sehfelde der Gegenwart verdrängt, und doch diese Versammlungen ein sehr wichtiges Moment in der modernen Entwickelung des Judenthums bilden. Sie geben ein lautes Zeugniß von dem Streben und dem Geiste jener Generation von Männern, von denen die meisten in den dreißiger Jahren in die Ocffentlichkeit, resp. ins Amt getreten waren. Gerade hierzu war es nöthig, die Beschlüsse dieser Versammlungen zusammenzustellen, welche eben den Geist charakterisiren, der diese Männer beseelte. Es mag seitdem mancherlei Wendung in den Anschauungen und Zielen der jüdischen Männer, namentlich der Lehrer in Israel, eingetreten sein; um so dringlicher war es, das Ringen und die lleberzeugung derer noch einmal zu fixiren, welche bald zu den Vorvordern gehören werden. Wird doch aus ihrem Beispiel und ihren Ergebnissen mancherlei zu lernen sein. Vierter ordentlicher Gemeindelag. Berlin, 20. April. Am Montag den 14. April d. I. fand in Berlin im Hotel de Saxe der vierte ordentliche Gemeindetag des Deutsch- Israelitischen Gemeindebundcs statt. Die Verhandlungen, an welchen über 30 Personen thcilnahmen, begannen früh um 9 11 hr. Herr Geheimrath Kristeller, der geschäftsführende Vorsitzende des Bundes, eröffnete die Versammlung und schlug zum Leiter derselben Justizrath Meyer, deu Vorsteher und Vertreter der Gemeinde Berlin vor. In längerer Begrüßungsrede nahm dieser Herr die Wahl an. Auf seinen Vorschlag wurden ferner in's Bureau gewählt: als Borsitzcude: Rechtsanwalt Emil Lehmann - Dresden und Banquier Adolf L. A. Hahn-Frankfurt a. M., als Schriftführer die Rechtsanwälte Herman Stern und Dr. Hermann Simon, sowie Herr Redacteur Dr. Arnold Bodek. — Die Präsenzliste ergab, daß 66 Gemeinden mit 75 Stimmen vertreten waren. Zunächst erfolgten Berichte. Dr. Kristeller referirte ganz insgemein über die Thätigkeit des Bundes in den jüngsten 2 Jahren, wonach dann Herr Banquier Theodor Marcus den Kassenbericht verlas, welcher in Einnahmen und Ausgaben im Jahre 1333 mit 27000 Mk. balancirte, und Dr. Bodek legte über die Thätigkeit der Friedrich Wilhelm Victoria-Stiftung Rechenschaft ab. Die erfreulichen Leistungen dieses jungen Instituts wurden mit allseitiger Befriedigung ausgenommen. Der folgende Punkt der Tagesordnung war die vielbesprochene Frage der Herstellung eines Normalplanes für den israelitischen Religionsunterricht in Deutschland. Hier hatte der Ausschuß, vertreten durch den Referenten Professor 19*

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