Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 18 (29.4.1884)
- Date
- 1884-04-29
- Page
- Seite 279 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3227501-3227520--41681-3310172- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
commission aus, welche die Errichtung und Pflege tüchtiger damals wiederholt versuchte Wühlerei einiger Thierschutz- Religionsschulen, die Einführung des jüdischen Religion»- vereine bezügl. der Schechita gerichtet. Alsdann fuhr man Unterrichtes in die öffentlichen höheren Lehranstalten, die in den Verhandlungen über die gottesdienstlichen Fragen Pflege des Religionsunterrichtes neben confessionslosen Schulen fort. § 5: „Die Thephilla soll in jedem Abschnitt des Gottesempfehlen (§8 1—3). Als unveräußerliche Bestandtheile des Religionsunterrichtes erkennt § 4 die biblische Geschichte, die systematische Religionslehre, die zu erwirkende Vertrautheit mit sämmtlichen biblischen Schriften, die Pflege der hebräischen Sprache und die nachbiblische jüdische Geschichte an. £ 5 erklärt die Versammlung, „daß sich der religiöse Unter-. richt in der Schule der kritischen Bchandlungsweise zu ent-, halten habe; sie will nicht, daß der jugendliche Sinn in seiner idealen Entfaltung durch die Anregung von Zweifeln ernüchtert werde. Gerade deshalb aber erwartet sie, daß unsre Schulmänner mit weiser Umsicht die Resultate der Wiffenschaft nicht ignoriren, vielmehr einer, in der Seele der heranreisenden Jugend etwa später auftauchendcn Widersprüche zwischen der Religion und der zur Geltung gelangten wissenschaftlichen Betrachtungsweise Vorbeugen." § 6 und 7 sprechen sich in dringlichster Weise für die Errichtung von Seminarien und Lehranstalten für die Wiffenschaft des Judenthums aus. — Bon hier ab trat man in die Berathung der gottesdienstlichen Fragen ein, für welche Dr. Aub als Referent bestellt worden. Ein langer Kampf erhob sich darüber, ob die von Geiger eingereichten prinzipiellen „Thesen" berücksichtigt werden sollten. Die Versammlung entschied sich dagegen. — Der erste § dieser Fragen lautete: „ Alle Vorlesungen aus der Thorah geschehen in hebräischer Sprache." Einstimmig und ohne Debatte angenommen. „Ter dreijährige Cyklus ist; als die zweckmäßigste Art der durchaus nothwendigen Kürzung! der Thorahverlesung zu empfehlen." Ein Antrag, eine Auswahl von Stücken des Pentateuchs vorzulcsen, wurde mit großer Majorität verworfen. Ein Antrag Aubs: man solle! die Hälfte der Sidra am Sabbathmorgen, die andre Hälfte! am Sabbathnachmittag lesen, erhielt 28 Stimmen, während für den dreijährigen Cyklus 27 votirten. Die übrigen Mitglieder erklärten sich dahin, die Kürzung der Thorahvorlesung sei dringend nothwendig, und anheimgestellt, diese Kürzung durch den dreijährigen Cyklus oder durch Vorlesung am Sabbathnachmittag zu erwirken. Ein Antrag, am Mincha von Jom Kippur nicht mehr 3. Mos. 18, sondern 15* (Kedoschim) zu verlesen, wurde angenommen. Die Beseitigung des Aufrufens zur Thorah wurde mit 29 gegen 26 Stimmen verworfen. — Zu Beginn der siebenten Sitzung wurde ein Antrag Kayserling's einstimmig angenommen. „Die Synode erklärt: 1) daß das Judenthum den Schutz der Thiere nicht nur empfiehlt, sondern auch gebietet; 2) daß das Judenthum jeden Verdacht der Thierquälerei in seinen religiösen Institutionen, im Besonderen in den die Schechita betreffenden Vorschriften abweist." Es war diese Erklärung gegen die dienstes nur einmal gesprochen werden", wurde einstimmig und ohne Debatte angenommen. Ebenso mit großer Majorität § 6: „Textesveränderungen in den Stellen, wo die Bitte um Wiederherstellung der Thieropfer und die persönliche Rückkehr nach Jerusalem ausgesprochen wird, sind vorzunehmen." Die deshalb von der Commission zu machenden Borschläge wurden für die Berathung der nächsten Synode Vorbehalten. § 17: „Der Einführung der Orgel und deren Spiel am Sabbath und an den Festtagen steht kein religiöses Bedenken entgegen" wurde einstimmig angenommen. Run ging man zu § 2 zurück: „Die Haphtoroth sind in der Landessprache zu verlesen" wurde einstimmig, und „dieselben können auch aus den Chctubim gewählt werden" durch Majorität angenommen. Einstimmig wurde § 7 in folgender (mit dem Beschlüsse der Easscler Rabbinerversammlung übereinstimmender) Faffung angenommen: „In diesen und anderen zu überarbeitenden und neuen und von der Commission der nächsten Synode vorzulegenden Gebetstücken sollen, wie dies bereits in manchen bisherigen Gebeten der Fall ist, ganz besonders zum Ausdruck gebracht werden: die j religiöse Mission Israels, die providentielle Führung in der Geschichte Israels, die großen Prinzipien des Judenthums, nämlich der fortschreitenden Entwickelung, der dereinstigen allgemeinen Herrschaft der Gotteserkenntniß, der Liebe, des Rechts und des Friedens (messianische Zeit), der allgemeinen Nächstenliebe u. s. f." — Man gelangte zu den, die Festtage betreffenden Paragraphen, und wurde von diesen in folgender Faffung angenommen 8 8.; „wie am Sabbath, jedoch mit der Fcst-Thephilla, dem Hallel (nach Bedürsniß der Gemeinde in hebräischer oder in der Landessprache), dem bestimmten Thorastücke, der besonderen Haphtora und anderen für das Fest bestimmten Liedern". § 9: „Alle Piutim sowohl für die Festtage, wie für die Sabbathe sind in Wegfall zu bringen. An den Festtagen ist eine Festbetrachtung über die spezielle Bedeutung des Festes') einzuschieben. Geschem I unb Tal sowie die Hoschanas sind zu überarbeiten". § 10: I „Am Rosch-Haschana sollen in die Muffaph-Tephilla einige | besonders hochgehaltene Piutstücke in hebräischer und Betrachtungen in der Landessprache eingelegt werden". § 11:! „In jeden der vier Abschnitte des Gottesdienstes am Jom Kippur sollen eine Betrachtung in der Landessprache und Bußgebetc in hebräischer oder in der Landessprache je nach der erforderlichen Zeit eingelegt werden. Tie vielfachen Wiederholungen und Tautologien in den Gebeten am Joml) Solche „Betrachtungen" gaben wir späier in unserm „Neuen israelit. Gebetbuch" (9ouis Gcrjchel in Berlin 2. Ausl.)