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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1884-04-08 · Heft 15 (8.4.1884) · p. Seite 237

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
48 (1884)
Issue
Heft 15 (8.4.1884)
Date
1884-04-08
Page
Seite 237 (sequence 9)
Language
German
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237 der Zöglinge gehören anderen Ländern an, und die Wirksamkeit des vr. Hirsch ist besonders erfolgreich in der Ausbildung von Taubstummenlehrern, die dann an anderen Orten Anstalten für diesen Theil der leidenden Menschheit errichten oder leiten. Hierdurch hat sich vr. Hirsch vielfache Anerkennung erworben, wie die lange Reihe von Akademien und Gesellschaften bezeugt, die ihn zu ihrem Mitgliede erwählt haben. Bom 13—18. August v. I. fand in Brüsiel der dritte Congreß von Taubstummenlehrern statt, vr. Hirsch hat soeben den Bericht über diese Versammlung veröffentlicht, der uns über die höchst intereffanten Discuffionen, die in jener stattgefunden, ausführliche Mittheilungen macht. bewirken. Dieser bleibt Polizei intervenirt und bringt. Im Publicum widerwärtigen Eindruck, Frankreich. Paris, 23. März. Das Unrecht, welches die französischen Kammern, nach unserer jüngsten Meldung, dem israelitischen Cultus in den Bestimmungen des Munizipalgesetzes angethan, haben dieselben schnell wieder reparirt. Der Senat fügte in den Paragraphen, in welchen die gottesdienstlichen Gebäude der katholischen und protestantischen Confeffion außerhalb der Machtbefugniffe der städtischen Behörden, gestellt worden, auch die des israelitischen Cultus ein, weil das Stillschweigen über dieselben und auf einem Bergeffen beruhte. Die Deputirtenkammer genehmigte dies. Der Senat hatte in das von der Deputirtenkammer ihm zugegangene Gesetz die Verpflichtung der Städte zur Zahlung von Wohnungsentschädigung für die Religionsdiener der verschiedenen Culte, sobald diese keine Amtswohnungen besitzen, und für die Restaurirung der gottesdienstlichen Gebäude eingesügt. Die Deputirtenkammer hat den ersten Punkt genehmigt, den zweiten verworfen, das Gesetz kommt deshalb noch einmal an den Senat. Paris, 28. März. In Bezug ans das Munizipalgesetz hat die Deputirtenkammer den Beschluß des Senats, die Communen zur Wohnungsentschädigung für die Geistlichen aller Culten zu verpflichte», mit 300 Stimmen gegen 192 angenommen, jedoch mit dem Zusatz, „wenn die betr. Cultusverwaltunge.n keine Mittel hierzu besitzen." In gleichem Sinne wurde beschloffen, daß die Communen in Bezug auf Reparaturen der geistlichen Gebäude nur eintreten sollen. solcher, welche, weil sie durchaus nicht arbeiten wollen und wegen ihres brutalen Benehmens abgewiesen werden. Es sind dies zum allergrößten Theile Ausländer. Wüthend über diese Weigerung machen sie auf der Straße einen Höllenlärm, schreien und heulen und wälzen sich selbst auf dem Pflaster umher, um den Zusammenlauf des Publikums zu dann nicht aus, bis endlich die etliche der Uebelthäter zur Wache machen solche Scenen einen sehr da die Mehrzahl zu der Meinung kommt, als ob die jüdische Hartherzigkeit diesen Unglücklichen die Hülfe versage. Seit 14 Tagen wiederholt sich dies jeden Morgen. Die einzige Aushülfe wäre, man verlege das Bureau in eine weniger verkehrsreiche Gegend. Dann würden die Herren Bettler es bald überdrüssig bekommen. Man wird sich erinnern, daß die antisemitischen Blätter vor einiger Zeit ein gänzlich gefälschtes Cirkular mittheilten, daß von Cremieux verfaßt gewesen sein sollte. Ueberführt der Fälschung, geben diese Männer der Lüge ihr Treiben nicht aus und haben jetzt ein anderes Schreiben fabrizirt. Das Eentralcomit« der Alliance sieht sich deshalb zu folgendem „Dementi" veranlaßt: „Eine französische Zeitung hatte im September 1883 einen Aufruf veröffentlicht, welchen der verstorbene Cremieux zur Zeit der Gründung der Alliance an die Israeliten gerichtet haben soll. Der Monatsbericht von October 1883 hat erklärt, daß dieses Schriftstück die reine Erfindung sei, und daß es weder von Cremieux noch sonst von einem Israeliten, weder zur Zeit der Gründung der Alliance, noch zu irgend einer Anderen verfaßt worden sei. Diese Zeitung hat seitdem ihre Behauptung wiederholt, sowie das nämliche Schriftstück, und zwar mit Abänderungen, welche ohnehin zur Genüge den apocryphen Charakter dieser ganzen Publication kennzeichnen. Diese neue Abfaffung ist eben so unwahr als die erste, und dieses zweite Schriftstück eben so wenig publicirt worden, als das frühere." der Rußland. Petersburg, 24. März. Mit Rücksicht darauf, daß in letzten Zeit wiederum mehrere ausländische Juden wenn den betr. Verwaltungen die Mittel dazu fehlen. Der Petersburg zu ihrem Aufenthaltsort gewählt haben, ohne berüchtigte Artikel 169, der in der Ausnahme, daß die got-j hierzu die Erlaubniß zu besitzen, ist vom Petersburger Stadttesdienstlichen Gebäude der Machtvollkommenheit der Muni-; Hauptmann, wie die Zeitschrift „Woschod" berichtet, an die zipieu nicht unterstehen, die Synagoge vergeffen hatte, erhielt; Pristaws der Befehl ergangen, streng darauf zu achten, daß die nöthige Ergänzung ohne Diskussion. Wegen jener Zu-! diese Juden, auf deren nationalen Püffen sich ein Vermerk sätze muß das Gesetz noch einmal an den Senat gehen. In der ausländischen Abtheilung der Kanzlei über das Verbot Paris wiederholen sich jetzt sehr unliebsame Szenen. In dem des Aufenthalts in Petersburg befindet, unverzüglich aus der Consistorialgebäude der Rue de Vertbois befindet sich das Residenz ausgewiesen würden. Bureau des Wohlthätigkeitscomites. Unter den Bettlern, die Petersburg, 28. März. Das Geschworenengericht in sich in und vor dem Bureau einfinden, giebt es eine Anzahl j Navomoskowsk, Gouvernement Jekaterinoslaw, hat von den 15

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