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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1884-04-01 · Heft 14 (1.4.1884) · p. Seite 221

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
48 (1884)
Issue
Heft 14 (1.4.1884)
Date
1884-04-01
Page
Seite 221 (sequence 9)
Language
German
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Was dagegen ihr Verhalten nach der Verhandlung be- Höft nach Neustettin gesandt, um seinerseits die Sache des trifft, f° ffeht ebenfalls fest, daß Staatsanwalt und Verthei- Synagvgenbrandes zu untersuchen und sich eine Meinung diger schon in Könitz den Freigesprochenen den Rath erdarüber zu bilden. Herr Höft hat auch vor dem Gerichte theilten, nicht sofort in ihre Heimath zurückzukehren, um den seine Ergebnisse unparteiisch dargelegt und erklärt, daß er Behörden Zeit zu den nöthigen Vorbereitungen zu laffen, daß den Brand aus Fahrlässigkeit entstanden ansehe. In diesen diese Vorbereitungen aber nicht rechtzeitig getroffen wurden. Wie sehr Herr v. Puttkamer geneigt ist, die dürftigsten Entschuldigungsgründe seitens der Beamten der öffentlichen Meinung gegenüber gellen zu laffen, davon hat er bei der vorgestrigen Verhandlung ein zwar kleines, aber sehr bezeichnendes Beispiel geliefert, indem er die ungenügende Aktion der bewaffneten Macht dadurch zu motiviren suchte, daß die fünf berittenen Gendarmen stumpfe Pferde gehabt hätten. Glaubt Herr v. Puttkamer wirklich, daß es nicht möglich ist, in Neustettin fünf Paär^Vordereisen in Zeit von einer Stunde aufschlagen zu laffen? So wenig zutteffend waren die Gründe des Abg. Munckel, über deren Fadenscheinigkeit der Herr Minister fich beklagte, ficherlich nicht. Berlin, 19. März. Der Gesetz-Entwurf für Elsaß- Lothringen über die Gewährung von Pensionen an in den Ruhestand tretende Religionsdiener ist dem Bundesausschluß von Elsaß-Lothringen vorgelegt und von diesem abgeändert worden. Die abgeänderte Faffung, welche dem Bundesrath zu erneutem Beschluß vorgelegt werden, hat folgenden Wortlaut: „Das Ministerium ist ermächtigt, den katholischen Pfarrer, einschließlich der Hülfspfarrer, den protestantischen Pfarrern sowie den Oberrabbinern und Rabbinern, welche zur Erfüllung ihrer Amtspflichten dauernd unfähig sind und deshalb in den Ruhestand treten, auf Grund eines Gutachtens der Oberbehörde ihrer Cultusgemeinschaft feste Pensionen auf Lebenszeit aus der Landeskasse zu bewilligen." Der Bundesrath wird fich wohl auch mit dieser Faffung einverstanden erklären. Berlin, 19. März. (Privatmitth.) Kaum hat Stöcker am vorigen Freitag seine famose Rede gehalten, als ihr eine Reihe von Berichttgungen auf dem Fuße folgt, die beweisen, wie leicht es auch diesmal der Herr Hofprediger mit der Wahrheit genommen. Unter Anderem behauptet er, dem alten Heidemann sei kein Haar gekrümmt worden, und doch ist es faktisch wahr, daß er so schwere Stockprügel erhalten, daß er krank darniederliegt. Stöcker trägt solche Unwahrheiten mit einer solchen Sicherheit vor, daß sie im Augenblick den Gegner verdutzt. Aber cs ist eben Stöcker nur am augenblicklichen Effekt gelegen, seine feindseligen Tiraden zu unterstützen. Um die nachfolgende Berichtigung kümmert er fich nicht; etwas, meint er, bleibe doch hängen. Im Uebrigen ist die allgemeine Meinung, daß der Erfolg in jener Debatte auf Seite der Interpellanten gestanden, und jedenfalls die Neustettiner Vorgänge gebrandmarkt wurden. — Bekanntlich hatte der Minister des Inneren den Kriminalcommiffarius Tagen hat ihn Herr v. Puttkamer in längerer Audienz zu einem ausführlichen Bericht empfangen. Es wird in hiesigen Blättern dabei bemerkt: Herr Höft ist einer unserer schneidigsten und findigsten Criminalbeamten. Er verbindet feinen Instinkt mit scharfer Beobachtungsgabe für Menschen und Dinge, und wenn die Entscheidung über die Schuldfrage auch dem Richter und den Geschwornen obliegt, so kann cs nicht zweifelhaft sein, daß der Bericht des Herrn Höst über seine in Neustettin gemachten Beobachtungen und Wahrnehmungen für Herrn von Puttkamer neben dem Urtheile des Konitzer Geschwornengerichts von hohem Werth sein muß. Frankfurt a. Main, im März. (Privatmitth.). Die „Achawa" hat ihren 19. Rechenschaftsbericht, den für 18S:>, ausgegeben. Es wäre gewiß überflüssig, zum Lobe des Vereins, desgleichen außerhalb Deutschlands kein ähnlicher besteht, ein Wort zu sagen. Zahlen sprechen hier am deutlichsten. Wie die Zahl der Petenten steigern sich auch von Jahr zu Jahr die ausgetheilten Unterstützungssummen und doch war der Verein in der Lage, die auf den Theil fallende Quote nicht herabzumindern. Die Gesammtsumme, die zur Bertheilung gelangte, betrug M. 8764 (gegen Nt. 8020 im Jahre 1882). Das Vereinsvermögen beträgt in diesem Augenblicke M. 116,707. In der Reihe derjenigen, welche eine Jahresunterstützung beziehen, befinden sich zwanzig alleinstehende Lehrer-Wittwen, dreizehn Wittwen mit Kindern, achtzehn durch Alter, Krankheit oder Erblindung dienstunfähig gewordene Lehrer, theils alleinstehend, theils mit Familie, und endlich sieben unmündige Waisen. Bei weitem der größte Theil dieser Unterstützten bezieht weder vom Staate noch von der Gemeinde eine Pension; dieselben wären sicherlich dem traurigsten Elende preisgegeben, wenn ihnen nicht die „Achawa" schützend zur Seite stände. Dortmund, 16. März. (Privatmitth.). Wie bereits berichtet worden, haben die Berliner Antisemiten einen Versuch gemacht, ihre Agitation nach Rheinland-Westfalen zu verpflanzen; aber Liebermann von Sonnenbcrg hat seine Be redtsamkeit in Bochum völlig erfolglos verschwendet, und hier konnte er sie nicht einmal in Anwendung bringen, weil der sofort entstandene Tumult zur polizeilichen Auflösung der Versammlung führte. Der Widerspruch gegen den Antisemitismus ist hier die allgemeine Gesinnung und diese fand z. B. in der „Rheinisch-Westfälischen Zeitung," die in Essen und Dortmund erscheint, vom 12. März in einem Leitartikel einen beredten Ausdruck. Er spricht zuerst über die Prozesse 14

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