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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1884-04-01 · Heft 14 (1.4.1884) · p. Seite 220

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
48 (1884)
Issue
Heft 14 (1.4.1884)
Date
1884-04-01
Page
Seite 220 (sequence 8)
Language
German
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220 große Anzahl der befragten Rabbiner ihre Zustimmung zu dem geplanten Werte aus und sprach die Hoffnung aus, daß die Collegen längst von dem gleichen Empfinden Angefichts der herrschenden Noth beseelt, mit Freuden sich zur Theilnahme an der „Rabbinerversammlung" geneigt zeigen werden.— Demzufolge werden, wie wir erfahren, die Herren, welche das Unternehmen bis zu diesem Punkte geführt haben, sich mit einer direkten Einladung an die Collegen wenden. Berlin, 17. März (Privatmitth.) Wenn der Herr Minister des Inneren in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 14. d. das Verhalten der Neusiettiner Behörden, namentlich des Landraths v. Bonin, soweit seine Informationen reichten, billigte, und die conservativen Redner ihre Entrüstung über jede gegentheilige Meinung äußerten: so sind doch im Publikum ganz entgegengesetzte Ansichten verbreitet. Wir heben aus einem Leitartikel der „Voss. Z." vom 16. d. folgende Stelle hervor: Herr v. Putkamer bezeichnete es einfach als die Pflicht des Landraths, das Material für die Ueberführung derjenigen zu sammeln, welche er nach seinen ein aufgeregtes Gesicht gemacht habe, so entsprach es jedenfalls der Stellung des Landraths mehr, diese Zeugen an die richtige Adresse zu verweisen, als mit ihnen direkt in Verhandlung zu treten, oder gar solche Zeugen aufzusuchen. Ebenso wenig erscheint es angemessen, wenn er dem Staatsanwalt unaufgefordert Rathschläge über das zweckmäßigste Verfahren bei der Untersuchung ertheilt. Herr Landrath v. Bonin schrieb unterm 1l. März 1882: „Ew. Hochwohlgeboren stelle ich das Weitere hiernach ergebenst anheim und gestatte mir nur ebenmäßig hinzuzufügen, daß es im Interesse eventueller Eruirung des Thalbestandes geboten wäre, die Leßheim's, Vater und Sohn, zu verhaften und zu isoliren, bevor dieselben von gegen sie gerichteten Schritten etwas erfahren, und zwar besonders deshalb, weil der junge Leßheim von Leuten, die ihn kennen, als ein Knabe geschildert wird, von dem zu erwarten sei, daß er dem Einflüsse seines Vaters entzogen und bei entsprechender Jnquirirung, Alles eingestehen werde, was ihm selbst über die Sache bekannt sei." Der Brief spricht für Eindrücken für die Schuldigen hielt. Diese Auffassung der | sich selbst und der Gedanke an Moritz Scharff wird ziemlich Stellung eines Landraths dürfte doch nicht ganz zutreffend nahe gelegt. In der Konitzer Verhandlung theilte der erste sein. Wäre der Landrath überhaupt als Verwalter der Orts- Staatsanwalt Schlingmann öffentlich mit, daß der Landrath Polizei ein Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft, was er thatsächlich nicht ist, da ihm zwar die Leitung und Beaufsichtigung der örtlichen Polizeiverwaltung im Kreise, nicht aber v. Bonin bei ihm angeftagt habe, ob es erwünscht sei, wenn er noch weitere Zeugen in der Sache ermittele. Herr v. Bonin ging aber noch einen Schritt weiter, indem er in einer schriftdie directe Handhabung derselben zusteht, so hätte er es auch lichen Eingabe an den Gerichtshof sich selbst noch als Zeugen dann nicht als seine Aufgabe zu betrachten, lediglich Beweismaterial zur Berurtheilung der von ihm fürj schuldig Erachteten, sondern alle Daten zu sammeln, welche zur Entdeckung der Wahrheit führen können, die bekanntlich durchaus nicht immer mit vorgefaßten Meinungen übereinstimmt. Jedenfalls entspricht es aber der Stellung der Landräthe, daß sie sich der Initiative von dem Augenblick an enthalten, in welchem sich die eigentlich zur Führung der Untersuchung berufenen Organe, also der Staatsanwalt und der Untersuchungsrichter der Sache bemächtigt haben. Eine solche Enthaltsamkeit ist schon im Interesse der Untersuchung selbst dringend geboten, denn es kann nur zur Verdunkelung, aber keineswegs zur Aufklärung des Thatbestandes beitragen, wenn die Untersuchung gleichzeitig von zwei von einander unabhängigen, verschiedenen Ressorts angehörigen Behörden geführt wird. Aufklärung bedurfte, so anbot, freilich um abgcwiesen zu werden. Man hätte nun meinen sollen, daß eine solche Zurückweisung für Herrn v. Bonin nicht gerade sehr verlockend gewesen wäre, seinen Aufenthalt in Könitz zu nehmen, wo er dienstlich nicht das Mindeste zu thun hatte. Dort verkehrte der genannte Herr sehr lebhaft mit den Geschwornen, nachdem er sich vorher bei einem derselben, welcher in der öffentlichen Meinung von vorn herein und mit Recht als Obmann galt, nach der Persönlichkeit derselben erkundigt. Selbst im Sitzungssaal, wohin sich Herr v. Bonin aus dem Zuhörerraum begeben unternahm er es nachträglich, Entlastungszeugen wie den Regierungsbaurath Benoit aus Köslin wegen ihrer Aussagen zur Rede zu stellen. Unter diesen Verhältnissen kann es nicht Wunder nehmen, wenn Schreiber des königlichen Landraths die Sache auf ihre Art anfaßten Wenn die Anklagebehörde einer j und Zeugen durch Spenden von Getränken ihren Standpunkt war der Bürgermeister von Neu-1 klar zu machen suchten. stettin als Ortspolizeiverwalter und als Hilfsbeamter derj Aus dem Gesagten, dem auf Grund durchaus zuver- Staatsanwaltschaft das geeignete Organ, ihr die erforderlichen > lässiger Information noch Manches hinzuzufügen wäre, dürfte Dienste zu leisten, und wenn sich Neustettiner Zeugen mit zur Genüge hervorgehen, daß die an dieser Stelle vorgestern Umgehung des Bürgermeisters, des Untersuchungsrichters und aufgestellte Behauptung durchaus nicht unberechttgt war, daß der Staatsanwaltschaft bei dem Landrath meldeten, um so die Beamten vor und während der Schwurgerichtsverhandlung wichtige Thatsachen zu bekunden, daß ein beliebiger Jude in > nicht die nöthige Vorsicht und Zurückhaltung gegenüber einer der Richtung auf die Synagoge geblickt oder ein anderer j schwebenden Untersuchung an den Tag gelegt haben.

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