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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1884-04-01 · Heft 14 (1.4.1884) · p. Seite 218

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
48 (1884)
Issue
Heft 14 (1.4.1884)
Date
1884-04-01
Page
Seite 218 (sequence 6)
Language
German
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213 genommen." — Aber gerade in England, wo im 17. Jahrhundert durch die inductive Methode das beobachtende Denken mächtig erwacht war, bot sich zur selbigen Zeit die beste Gelegenheit, bemerken zu können, wie irrig jene Behauptung, daß der Eifer zur Verfolgung der Andersglaubenden, der Ketzer, und die Macht zu deren Unterdrückung eine Gabe Gottes fei. Denn da damals von den verschiedenen Religionsparteien, in schnellem Wechsel, bald die eine, bald die andere an die Spitze des Staates zur Herrschaft gelangte, und eine jede die erlangte Macht benutzte, um die andere zu verfolgen und zu unterdrücken, so hatte ja die Gottheit mit sich selbst in Widerspruch gerathen müsien, was undenkbar ist. Tie Verfolgung konnte nur als ein Mißbrauch des freien Willens und der Gewalt angesehen werden. — Und Locke war überhaupt der Mann nicht, der sich durch dergleichen Argumente hätte irreleiten lasten, und so wurde er durch seine berühmten Briefe einer der beredtesten und eifrigsten Bahnbrecher der Duldung. Außer ihm traten in England von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis in das 18. Jahrhundert hinein noch andere Staatsmänner und Schriftsteller auf, die als die eigentlichen Begründer der Religionsfreiheit und der Duldung anzusehen find. Ihr edles Vertrauen auf die Kraft der Wahrheit, sagt Lecky a. a. O. S. 57, ihr unablässiger Kampf gegen die Macht des Borurtheils, ihre umfaffenden Ansichten von den Gesetzen und Grenzen der Vernunft, ihre brennend leidenschaftliche Liebe zur Wiffenschaft und die Würde ihrer Empfindungen, Alles erzeugte in England eine Denkart, die wesentlich der Verfolgung entgegengesetzt war, und machte ihre Schriften zu einer unversiegbaren Quelle der Religionsfreiheit und der Duldung, aus der noch jetzt die heldenmüthigsten Naturen ihre Kraft schöpfen. — Alle anderen Schriftsteller übergehend, will ich hier nur Harrington') anführen und was Lecky S. 60 über ihn sagt: „Er erkannte sehr klar, daß die politische Freiheit nicht ohne die unbedingte religiöse Freiheit bestehen könne, und daß die religiöse Freiheit nicht einfach in Duldung bestehe, sondern eine vollständige Befreiung aller religiösen Beschränkungen umfasten mäste. In dieser Hinsicht überflügelte er alle seine Zeitgenosten und anticipirte die Lehren des 19. Jahrhunderts. Wo völlige bürgerliche Freiheit herrscht, schrieb er, umfaßt sie die Gewistensfreiheit; wo völlige Gewissensfreiheit herrscht, umfaßt sie die bürgerliche Freiheit. Völlige oder ganze Gewifsensfreiheit besteht, wo der Mensch nach den Vorschriften seines eigenen Gewissens seine Religion ohne Beschränkung seiner Staatsbürgerrechte ausüben kann." — Von den daselbst citirten französischen Schriftstellern, welche sich der Bewegung der Religionsfreiheit und der Duldung anschlosten, will ich nur Pierre Bayle (geb. 1647, gest. 1706) 2) hervorheben, 1) Harrington wurde geboren 1611 und starb 1677. 2) Einer der berühmtesten Literarhistoriker, Heltner, sagt in weil er einer der scharfsinnigsten und kräftigsten Bertheidiger der Grundsätze der Toleranz war. Daselbst S. 47 schildert ihn L. in folgender Weise: „Schon sein Wörterbuch (vietäonaire historique et critique), mit außerordentlicher Gelehrsamkeit ausgearbeitet, ist eine der wichtigsten Vorarbeiten religiöser Freiheit. Aber noch mehr und unmittelbarer trat Bayle in einem anderen Werke als Anwalt der Duldung auf, nämlich in seiner Abhandlung über den Text: „Nöthige sie hereinzukommen". Darin hat er in wahrhaft vollendeter Weise die Grundlage des rationellen Glaubens beleuchtet. Er geht dabei von dem Grundsätze aus, daß die fundamentalen Unterschiede zwischen Recht und Unrecht dem menschlichen Geiste so tief eingeprägt seien, daß sie als die schließlichen Beweise aller ethischen Vorschriften gelten können. Keine positiven Vorschriften können sich darüber hinwegsetzen. Keine Auslegung einer Offenbarung, welche sie verletzt, kann als richtig erkannt werden. Die Anschauung, durch welche wir Recht von Unrecht unterscheiden, ist klarer als irgend eine Kette geschichtlicher Folgerungen, und, die Wirklichkeit einer Offenbarung zugegeben, wenn die Thätigkeit des sittlichen Gefühls aufgehoben wäre, so hätten wir keine Mittel, zu unterscheiden, aus welcher Quelle diese Offenbarung entsprungen sei. Daher müssen wir bei Beurtheilung einer sittlichen Vorschrift sie soweit wie möglich von allen besonderen Nebenumständen trennen, die mit unseren Leidenschaften und Borurtheilen verbunden sind, und wenn wir sie auf die einfachste und möglichst abstracte Form zurückgeführt haben, sie ohne Zögerungverwerfen, sobald sie unserer sittlichen Natur widerstreitet. Wir müßten dieses thun, selbst wenn wir keine andere Ansicht auffinden könnten. Ist aber diese Regel stichhaltig, so wird es gar gewaltig unsittlich sein, die Menschen zum Bekenntnisse einer Religion zu zwingen, an die sie nicht glauben, und folglich kann ein solches Verfahren keine göttliche Vorschrift sein. Auch ist es ebenso unvernünftig wie unsittlich; denn eine der augenscheinlichsten Folgen der Verfolgung besteht darin, die Vergleichung der verschiedenen Meinungen, welche unbedingt zur Erforschung der Wahrheit erforderlich ist, zu verhindern. Wir glauben vielleicht, daß unsere Nächsten in einem verdammenswerthen Jrrthum befangen sind, aber sie glauben das Nämliche von uns. Wir können von der Wahrheit der angelernten Meinungen fest überzeugt sein, aber wir wissen, daß jede neue Forschung in das Bereich des Borurtheils eingreift, und daß, je mehr der seiner Literaturgeschichte des 18. Jahrhunderts B. I S- 39: „Das berühmte Wort Friedrichs des Großen, daß ein Jeder nach seiner eigenen Fa^on selig werden möge, sowie die milde Duldsamkeit überhaupt. durch die das achtzehnte Jahrhundert in der Geschichte der Menschheit so beneidenswerth dasteht, ist zum großen Theile der unmittelbaren Wirkung Bayle's zu danken." Das Urtheil desselben über Verfolgung und Duldung verdient daher seinem wesentlichen Inhalt und Umfang nach, und zwar gerade wieder in der Jetztzeit, veröffentlicht und verbreitet zu werden.

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