Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 14 (1.4.1884)
- Date
- 1884-04-01
- Page
- Seite 215 (sequence 3)
- Language
- German
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215 hedrin vom Jahre 1807 zu berathen und unter angemessenen! Modifikationen anzunehmen. In einem längeren Vortrage s setzten wir auseinander, daß einerseits der Staat Garantien fordern könne, inwiefern die in seinem Schoße bestehenden' Religionsgenoflenschasten keine antisozialen Tendenzen hegten, daß andererseits es für die erste Rabbiner-Versammlung angemessen sei, die Continuität der vom Judenthum erflossenen Kundgebungen zu wahren. Der Antrag wurde zuvörderst j einer Commission überwiesen. Die Versammlung beschäftigte sich nun zunächst mit dem Anträge Holdheims zu der in Mecklenburg eingeführten Synagogenordnung die Zustimmung zu geben, daß dieselbe dem jüdischen Glauben und Ritus gemäß sei. Diese Synagogenordnung war in allen Theilen sehr gemäßigt, und stimmte fast ganz mit der in Württemberg bestehenden überein. Die Versammlung sprach ihre Zustimmung aus, lehnte einen Antrag auf „Emancipation der jüdischen Kirche" von Dr. Mayer in Hechingen ab. nahm hingegen einen solchen auf „Reform der jüdischen Ehegesetze" an und erwählte dazu eine ständige Kommission. Bei dieser Gelegenheit versuchten Holdheim und Heß der Versammlung ihre Ansichten von der vorzunehmenden „Trennung des Religiösen und Politischen" im Judenthume zu insinuiren, wurden aber damit abgewiesen. Eine längere Zeit beschäftigte die Versammlung ein Antrag Bodeuheimers auf Beseitigung des Eides mors zuäsieo und vereinigte sie sich in der Erklärung, „daß der Eid eines Juden bei dem Namen Gottes ohne alle weitere Ceremonie verbindliche Kraft habe" — so daß also auch Nekitath Chephez d. i. das Anfassen eines geheiligten Gegenstandes nicht nothwendig sei. Hierzu wurde nun noch die Erklärung gefügt, daß das Kolnidre-Gebet abzuschassen sei. Eine sehr lange Debatte wurde durch den Antrag des vr. Maier hervorgerufen, eine Commission niederzusetzen, welche für die nächste Versammlung Vorschläge zur Umarbeitung der Liturgie berathe, namentlich ob die hebräische Sprache bei dem Gottesdienste nothwendig oder nur rathsam sei? ob das Dogma des Messtas in den Gebeten zu berücksichtigen sei? ob die Mussaphim beibehalten werden müssen? ferner über die Vorlesung aus der Thora, über Schophar und Lulab und über die Einführung der Orgel. In der Debatte kamen die verschiedenen Standpunkte zum Ausdruck, der radikale Holdheim's, Heß' und Salomon's, welche so ziemlich keinen Stein auf dem anderen lassen wollten, der conservative Bodenheimer's und Schott's und der vermittelnde, der sich auf den praktischen Boden stellte, und auch hinsichtlich der Gebetsprache auf eine organische Gestaltung der hebräischen und deutschen Elemente drang. Die Commission wurde gewählt und bestand außer Bodenheimer nur aus Radikalen. Hierauf erstattete die bezügliche Commission über die Antworten des Pariser Sanhedrin Bericht und schlug die Annahme derselben mit einigen zeitgemäßen Modificationen vor. Und diese letzteren wurden nach reiflicher Berathung präciser festgestellt und angenommen. Der letzte bedeutende Gegenstand war ein Antrag des vr. S. Hirsch auf Niedersetzung einer Commission über die Sabbath- und Speisegesetze. Der Antrag wurde nach langer Verhandlung, in welcher sich die verschiedensten Gesichtspunkte, die kaum vereinbar schienen, aussprachen, angenommen und die Commission gewählt. Schon aus dieser Skizze ergiebt sich: daß, wenn die Orthodoxen durch ihr Wegbleiben den Bruch mit jeder Reform, welcher Art diese auch sei. kundgegeben, die Verhandlungen dieser ersten Rabbinerversammlung die Reform zu einem entschiedenen Ausdrucke gebracht habe. Dies war ein wichtiger Schritt. Denn was die Einzelnen in Amt und Schrift fast nur mit einer gewissen Scheu und mit großer Vorsicht angestrebt hatten, das war jetzt gewissermaßen offiziell als eine berechttgte, ja sogar pflichtgemäße Tendenz und Aufgabe hingestellt. Man hatte die Reform des Gottesdienstes, der Ehegesetze, der Sabbathnnd Speisegesetze und was noch Alles in das Bereich der Rabbinerversammlung gezogen und für die folgenden Rabbinerversammlungen vorbereitet. Hatte dies, wie wir von der Gegenwart aus sagen müssen, erst in viel späterer Zeit einige Folgen, so blieb doch auch unmitzelbare Wirkung nicht aus, wie wir sofort im nächsten Artikel sehen werden. (Forts, folgt.) Verfolgung — Duldung. Bon M. Mannheimer in Darmstadt. Es ist eine unleugbare Thatsache der Geschichte, daß die Bekenner des Judenthums seit dem Erlöschen des jüdischen Staatswesens in Palästina und der Losttennung des Religiösen vom Politischen stets nur von dem eifrigsten und heiligsten Bestreben erfüllt waren, ihre angestammte Religion, Lehre und Gesetz, Cultus und andere religiöse Einrichtungen gegen Angriffe von Außen mit Muth und Standhaftigkeit, selbst mit Aufopferung ihres Lebens, zu vertheidigen und in ihrer Integrität für sich und ihre Kinder zu erhalten. Hatten sie dies erreicht, so waren sie damit zufrieden. Sie hatten sich's aber nie zur Aufgabe gemacht, die jüdische Religion auch unter geborenen Nichtisraeliten zu verbreiten, sie ihnen durch List und Ueberredung oder gar mit Anwendung von Gewalt aufzudringen. Zwar waren sie von der Hoffnung durchdrungen, daß das in Israel entzündete und unterhaltene Licht j des reinen Monotheismus mit seiner versittlichenden und die! Menschheit verbrüdernden Lehre dereinst allen Völkern und! Nationen der Erde leuchten werde, doch nur so, daß diese! denselben durch bessere Einsicht und Erkenntniß entgegenreifen werden, da es im Deuterojesaja ausdrücklich heißt: cn;, „Und Völker werden zu deinem Lichte wandeln". 14*