Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 13 (25.3.1884)
- Date
- 1884-03-25
- Page
- Seite 199 (sequence 7)
- Language
- German
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199 Zeugung glaubhafte Kenntniß erhalten und es unterlassen zu Habens ruhiger Mann, ist sofort, als er den Lesheim sieht, der lieber hiervon die Behörde zur rechten Zeit Anzeige zu machen? Der Staatsanwalt Schlingmann hält die Anklage aufrecht. Er giebt zu, daß der Zeuge Buchholz unzuverlässig sei, daß die einzelnen Thatsachen nicht gravirend seien: man müsse aber aus allen Einzelheiten sich ein Gesammtbild machen, und dieses spräche gegen die Angeklagten. Ein eigennütziges Motiv könne auch er nicht annehmen, sondern nur die Absicht, durch dieses Ereigniß die Antisemiten als gemeingefährlich zu bezeichnen. Der Bertheidiger Dr. Sello schlägt den entgegengesetzten Weg ein, um auf den prozessualischen Boden zurückzukehren. Mit größter Umsicht geht er die einzelnen Thatsachen durch, charakterisirt in meisterhafter Weise die Zeugen und stellt diesen die sie völlig entwaffnenden Gegenzeugen gegenüber. Wir wollen aus dem Berlaufe seiner Rede nur eine Stelle anführen: „Ich stimme dem Herrn Staatsanwalt bei, wenn er sagt, es sei für die Entwickelung unserer Culturgeschichte ein sehr trauriges Zeichen, daß in einem Theile unseres Vaterlandes sich confessionelle Spannung entwickelt hat. Ich sage ausdrücklich ^confessionelle Spannung"; denn mit der Reli gion hat diese Bewegung, die tief zu beklagen ist, absolut Nichts zu thun. Sie haben ja gehört, daß wenige Tage vor dem Brande Dr. Henrici aus Berlin in Neustettin in einer Volksversammlung einen Bortrag gehalten hat. Es ist uns nicht gelungen, den Inhalt dieses Vortrages festzustellen; allein das dürfte wohl anzunehmen sein: zum Frieden mit unseren israelitischen Mitbürgern hat Di-. Henrici nicht aufgefordert. In welcher Weise in Neustettin die antisemitische Agitation betrieben worden ist, hat uns ferner der hier zur Verlesung gelangte Artikel der in Neustettin erscheinenden „Norddeutschen Presse" bewiesen. Der Herr Staatsanwalt sagte, dieser Artikel, der ein mittelalterliches Citat von Luther sei, könne unmöglich aus die Leser des Blattes einen Einfluß ausgeübt haben. Nun, ich meine, gerade da der Redacteur der „Norddeutschen Presse" sich bei dem Citat auf die Autorität Dr. Martin Luthers berief, hat der Artikel erst recht daß dieser der Thäter ist, da er — sehr aufgeregt war. Ich glaube, wäre Lesheim ruhig gewesen, Dahlitz hätte sich ebenfalls zu einer sofortigen Verhaftung des Lesheim veranlaßt sehen können, denn wie darf Jemand bei einer großen Feuersbrunst ruhig bleiben!" Nicht minder ist die Rede des Bertheidigers Justizrath Makower hervorragend. Er beginnt: „Meine Herren Geschworenen! Wenn sonst irgendwie ein Verbrechen geschieht, dann werden seitens der Polizei, Staatsanwaltschaft rc. die nöthigen Erhebungen angestellt, und auf Grund derselben wird die Anklage erhoben. Anders ist es jedoch in dem gegenwärtigen Falle gewesen. Hier haben sich außer den Behörden des Staates noch andere Anklagebehörden constituirt, von denen die eine sogar den Versuch gemacht hat, die königliche Staatsanwaltschaft zu verdrängen. Bon der einen Seite werden Zeugen vorgeladen, vernommen, die Zeugenaussagen protokollirt und die Protokolle dem Gericht ohne Namensunterschrift eingereicht; auf der anderen Seite ist man bemüht, das Belastungsmaterial nach Kräften zusammenzutragen. Wer da weiß, wie sehr es bei ungebildeten Menschen gerade auf die erste Vernehmung ankommt, der wird ein solches Verfahren für äußerst bedenklich finden. Gott wolle uns davor bewahren, daß solche Zustände bei uns ferner Platz greifen. Sehr bedenklich ist es, daß es solchen Privat-Anklagebehörden nicht darauf ankommt, die Wahrheit zu ermitteln, sondern lediglich die Gegenpartei zu belasten. Daß drei Viertel aller hier vernommenen Zeugen unter solchem Eindrücke standen, werden Sie gesehen haben. Daß angefichts dieser Thatsachen die Verdachtsmomente gegen die Angeklagten sich lawinenartig gehäuft haben, ist eigentlich naturgemäß nicht zu verwundern." Und nun zeigt er mit großer psychologischer Schärfe, wie die Aussagen lawinenartig anschwollen und eine immer die Folge der vorangegangenen gewesen. Er fährt fort: „Ich glaube, man gehe nicht fehl, wenn man diese ganze eine Erregung hervorgerufen. Ist es angesichts dieser Zu- - Geschichte als einen Nachtspuk bezeichnet. Damit ist man stände zu verwundern, wenn eine Anzahl Juden zu der Beraber noch nicht fertig. Man beschuldigt die ganze jüdische muthung kamen und es auch sofort offen aussprachen, daß Gemeinde in Neustettin der Brandstiftung. Wie denkt man ihnen das die Christen gethan? Ich stehe nicht an, dieses sich wohl ein solches Verfahren? Glaubt man, daß die ganze Benehmen der Juden in herbster Weise zu tadeln; allein entj Gemeinde den Beschluß faßt, den Tempel in Brand zu stecken, schuldbar ist ihr Verhalten aus alle Fglle. Diese Beschuldig-! oder beschließen das die Kirchenältesten allein? Für die letzung nun rief auf der Gegenseite naturgemäß eine große Er-! tere Annahme findet sich auch ein Zeuge in der Person des bitterung hervor; es wurde den Juden sofort erwidert, daß sie selbst ihren Tempel angesteckt. Die Beschuldigung geht herüber und hinüber. Hier Jude, da Christ. Und nun werden Verdachtsmomente zusammengetragen, die den Juden das Verbrechen beweisen sollen. Alles erscheint auffällig und verdächtig. Der Kaffen-Controleur Dahlitz, ein sonst sehr Maurers Buhse. Dieser will aus seiner Tenne — wahrscheinlich war es ein Glashaus — gesehen haben, wie die Repräsentanten der Gemeinde auf dem Scheunenberge zwei Stunden lang auf- und abgingen, um abzuwarten, bis das Feuer ausbrechen werde. Eine andere Zeugin war zur selben Zeit auf dem Scheunenberge, hat aber die drei Reprä»