Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 13 (25.3.1884)
- Date
- 1884-03-25
- Page
- Seite 198 (sequence 6)
- Language
- German
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198 wissen dränge ihn zu folgendem Geständniß: Der Maurer Bumke habe ihm einmal erzählt, daß Buchholz einem Arbeiter Dobberstein 10 Thaler geboten, wenn dieser die Synagoge anstecke. (Sensation.) Ich beantrage, zunächst den Steinsetzmeister Beyer über diese Thatsache zu vernehmen. — Der Gerichtshof entspricht dem Anträge des Bertheidigers und läßt den Steinsetzmeister Beyer eintreten. — Präs.: Haben Sie immer die Wahrheit gesagt? —- Zeuge: Ja. — Präs.: Sie haben sich allerdings im Widerspruch mit mehreren anderen Zeugen befunden. Ist es wahr, daß Buchholz mit der Brandstiftung in Verbindung steht? —Zeuge: Ich weiß blos, daß Bumke mir erzählt hat, Buchholz habe dem Dobberstein 10 Thaler geboten, wenn dieser den Tempel anstecken wolle. — Präs.: Wann hat dies Bumke Ihnen erzählt? — Zeuge: Nach dem Kösliner Prozeß. — Präs.: Weshalb haben Sie das nicht schon früher gesagt? Ich habe Sie doch aufgefordert, uns Alles zu sagen, was Sie über die Brandstiftung wissen! — Zeuge schweigt. — Präs.: Ist Ihre Erzählung auch wahr? — Zeuge: Ja. — Präs.: Sind Sie etwa hier in Könitz von irgend Jemandem beeinflußt worden? — Zeuge: Nein. — Staatsanwalt: Hat Ihnen auch Bumke gesagt, daß Dobberstein die Synagoge angesteckt hat? — Zeuge: Das hat er nicht gesagt. — Präs.: Gerichtsdiener! Lassen Sie einmal Buchholz eintreten! — Buchholz, wissen Sie, wer den Tempel angesteckt haben kann? — Zeuge: Nein.— Präs.: Kennen Sie einen Arbeiter Dobberstdln? — Zeuge und auch Anderen erzählt. — Präs.: War Buchholz damals betrunken? — Dobberslein: Nein, keineswegs. — Präs.: Buchholz, kennen Sie diesen Mann? — Buchholz: Ja, das ist Dobberstein. — Präs.: Seit wann kennen Sie ihn? — Buchholz: Erst seit zwei Jahren. — Präs.: Wenn nun aber Leute hier auftreten und sagen. Sie seien mit dem Mann schon vor dem Brande bekannt gewesen. — Buchholz: Möglich ist das auch. — Präs.: Sie sollen nun zu Dobberstein vor dem Brande einmal gesagt haben, wenn er den Tempel anstecke, dann könne er 10 Thaler verdienen. — Buchholz: Das ist nicht wahr. — Dobberstein: Das ist aber doch wahr, Buchholz! — Buchholz: Wo soll ich dir das gesagt haben? — Dobberstein: In der Destillation von Freundlick. — Buchholz: Das bestreite ich ganz entschieden. — Präs.: Einer von Beiden ist nun meineidig! — Dobberstein: Ich kann mich bekreuzen, und wenn ich auch nicht gleich Buchholz Ehrenzeichen habe, so steht der liebe Gott aus meiner Seite. (Bewegung.) — Buchholz: Das ist Alles nicht wahr. — Postsecretär Schmoll bekundet, daß Buchholz kurz vor diesem Prozeß trunken gemacht und ihm gesagt wurde: „Du weißt doch, was du in Könitz auszusagen hast?" Fleischermeister Kaestner hat nach dem Brande Buchholz Steine sprengen sehen. Ich selbst probirte es und er zeigte mir eine Schnur. Dem Zeugen wird die Schnur gezeigt und er sagt aus: So ist es. — Buchholz bestreitet und giebt an, er verstehe überhaupt keine Zündschnur zu laden. — Kaestner: Ich habe schweigt. — Präs.: Kennen Sie Dobberslein? — Zeuge (nach j längerem Zögern): Ja. — Präs.: Weshalb zögern Sie so I sehr? Sie kennen ihn ja doch jedenfalls schon seit lange?! — Zeuge: Es giebt mehrere Dobbersteins. — Präs.: Auch mehrere Arbeitsleute, die Dobberstein heißen? — Zeuge: Ja. — Präs.: Sie sollen einem Arbeiter Dobberstein 10 Thaler geboten haben, wenn er die Synagoge anstecken wolle? — Zeuge: Das ist nicht wahr. — Maurer Bumke: Kurz nach dem Kösliner Prozeß arbeitete ich mit dem Arbeitsmann Dobberstein zusammen. Da erzählte mir Letzterer: „Buchholz hat zu mir einmal gesagt: „„Wenn du den Judentempel anslecken willst, so kannst du 10 Thaler verdienen und so viel Schnaps erhalten, wie du willst."" — Präs.: Weshalb haben Sie das nicht früher gesagt? — Zeuge: Ich wußte nicht, daß es darauf ankommt. — Arbeiter Dobberstein : Buchholz sagte mir einmal vor dem Brande, genau kann ich mich darauf nicht mehr erinnern, wann: „Ich kann dir einen guten Verdienst verschaffen. Wenn du den Judentempel anslecken willst, so erhälst du 10 Thaler." Ich sagte zu Buchholz: „Ich lasse mich auf solche Sachen nicht ein." — Präs.: Ist das auch wahr? — Dobberstein: Ich werde meine Seele nicht verschwören. — Präs.: Weshalb haben Sie sich nicht schon früher gemeldet? — Zeuge: Ich habe ja damit gar nicht zurückgehalten, ich habe es ja dem Bumke eine solche Schnur bei ihm gesehen und sage hier die reine Wahrheit. So waren also, als die Beweisführung geschlossen wurde, die eigentlichen Belastungszeugen vollständig entwaffnet, um nicht zu sagen entlarvt. Der Criminal-Commiffarius Höfft erklärte, daß er auch nicht den geringsten Anhalt gefunden zur Anklage gegen die Juden. Der Regierungsbaumeister Benoit deponirte, daß der Brand der Synagoge durchaus nicht durch Petroleum entstanden sein könnte und daß ihm die genaueste Untersuchung die Ueberzeugung verschafft habe: es liege hier nur eine fahrlässige, nicht aber eine absichtliche Brandstiftung vor. Der Präsident formulirt nunmehr die den Geschworenen zu stellenden Fragen. Dieselben lauten: Bezüglich der beiden Heidemann: Sind die Angeklagten schuldig, im Febr. 18*1 zu Neustettin ein zu gottesdienstlichen Versammlungen bestimmtes Gebäude vorsetzlich in Brand gesetzt, event.: Sind die Angeklagten schuldig, dem Thäter zur Begehung des in der Hauptfrage erwähnten Verbrechens durch Rath oder That wissentlich Hilfe geleistet zu haben? Sollten diese beiden Fragen verneint werden, so habe ich bezüglich dieser Angeklagten noch folgende dritte Frage formulirt: Sind die Angeklagten schuldig, von der am 18. Februar 1881 zu Neustettin ausgeübten vorsätzlichen Brandstiftung zu einer Zeit, in welcher die Verhütung des Verbrechens noch möglich war,