Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 13 (25.3.1884)
- Date
- 1884-03-25
- Page
- Seite 195 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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105 Götzenbildnerei. Das ausführlichste (5 Mos. 4,16 u. s. w.) > Engeln in jeder Art untersagt, solche von Thieren und Pflanwollen wir hier noch anführen: „Daß ihr nicht verderbet! zen in jeder Art zuläßt. (Jor. D. 141.) und machet euch ein Götzenbild, die Gestalt irgend eines! So entschieden wirkungsreich für die Erhaltung der Götzen, die Form eines Mannes oder Weibes, die Form Gotteslehre im Bewußtsein der jüdischen Volksmasse das irgend eines Thieres, das auf der Erde, die Form irgend mosaische Verbot gewesen ist, so liegt es doch zugleich in eines Vogels, der im Himmel fliegt, die Form irgend eines demselben, daß sobald die Kunst keinen götzendienerischen Kriechenden auf dem Erdboden, die Form irgend eines Fisches, Zweck verfolgt und mit dem Produkte der Kunst die Uebung der im Wasser unterhalb der Erde; und daß du nicht deine irgend eines götzendienerischen Gebrauches nicht vorauszusetzen Augen hebest gen Himmel und schauest die Sonne und den ist, das Verbot gegenstandslos, also die Uebung der bib Mond und die Sterne, das ganze Himmelsheer und dich j denden Kunst frei gestattet ist. Niemandem in unserer Zeit verleiten ließest und dich vor ihnen niederwersest und ihnen j wird es einfallen, daß z. B. eine Statue des Apollo zu einem dienest." Diese Hinzufügung des Verbotes der Anbetung der götzendienerischen Zwecke verwendet werden könnte; sie ist Sonne, des Mondes und der Gestirne beweist unzweideutig, jetzt nichts weiter als der künstlerische Ausdruck einer schönen daß das Verbot der Bildnerei nur gegen die götzendienerische menschlichen Gestalt, und diese collidirt durchaus nicht mit Verwendung der Kunst, nicht gegen diese selbst gerichtet war, dem mosaischen Verbote. Sobald auch nur die Bermuthunz sowie die ganze Fassung sich direckt gegen den ägyptischen! besteht, daß mit irgend einer Abbildung eine Gottesverehrung und sabbäischen Götzendienst richtet. Hierin ging aber auch verbunden werden könnte; so ist sie dem jüdischen Künstler die Gesetzgebung mit größter Consequenz vor. Sie verbot > noch heute verboten. In jeder anderen Beziehung aber ist z. B. (2 Mos. 20, 25) einen Altar aus behauenen Steinen ■ die Kunst frei geworden, und zwar ohne irgend eine Berzu machen, „denn hast du dein Eisen darüber geschwungen, letzung des mosaischen Gesetzes, so hast du ihn entweiht." Maimonides deutet dies schon! richtig dahin (M. Neb. HL 45), daß jede Nachahmung der Götzenaltäre verhütet werden sollte, überhaupt, daß keine Figuren am Altar angebracht werden sollten, welche das Volk bald als göttlich verehren könnte. Wenn nun auch in der Der zweite Neustettiuer ZynagozenbranL-prozeß. (Schluß.) Führen wir uns zuerst den Lehrer Pieper vor. Er Zeit der Könige von Juda und Israel oft genug gegen dieses sagte aus: Am Tage des Brandes gegen 11 Uhr Vor- Berbot gehandelt und selbst im Tempel Götzenbilder des! mittags sah ich aus meinem der Synagoge gegenüber- Baal und der Astarte aufgerichtet wurden; so war es stets liegenden Klassenzimmer aus den Dachsteinen der Synadie erste That eines frömmer gesinnten Königs, diese Bilder! goge Rauch dringen. Ich sah die beiden Lesheim um die zu vernichten und das mosaische Verbot streng auszuführen. Synagoge herumlaufen; es hatte den Anschein, als suchten Als die Judäer im babylonischen Exil weilten, konnten sie; sie etwas. Ich will es nicht ganz genau sagen, aber mir die Treue für das mosaische Verbot nur durch die Enthal-; schwebt es so vor, als wäre der ältere Lesheim auf einen tung von jedem götzendienerischen Akte selbst bei Gefahr ihres j von dem jungen Lesheim gebrachten Stuhl gestiegen und Lebens erhärten, sowie durch die köstliche Ironie, welche hätte ein Fenster herausgenommen. Ich dachte mir: Na, Jesaias II. über die Verwendung der Kunst zu Götzenbildern '• roemt die Lesheims da sind, so werden wohl schon noch mehausläßt. Je fester aber die Gotteslehre in der jüdischen rere Juden in der Synagoge sein. Ich war nun bestimmt Maffe wurzelte, desto fanatischer wurde sie auch in der Beobachtung des mosaischen Verbotes. Veranlagung hatte sie allerdings genug; denn Griechen und Römer verbreiteten überallhin ihre Götzenbilder und deren Cultus und schließlich verwischten sie durch die Vergötterung der Cäsaren jede der Meinung, es würde im Tempel geräuchert, und der Lcsheim, der, wie mir bekannt, Tempeldiener war, solle die Fenster öffnen, um frische Luft in den Tempel hineinzulassen. Inzwischen wurde der Rauch immer größer, und da auch meine Schüler mich auf denselben aufmerksam machten, so Grenzlinie zwischen Göttlichem und Menschlichem. Das Volk j gelangte ich doch zu der Vermuthung, daß in der Synagoge erblickte deshalb in jeder Nachbildung von Thiergestalten Feuer sei. Ich ging deshalb auf die Straße, und als ich innerhalb seines Landes eine götzendienerische Entweihung aus dem Schulhause trat, liefen die beiden Lesheims an. mir und erhob sich in blutigen Aufständen gegen eine solche, wie vorüber. Auf meine Frage, ob denn Feuer in der Synasie auch selbst die Einführung der römischen Adler auf den goge sei, antworteten sie nicht. — Auf die Frage des Prä- Standarten nicht duldete. Dieser Zelotismus minderte sich sidenten. ob es wahr sei, daß er. der Zeuge, zu einem gespäter, so daß das traditionelle Gesetz zwar verbietet. Menwissen Lesser geäußert habe, „wenn die Lesheims nicht so schengestalten in erhabener Arbeit zu machen, dagegen in eingrob zu mir gewesen wären, dann hätte ich anders ausgegegrabener Arbeit gestattet, Bilder von Sonne, Mond, Sternen, sagt," erwidert der Zeuge: „Ich habe blos gesagt, wenn die 13*