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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1884-03-18 · Heft 12 (18.3.1884) · p. Seite 182

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
48 (1884)
Issue
Heft 12 (18.3.1884)
Date
1884-03-18
Page
Seite 182 (sequence 6)
Language
German
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182 anlassung. Es ist zu erwägen, daß mein niedrig versichertes Befitzthum dicht neben der Synagoge belegen war, ich somit gefährdet gewesen wäre, mein Besitzthum zu verlieren. Außerdem war eine achtjährige Enkelin von mir zu jener Zeit gerade schwer krank. Da wir anläßlich des Feuers genöthigt waren, das Kind aus dem Bett zu reißen und es in die Stande, deshalb wurde der Bauplatz wieder verkauft und der Ausbau des Tempels beschlosien. — Präs.: Woher nahm die Gemeinde das Geld zu dem Ausbau? — Angekl.: Aus dem Erlös, der durch den Verkauf des Bauplatzes erzielt wurde. — Präs.: Wann sind Sie vor dem Brande das letzte Mal in der Synagoge gewesen? — Angekl.: Am Sonnabend Wohnung einer befreundeten Familie zu bringen, so ist dasvor dem Brande. — Präs.: Haben Sie im März vor dem selbe auch jedenfalls in Folge des Feuers am folgenden Tage Brande den Buchholz beauftragt, das auf Ihrem Hofe aufgestorben. > gestapelte Holz abzutragen und aus dem Bretterzäune zwei Heidemann jrur. bemerkt auf Befragen des Präsidenten: j Latten herauszubrechen, um sich so vom Hofe aus einen Weg Mein Vater leidet etwas an Gedächtnißschwäche; an den Frühgottesdiensten, die an den Wochentagen stattfanden, wurden stets Lichter, allerdings nur am Altar, angezündet. Im Weiteren schließe ich mich im Allgemeinen den Ausführungen meines Vaters an. Ich bestreite die mir zur Last gelegte Handlung. Unser Grundstück, das eigentlich jetzt ausschließlich mein Eigenthum ist, ließ ich etwa fünf Jahre vor dem Brande mit 11175 Mark versichern. Etwa zwei Jahre vor dem Tempelbrande ließ ich mein Grundstück renoviren, diese Instandsetzung kostete mich etwa 1200 Mk.; ich ließ jedoch die Versicherung nicht erhöhen. Mein Mobiliar war mit 6949 Mk. und meine Handelswaaren (Felle), die zur Zeit des Brandes einen Werth von etwa 9000 Mk. repräsentirten, waren mit 3000 Mk. versichert. Von den Fellen ist Nichts verbrannt; dagegen wurde mein Haus und viele Möbel arg beschädigt, und eine große Anzahl von werthvollen Möbeln kam mir abhanden. Ich erhielt 3000 Mk. Entschädigung von der Feuerversicherungs-Gefellschaft ausgezahlt, hatte aber trotzdem einen Schaden von 1500 Mk. — Präs.: Die jüdische Gemeinde in Neustettin soll zur Zeit sehr arm gewesen sein? — Angekl.: Das ist richtig. — Präs.: Die abgebrannte Synagoge soll ein sehr klappriges Gebäude gewesen sein? — Angekl.: Nachdem aber der Ausbau geschehen, war das Aussehen ein befferes. — Präs.: Nun, es wird behauptet, auch nach dem Ausbau wäre das Gebäude äußerlich nicht viel bester geworden. — Angekl.: Das ist wohl wahr, allein es genügte jedenfalls den erforderlichen Zwecken. — Präs.: Sie gehörten zur Zeit des Brandes zu den Repräsentanten der Neustettiner jüdischen Gemeinde? — Angekl.: Ja wohl. — zur Synagoge zu bahnen? — Angekl.: Das bestreite ich ganz entschieden. — Präs.: Es wird nun behauptet. Sie hätten den Tempel in Brand gesteckt? — Angekl.: Wenn Jemand ein todtkrankes Kind hat, dann wird er wohl nicht ein Gebäude in Brand stecken, das dicht neben feinem eigenen belegen ist. — Präs.: Erinnern Sie stch, daß, als Sie auf den Synagogenplatz kamen, Ihnen ein Mann Namens Schmidt begegnete? Sie sollen zu dem Manne gesagt haben: „Was wollen Sie hier? Machen Sie, daß Sie fortkommen!" — Angekl.: Das ist nicht wahr. — Präs.: Sie sollen ebenfalls gleich Ihrem Vater einen Fensterflügel ausgehängt gesehen haben? — Angekl.: Ja wohl, aus diesem Umstande schloß ich die Bermuthung, daß das Feuer angelegt sei. — Präs.: Hatten Sie bestimmte Berdachtsgründe gegen Jemanden? — Angekl.: Nein. — Präs.: Sie sollen doch, gleich Ihrem Vater, gesagt haben: Das Feuer ist von Christen angelegt? — Angekl.: Das ist nicht wahr. — Präs.: Angeklagter Hirsch Heidemann! Sie sollen doch gesagt haben, das Feuer haben die Christen angelegt? — Angekl.: Wie konnte ich wohl so etwas sagen! Diesem gegenüber zeichnet sich so recht das Verhalten der beiden Hauptbelastungszeugen ab. Der Arbeiter Buchholz behauptete, daß Heidemanns, in deren Diensten er stand, ihm vor dem Brande den Aufttag gegeben, eine große Maste Holz von ihrem Hofe wegzuschaffen, und zwei Bretter aus dem Zaune herauszureißen, der ihr Grundstück von der Synagoge ttennte. Der Lehrer Pieper sagte aus, daß er die beiden: Lesheim, Vater und Sohn, als schon Rauch aus der Synagoge herausdrang, ein Synagogenfenster ausheben gesehen. Präs.: Die jüdische Gemeinde beabsichtigte aber doch einige wodurch das Feuer im Innern Luft erhalten, und daß zu Jahre vor dem Brande, einen neuen Tempel zu bauen; es: biefem Behufe der alte Lesheim auf einen Stuhl gestiegen, ist auch behufs dessen ein Bauplatz angekauft worden? — den sein Sohn herbeigeschafft. Sehen wir nun, was sich Angekl.: Das ist richtig: die Gemeinde war aber dazu außer von diesen Zeugen ergab. (Schluß folgt.) ii g yyi ac fj 'vvc te i i. Deutschland. Berlin, 6. März. (Privatmitth.) In der gestrigen Verhandlung des Abgeordnetenhauses über den Antrag Windthorst, die Aufhebung des Sperrgesetzes betreffend, haben unter einer Anzahl Mitglieder der Fortschrittspartei auch die beiden jüdischen Abgeordneten Löwe und Straßmann für den

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