Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 12 (18.3.1884)
- Date
- 1884-03-18
- Page
- Seite 181 (sequence 5)
- Language
- German
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diese Heidemanns, ein kränklicher alter Mann von 72 Jahren und sein 40jähriger Sohn als Brandstifter oder doch als Mithelfer bei dem Brande angeklagt werden, weil als Hauptbelastungszeuge ein gewisser Buchholz auftreten mußte, der im Dienste der Heidemanns gestanden, von ihnen entasten worden und der im Streite mit ihnen um eine vermeintliche Lohnforderung lag. Außerdem wurde der ehemalige Synagogendiener Lesheim mit seinem Sohne beschuldigt, an dem Brande der Synagoge thätigen Antheil genommen zu haben. Jetzt, wo das Schwurgericht zu Könitz die durch die Belastungszeugen gegebenen Aussagen für ohne Beweiskraft, dagegen die gegen die Anklage und ihre Motivirung geltenden Gründe mit den Aussagen der Entlastungszeugen für vollgültig erklärt hat, können wir sagen, daß die Berurtheilung der vier Angeklagten durch das Schwurgericht zu Köslin bei der Schwäche der Beweise eine sehr auffällige war und bleiben muß. — Jndeß hat sich während der Verhandlungen in Könitz auch ein Blick hinter die Coulisien werfen lasten. Wir misten nicht, ob auf Grund der Ergebnisse dieser Verhandlungen noch weitere Untersuchungen angestellt werden, ob sich jemals das Dunkel lichten wird, in welchem der wirkliche Thäter noch verborgen ist — so viel wissen wir aber, daß es zu dem Prozeß hinter der Scene Anstifter gegeben hat. Die Redaction der „Norddeutschen Presse" war das Bureau, wo diejenigen sich meldeten, die gegen die Juden aussagen wollten, und der Zeuge Buchholz sagte aus, daß er diese Redaction für die Behörde gehalten habe, bei der man sich als Zeuge melden müsse. Ein Fräulein Jasse bekannte selbst, daß sie eifrig Zeugen gesucht und an den Herrn Landrath v. Bonin verwiesen habe. Zeugen bekundeten, daß „man" den Zeugen Buchholz vor der Verhandlung in Könitz betrunken gemacht und instruirt habe, wie er aüszusagen habe. Man brachte denn auch eine Menge neuer Zeugen zusammen, um die Aussagen der früheren zu unterstützen, und welche Wahrnehmungen vorbrachten, die sie vor drei Jahren gemach: haben wollten oder die sie vom Hörensagen hätten. Es ist deshalb klar, daß die ganze Anklage von Antisemiten vorbereitet und geleitet wurde. Das Manöver derselben ist überall dasselbe. Um ihre Zwecke zu erreichen, bringen sie, eine geraume Zeit nach dem Geschehniß, Anschuldigungen gegen die Juden auf, verbreiten sie unter dem Volke, senken sie dem Geiste schwacher oder boshafter Menschen ein, und zwingen so die Juden, Alles aufzuwenden, um sich von der Anklage zu befreien, statt den eigentlichen Verbrechern auf die Spur zu kommen. So in Tißa-Eßlar, so in Neustettin. Daß sich dann eine Menge Menschen findet, welche Etwas gesehen und gerochen haben wollen, und selbst daran glauben, weil einer und der andere ihnen vorgeschwatzt, daß sie es gesehen und gerochen hätten, wird Niemanden wundern, der die Menschen kennt, noch dazu, wenn sie Vorurtheilen und Haß zugänglich sind. Einen Brandstifter giebt es und Anstifter der Anklage giebt es auch — aber wer sind sie? . . . Wir können hier einem ausführlichen Berichte über den ganzen Verlauf der Verhandlungen nicht Raum geben, sondern wollen nur versuchen, die Hauptmomente zu charakterisiren. Vor Allem ist die Unparteilichkeit, die Umsicht, die Ausdauer und das Geschick anzuerkennen, mit welchen der Präsident des Gerichtshofes die Verhandlungen leitete. Er wurde nicht müde, die Zeugen aufs Eindringlichste zur Wahrhaftigkeit zu ermahnen, die Fragen zu stellen, den Anträgen der Vertheidiger zu genügen und Alles zu thun, was irgend Licht über Dinge und Personen bringen konnte. Nichts einfacher und würdiger als das Benehmen der Angeklagten, sowie die Präcision ihrer Antworten. Wir geben hier die Aussagen der beiden Heidemanns. Präs.: Es wird nun behauptet, Sie hätten einem Ihrer Bediensteten einige Tage vor dem Brande den Auftrag ertheilt, das in Ihrem Hofe ausgestapelte Holz abzutragen und aus dem Zaune, der gewissermaßen eine Scheidewand zwischen Ihrem Hose unv der Synagoge bildete, zwei Latten auszubrechen, um so einen bequemeren Zugang zu der Synagoge zu haben? — Angekl.: Das bestreite ich ganz entschieden. — Präs.: Was thaten Sie an dem Freitag Vormittag, an dem der Brand stattfand? — Angekl.: Etwa gegen 11 Uhr kam der Lehrer Hübner in meine Wohnung und sagte mir, daß aus dem Tempel dicker Qualm dringe. Ich besaß einen Reserveschlüssel zur Synagoge; mit diesem begab ich mich eiligst in Begleitung des Hübner hinunter und schloß die Synagoge auf; ich vermochte jedoch blos bis in die Vorhalle zu gelangen, denn der Jnnenraum des Tempels war mit dickem Qualm angefüllt. Ich lief mit Hübner eiligst aus der Vorhalle, lief um die Synagoge herum und sah auch sehr bald helle Flammen aus dem Innern de» Tempels herausschlagen. — Präs.: Es wird behauptet, daß Sie furchtbar gezittert haben, als Sie zum Untersuchungsrichter geladen und beschuldigt wurden, die Synagoge angezündet zu haben? — Angekl.: Daß ich gezittert habe, gebe ich zu; ich leide schon seit fünfzehn Jahren au heftigem Gliederzittern. — Präs.: Die Flammen ergriffen auch Ihr Gebäude? — Angekl.: Ja wohl. — Präs.: Sie ließen aus Ihrer Wohnung die Sachen hinunterräumen, und als Ihr Kleiderspind auf die Straße gesetzt war, bemerkte man, daß es in demselben ebenfalls brenne; wie erklären Sie sich das? — Angekl.: Die Spindthür war sehr locker; es ist möglich, daß Feuerfunken durch die Fugen der Spindthür geflogen sind. — Präs.: Es wird nun behauptet. Sie hätten! auch beabsichtigt, Ihr eigenes Grundstück in Brand zu setzen?! — Angekl.: Dazu fehlte mir aber jeder Grund, denn ich!war sehr schlecht versichert. — Präs.: Es wird im Weiteren I behauptet, daß Sie auch die Synagoge in Brand gesetzt | haben? — Angekl.: Dazu hatte ich doch absolut keine Ber-