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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1884-03-04 · Heft 10 (4.3.1884) · p. Seite 156

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
48 (1884)
Issue
Heft 10 (4.3.1884)
Date
1884-03-04
Page
Seite 156 (sequence 12)
Language
German
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aufhalten, nur mit dem Unterschiede, daß diese die Tümpel aufsuchen die einmal vorhanden sind, jene Scribler aber, sie sich erst Zusammentragen. Pest, den 15. Februar. (Privatmitth.) Ein Erlaß des ungarischen Cultus - Ministers. Der ung. Cultus- und Unterrichts-Minister hat unterm 6. Februar d. I. sub Zahl 5047 folgenden Erlaß an die Berwaltungsausschüsie gerichtet. „Se. k. und apost. k. Majestät hat mit allerhöchster Entschließung ddto. Wien, 2. Feber 1**4 unter Außerkraftsetzung des § 26 des mit a. h. Entschließung vom 22. Oktober 1871 bestätigten israelitischen orthodoxen Organisationsstatuts mich allergnädigst zu ermächtigen geruht, die nöthigen Verfügungen zu treffen, daß vorläufig in den israelitischen Cultusgemeinden nur solche Personen als Rabbinen angestellt werden können, die ungarische Unterthanen sind und mindestens die vier unteren Klaffen des Gymnasiums oder der Realschule, eventuell die Bürgerschule mit Erfolg absolvirt haben. Wovon ich den Berwaltungsausschuß zur strikten Darnachhaltung und Mittheilung an die israelitischen Gemeinden mit dem Bemerken verständige, daß dem Ausschuß demnächst meine Verordnung in Betreff der Regelung der Jeschibas und der Talmud-Thoraschulen zugehen wird." Diese Verfügung wird von allen Juden freudig begrüßtwerden, aber auch sie wird, so lange zwei jüdische Landeskanzleien bestehen, welche es nicht zur Ausgleichung der Gegensätze und zu einer Verständigung zwischen den an und für sich durchaus nicht unüberbrückbaren Meinungen kommen lasten, nicht zur praktischen Geltung gelangen. Daß durch diesen Erlaß der § 26 des Organisationsstatutes für die autonome jüdisch-orthodoxe Religions-Genoffenschaft Ungarns und Siegenbürgen's außer Kraft gesetzt wird, ist nicht wohl zu begreifen. Es bleibt auch ferner den orthodoxen Gemeinden unbenommen, nur solche Rabbiner anzustellen, welche, wie § 26 fordert, „Bon drei in orthodoxen Kreisen anerkannten Rabbinen zur Bekleidung des Rabbineramtes die Autorisation erhalten;" nur werden die orthodoxen Rabbiner sich endlich entschließen müssen, auch solche Rabbiner zu autorisiren, welche ein, wenn auch nur geringes Maß von allgemeiner Bildung besitzen. Wie verlautet, gehen die Orthodoxen damit um, ein orthodoxes Rabbiner-Seminar zu errichten. Pest, 17. Febr. (Privatmitth.) Der Jahresbericht der hiesigen Landes-Rabbinerschule für das abgelaufene Schuljahr ist, nicht wie in den früheren Jahren im Oktober, sondern erst jetzt erschienen und zwar seit dem Bestehen der Anstalt zum ersten Male ohne eine wissenschaftliche Arbeit, welche Herr Prof. Dr. D. Kaufmann zu liefern hatte und welche, wenn die diversen Handschriften erst eingetroffen sind, auch wohl noch nachträglich erscheinen wird. Die Anstalt besuchten im Schuljahre 1882/83 56 Zöglings, und zwar 15 die obere und 41 untere Abtheilung. Die Bibliothek der Anstalt wurde auch dieses Jahr, besonders durch die ihr von dem verstorbenen Rabbiner Ehrlich hinterlaffene aus circa 2330 Bände bestehende Sammlung wesentlich bereichert. Pest, 18. Februar. (Privatmittzh.) Die orthodoxen Juden Ungarns hinken überall hintendrein. So in der Tißa-Eßlarer Affaire, so auch jetzt dem Manifest der Unabhängigkeitspartei gegenüber. Der „Pester Lloyd" von heute enthält Folgendes: „Die Rabbinen der orthodoxen Judenschast Ungarns haben heute hier eine Berathung abgehalten, in welcher sie beschlossen, dem bekannten Manifeste der Unabhängigkeits- Partei gegenüber eine Erklärung zu veröffentlichen. Obschon dieselbe nach der Enunziation, welche Dr. Ludwig Philippson vor Kurzem in unserm Blatte publizirt hat, nicht eben nothwendig erscheint, wollen wir sie gleichwohl nach dem von der „Bud. Korr." mitgetheilten Texte hier folgen lassen." Die Erklärung wendet sich weitschweifig und doch nur mit allgemeinen Phrasen gegen den Antisemitismus und richtet sich dann gegen die Forderungen der Unabhängigkeitspariei und sagt hier: „Wir sollen unsere Glaubensartikel veröffentlichen! — das fordert man von uns. Die jüdischen Glaubensartikel wurden vor vielen tausend Jahren publizirt, und zwar im Buche der Bücher, in der Bibel. Aus dieser unversiegbaren Quelle, aus dieser Quelle unserer Religion haben sämmtliche zivilisirten Nationen des Erdballs die reinsten Wahrheiten geschöpft. Wer sollte die auf dem Berge Sinai offenbarten jüdischen Glaubenssätze nicht kennen? Wo existirt eine Gesetzgebung, die nicht auf den zehn Geboten beruhen würde? Wo ist der zivilisirte Staat, der den mosaischen Grundsatz nicht acceptirt hätte: „Liebe deinen Nächsten, wie dich selbst"? Wo ist die Rechtsordnung, deren Grundsatz nicht jener aus dem Talmud genommene Satz bildete: „Du sollst einem Andern nicht thun, was du nicht willst, daß dir geschehe." Wer kennt nicht jenen Grundsatz des Talmud: „Jeder Nichtjude, der die Gesetze der Humanität kultivirt, ist ein Hohepriester im Tempel der Menschheit?" Wahrlich unsere Bibel, unsere Propheten und unsere Morallehre haben mächtiger an der Verwirklichung der Ideen der Freiheit und Rechtsgleichheit mitgewirkt, als die klassichen Völker des Alterthums, denn während diese in erster Linie die Aesthetik, lehrten jene vorwiegend die Ethik und die Moral. Die heilsame Einwirkung der Ideen der jüdischen Religion auf den Geist und die Sitten der Völker haben in allen Zeitaltern selbst. die nichtjüdischen Gelehrten einbekannt. Es ist überflüssig, uns auf Namen aus alten Zeiten zu berufen, es genügt, uns aus der Reihe der Lebenden auf Viktor Hugo, Renan, auf mehrere katholische und anglikanische Bischöfe zu berufen, die gelegentlich der russischen Judenverfolgungen

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