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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1838-11-06 · Heft 133 (6.11.1838) · p. Seite 537

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
2 (1838)
Issue
Heft 133 (6.11.1838)
Date
1838-11-06
Page
Seite 537 (sequence 3)
Language
German
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537 ihnen eingeräumt find, muffen wir jedoch behaupten, daß es ein weiter Unterschied ist zwischen dem Einräumen allgemeiner staatsbürgerlicher Rechte und dem Zugestehen deö Sitzes im Rathe des Volkes. Soll ihnen dieses zugestanden werden, so muffen sie unläugbar zum Volke gehören, mit diesem verschmolzen sein und alle seine Interessen theilen; das sind sie aber nicht, und werden sie unserer Meinung nach nie werden oder werden können. Die Geschichte des jüdischen Volkes, nicht allein nach dem Auftreten der christlichen Religion und nachdem es sein Vaterland verlassen mußte, sondern auch seine Geschichte, ehe es durch die letzte Zerstörung Jerusalems zerstreut wurde, hat gezeigt, daß diese Nation unter keinerlei Verhältnissen ihre Nationalität aufgicbt, und nie mit einem andern Volke verschmilzt; sie fahren fort wandernde Kinder Israels zu sein, wo sie auch immer geboren werden oder sich aufhalten, und ihre beständige Hoffnung und ihr Glauben, daß die Zeit wiederkommen werde, daß sie wieder dazu gelangen, einen selbstständigen Staat in einem eignen Reiche zu werden, verschwindet nicht, so lange sie fortfahren, Juden zu sein; ist es auch scheinbar verschwunden, oder trifft es weniger scharf bei den Gebildetsten hervor, so kann dies vielleicht seinen Grund in den veränderten Religionsbegriffen dieser Gebildeten haben, es läßt sich aber wol vermuthen, daß es bei Vielen, wenn auch nicht bei Allen, erwachen werde, wenn man sich solche politische Conjuncturen denkt, daß sich eine, wenn auch nur ferne, Aussicht zu einer Vereinigung Aller zu eröffnen scheint, so lange sie fortfahren, ihre eigene Volksthümlichkeit zu conserviren. Unläugbar muß es in gewiffer-Hrnsicht Bewunderung erwekkcn, wenn man das unerschütterliche Vertrauen und die Hoffnung dieses Volkes beobachtet, die es unter den größten Drangsalen sich bewahrt hat; je größer aber diese bewundernswürdige Festigkeit und Nationalität ist, je weniger wünschenswerth kann es für das Volk, unter welchem sie leben, sein, ihnen irgend welchen Einfluß aus die Leitung des Staates zuzugestehen. Sie können wol eine Art Liebe zu dem Lande, in welchem sie geboren wurden, erhalten, und Dankbarkeit für das Volk fühlen, welches ihnen staatsbürgerliche Rechte unter sich zugesteht und ihre Wohlfahrt befördert; diese Gefühle für das Land ihrer Geburt aber, werden und müssen immer ihrer Liebe zu dem untergeordnet fein, das sie für ihr Vaterland und ihr Volk ansehen, und wir glauben hieraus folgern zu müffen, daß in jedem Falle, wo ihres Volkes Interesse in Streit geräth mit dem des Landes, in welchem sie geboren sind, wohnen und Bürgerrecht erworben haben, sie, wenn sie sich nicht der Untreue gegen ihr eigenes Volk schuldig machen wollen, den Vortheil jenes Landes gegen das des jüdischen Volkes zurücktreten lassen müffen. Ja es scheint sogar nothwendig, wenn bewegte Zeiten bei Mehreren unter dem jüdischen Volke die Hoffnung erweckten, daß die Wiedererrichtung eines israelitischen Reiches sich nähere, daß Jeder, der feige Nationalität bewahrt hat, was gewiß die Mehrheit gethan, es für seine höchste und heiligste Pflicht ansähe, zur Erreichung dieses so viele Jahrhunderte lang sehnlichst erwünschten Zieles zu wirken, sogar mit Aufopferung des Interesses des Landes, worin sie leben. Daß es übrigens anstößig sein würde, wenn ein Israelit an einer Verhandlung Tbeil nehmen sollte, welche christliche kirchliche Angelegenheiten betrifft, und durch Diöcuffion und Stimmgebung Einfluß darauf ausüben könnte, kann doch wol nicht gcläugnet werden, und kaum würde diesem ju entgehen sein; denn nicht allein die eigentlich kirchlichen Sachen berühren die Religion, sondern alle Sachen, die das Schulwesen angehen, ja vielfältige Sachen in Betreff von Strafen und Proceffual-Gesetzen, zum Beispiel in jedem Falle, wo es sich von der Anwendung des Eides in Rechtssachen handelt u. dgl., steht es in naher Verbindung mit unserm christlichen GlaubenSbekenntniß, und es würde also beinahe unmöglich sein, sie jedesmal aus der Verhandlung zu entfernen, wenn ein solcher Gegenstand unter Ventilation kommen könnte. Was angeführt worden ist, daß kaum ein Deputirter zum Ständedeputirten gewählt werden würde, ohne daß man überzeugt sein könnte, daß er ein ausgezeichnetes .Vertrauen bei dem Volke besitzt, glauben wir nicht einräumen zu können, denn es kann wol kaum Jemandens Aufmerksamkeit entgegen sein, der die Verhältnisse an mehreren Orten beobachtet hat, daß ein Handeltreibender in den kleineren Handelsstädten, der so ausgebreitete Verbindungen hat, wie ein Israelit im Allgemeinen vorzugsweise besitzt, immer einen höchst bedeutenden Einfluß auf die Einwohner auSübt; und daß es der jüdischen Nation darum zu thun sein sollte, bloß daS Recht durch das Gesetz begründet zu erhalten, ohne daß sich Viele unter ihnen fänden, die mit der diesem Volke eigenen Ausdauer sich bestreben würden, wirklich gewählt zu werden und Sitz im Rathe des Volkes zu erhalten, können wir nicht annehmen. Sv erlauben wir uns die geehrte Versammlung zu ersuchen, daß über das in Vorschlag Gebrachte keine Petition eingegeben werde." Das dissentirende Votum der Minorität (Brock) lautet so: „ES ist von der geehrten Majorität, sowie von Jedem, der sich über diese Sache ausgesprochen hat, anerkannt worden, daß die Bekenner des Mosaischen Glaubens, die hier im Lande wohnen (also keine Fremde sind), in den letzteren Jahren bedeutend in der Cultur fortgeschritten sind, und wol im Ganzen so angesehen werden können, als stehen sie auf gleicher Stufe mit den übrigen Kindern des Landes. Mit diesen tragen sie alle Lasten, welche das gesellschaftliche Leben mit sich bringt, und es scheint daher auch, daß sie Anspruch auf olle seine Rechte machen können. Die Majorität meint indessen, daß sowie die Veredlung der Mosaiken theils freilich der hohen Stufe in der Gesellschaft zugeschrieben werden müsse, auf welche die Regierung sie gestellt hat, so rühre sie nicht weniger von ihrem steigenden Wohlstände her, welcher der ausgebreiteten Verbindung zu verdanken ist, die sie unter den, Andern ungünstigen, Conjuncturen aufrecht erhalten haben, und durch welche sie Verlusten entgangen sind, welche andere Handelstreibende erlitten haben. Daß der vermehrte Wohlstand auch das Seinige zur Veredlung der Juden beigetragen habe, läßt sich nicht läugnen, dieses muß aber mit jedem Volke der Fall sein. Daß die Thätigkeit und Emsigkeit der Juden ihr LooS verbessern, während viele Christen zurückgingen, verdient gewiß Lob wie nicht minder das, daß sie sich gegenseitig durch den unter ihnen herrschenden Gemeingeist erhalten, der von ihren früheren unglücklichen Verhältnissen entspringt. Daß die Juden, wenn sie übrigens den Genuß staatsbürgerlicher Rechte verdienen, vom Sitze im Rathe des Volkes ausgeschlossen sein sollten, weil dann einzelne Gegenstände Vorkommen können, worüber sie keine Meinung haben dürfen,

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