Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 2 (1838)
- Issue
- Heft 133 (6.11.1838)
- Date
- 1838-11-06
- Page
- Seite 536 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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556 und Sitten ausgezeichnetsten armen Schülers, die andere Hälfte zur Versorgung.dürftiger Schüler verwendet werden. Da jedoch diese Verbindlichkeit erst im Verlaufe deö letzten Sommer-CurseS übernommen worden,' Hr. MoiseS Hirfchl aber schon jetzt zur Erlegung eines ganzjährigen'Ertrages sich erboten "hatte, so konnte der dadurch entstandene Ueberschuß zur Unterstützung einiger verdienstvoller armer Schulkinder schon jetzt verwendet und verabfolgt werden. Die durch den Act der Verkeilung veranlaßt herzliche Rührung aller Anwesenden wurde bald in eine andächtige und feierliche verwandelt, als gleichfalls von Hrn. Moiseö Hirfchl das wohlgetroffene kostbare Brustbild Sr. k. k. Apostol. Majestät unsers geliebten Kaisers und Königs Ferdinand in einem prachtvollen Rahmen der Anstalt für immer zum Schmucke und zur Zierde geschenkt, und dasselbe an dem dafür bestimmten Platze angebracht wurde. Herr Lazar Skremka, Senior besagter Real-Hauptschule, machte die Zöglinge mit der, seinem Vertrag eigentümlichen Eindringlichkeit, auf die Bedeutung des Geschenkes aufmerksam, zog hiervon die moralische Nutzanwendung, und sprach den Dank der Anwesenden und der Schüler für den wohlthätigen Spender mit warmen Worten aus. Unter andern Honoratioren, die der Hauptprüfung beiwohnten, wurde der Anstalt auch die Ehre des Besuches Sr. Hochwürden deS Herrn Joseph Lonovits, Bischof zu CsünviS und Ober-Schulen-Direkrors des Distriktes jenseits der Theiß, zu Theil, dessen würdigende Aufmerksamkeit, so wie der Act im Allgemeinen, der Schule und den Anwesenden unvergeßlich bleiben. Berlin, 12. Okt. Auch die Allg. Augsb. Zeit, spricht sich in einer Korrespondenz von hier über die Schwedischen Zustande folgendermaßen aus: „Allerdings sprach sich in der Masse sowol gegen diejenigen Minister, die mit nordischen Orden kürzlich decorirt worden waren, als gegen das vom Könige erlassene Gesetz hinsichtlich der Juden ein etwas handgreiflicher Unwille aus, doch beiderlei Aeußerungen waren mehr kindischer als gefährlicher Art, und nur die scheinbar bedrohte Preßfreiheit soll auch in den gebildeteren Standen Eifer zur Abwehr geweckt haben." Dies von Augenzeugen. Es ist gewiß, wäre das Emancipationsgesetz uw einige Zeit früher oder spater erlassen worden, es würde eher Beistimmung als Mißstimmung erweckt haben. Bei den voraufgegangenen Unruhen wegen Krusenstolpe und anderer politischen Handlungen, war auch das Emancipationsgesetz eine willkommene Gelegenheit, seiner Unzufriedenheit Luft zu machen. Politik. Zweite Verhandlungen der Provinzialsrände für Nord-Jütland über die Wählbarkeit der mosaischen Glaubensbekenner zu Standemitgliedern. (Aus dem Dänischen der Ständezeitung im Auszugs.) Das aus 3 Mitgliedern (Oberst Brock, Bischof Oltgaard, Amtmann Rosenörn) bestehende Commite *} *) S. No. 116. dieser Zeitung. gab am 24. Juli, seinen Bericht ein. Dis MajyWt des Commite (Oellgaard, Rosenörn) ertheilte folgendes, Bedenken : „Die Versammlung hat unterm 18. v. Monatö uns beauftragt einen Bericht über die von dem verehrten zweiten geistlichen Depurirten gemachte Proposition zu erstatten, die Versammlung möge mit einer alleruntertbänigsten Perilion cinkommen, daß die Bestimmung, welche enthalten ist in §.4. No. 2. der Verordnung vom 15. Mai 1834, so beschränkt werden möge, daß den Bekenyern des Mosaischen Glaubens Wählbarkeit zugestanden werde; und da das eine Mitglied der Commitren diffenrirt, so haben die Unterzeichneten hierdurch die Ehre den von uns ausgearbeiteten, diesen Gegenstand betreffenden, Bericht vorzulegen. Wir räumen ein, daß unter den Bekennern der Mosaischen Religion viele achtungswerthe, rechtschaffene und tüchtige Männer sind, ja daß man kaum annehmen kann, daß sie in dieser Hinsicht den Christen nachstehen, und obgleich wir nicht die Richtigkeit von dem anerkennen können, was der Proponent aus ihrem Lehrbuche schließen wollte, da man doch kaum aus einem einzelnen, alS Schulbuch unter einer christlichen Regierung approbirten Werke, welches nicht davon ausschließt, daß sie sich mit ihren ursprünglichen theilS als heilig angesehenen Büchern beschäftigen, die sie von ihren Vätern geerbt haben, oder danach unterrichten, ihren religiösen Standpunkt und ihre Begriffe im Ganzen beurtheilen kann: so wollen wir auch hieraus keinen Grund für unsere Meinung entnehmen, daß es nicht rathsam sei, sie in den Rath des Volkes aufzunehmen. Daß die Israeliten de jure dieselben Lasten tragen, wie die übrigen Bürger des Staates, glauben wir einräumen zu müssen, es kann aber auch nicht geläugnet werden, daß ihnen von unserm allergnädigsten König, insofern sie hier im Reiche geboren sind, alle allgemeinen staatsbürgerlichen Rechte eingeräumt sind, und wir erkennen, daß die dänische Nation hierfür Seiner Majestät Dank schuldig ist, und daß jeder Dane gewiß mit Freuden gesehen hat, wie dieses fremde Volk sich zu achtbaren Mitgliedern der Gesellschaft erhoben hat. Auch erkennen wir, daß diese Veredlung der mehrerwähnten Glaubensgenoffen unter uns großentheilö ihren Grund in der ihnen zu Theil gewordenen gerechten und humanen Behandlung hat. Wir können aber von der andern Seite nicht zugestehen, daß sie hierin allein ihren Grund hat, sondern sie ist vielleicht eben so sehr hervorgerufen durch den steigenden Wohlstand und die damit verbundene fortschreitende Cultur: die unter den Israeliten nicht allein in Dänemark sondern auch in andern Ländern Statt gefunden hat, welcher größere Wohlstand größtentheils seinen Grund in der ausgebreiteten Verbindung hat, welche dieses handelnde Volk immer unter sich erhalten hat, und welche seine Handeltreibenden in den Stand setzte, einer Menge Verluste zu entgehen, welche die übrigen Handeltreibenden und Bürger des Landes erleiden mußten unter den unglücklichen Conjunkturen, als Dänemark hineingezogen wurde in den großen Conflict zwischen alle europäische Nationen, der so manche noch fühlbare Schwäche in mehreren europäischen Reichen hinterlaffen hat. Ohne also auf irgend eine Weise die Mitglieder der Mosaischen Glaubensgesellschaft verkennen zu wollen, und indem wir, wie gemeldet, erkennen, daß ehrenvoll und erfreulich ist, was in Dänemark dafür geschehen, sie in Besitz der Rechte zu setzen, die