Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 8 (19.2.1884)
- Date
- 1884-02-19
- Page
- Seite 121 (sequence 9)
- Language
- German
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121 Ehrengeschenke rc. rc. gepflogen werden. Tie Anstalt soll Berlin, 7. Febr. (Privatmitth.) Das seit 10 Jahren eventuell ein „Laskerzimmer" errichten. bestehende orthodoxe Rabbiner-Seminar des Pr. Hildesheimer — Der Gesandte der Vereinigten Staaten von Nordhat seinen Jahresbericht für 18*2 *3 veröffentlicht. Voran amerika in Berlin, Herr Sargent, hat gestern den Bruder geht eine sehr tüchtige Arbeit des Pr. A. Berliner: Bei- Eduard Lasters hier besucht und demselben die würdig austräge zur Geographie und Ethnographie Babyloniens im gestattete Beileidsadreffe des Repräsentantenhauses zu Washington überreicht. Ebenso hat Herr Sargent eine solche Adresse dem auswärtigen Amte mit dem Ersuchen überreicht, dieselbe an den deutschen Reichstag gelangen zu lassen. — Der Beileidsbeschluß, welchen das Repräsentantenhaus der Bereinigten Staaten aus Anlaß des Ablebens von I Eduard Lasker gefaßt hat, ist dem Bruder des Verstorbenen' durch den hiesigen amerikanischen Gesandten übermittelt worj den und lautet (der Nat.-Z." zufolge) in der llebersetzung wie folgt: Kongreß der Bereinigten Staaten. Im Hause der Repräsentanten, 0. Januar 1884. Mr. Ochiltree stellte folgenden Antrag, welcher angenommen wurde. Es wird erklärt: daß dieses Haus mit tiefem Bedauern den Tod des hervorragenden deutschen Staatsmannes Eduard Lasker vernommen hat. Daß dieser Verlust nicht allein von dem Volke seines Heimathlandes zu beklagen ist, wo seine feste und beharrliche Vertretung freisinniger Ideen wesentlich die sozialen, politischen und wirthschöstlichen Lebensbedingungen des Volkes verbcffert hat, sondern ebenso zu betrauern von den Freunden der Freiheit in der ganzen Welt; daß eine Abschrift dieses Beschlußes der Familie des Verstorbenen und ferner dem Vcrj treter der Vereinigten Staaten in der Hauptstadt des deutschen; Reiches übersandt werde, damit dieser den Beschluß durch - die dafür zuständige Vermittelung an den Präsidenten der gesetzgebenden Körperschaft gelangen lasse, deren Mitglied der : Verstorbene war. Für die Abschrift: Ino B. Clark jr., Secretair. j Das Begleitschreiben des amerikanischen Gesandten an; Herrn M. Lasker lautet in der llebersetzung: „Geehrter Herr'. Von Herrn Pr. Friedrich Kapp, an den ich mich um Auskunft wandte, bin ich davon in Kenntniß gesetzt worden, daß der verstorbene Pr. Lasker unverheirathet war, und daß Sie sein nächster Verwandcr in dieser Stadt sind. Ich bin von dem Präsidenten der Vereinigten Staaten durch den Staatssecretair beauftragt worden, eine Abschrift des Befchluffes, worin das Repräsentantenhaus des Kongresses der Vereinigten Staaten sein tiefes Bedauern über den in den Vereinigten Staaten erfolgten Tod des hervorragenden deutschen Staatsmannes Eduard Lasker ausdrückte, der Familie des Verstorbenen zu übermitteln. Ich erlaube mir, den mir zu Theil gewordenen Auftrag zu erfüllen, indem ich Ihnen hierdurch eine Abschrift des erwähnten Beschlusses übersende, womit ich bin Ihr ergebenster A. A. Sargent." Talmud und Midrasch. Die Anstalt wurde im vorigen Jahre von 24 ordentlichen Hörern besucht, deren Mehrzahl aus Ungarn und Rußland war, doch befinden sich auch Deutsche darunter. Die Leiter verstehen das Sammeln von Beiträgen aus allen Gegenden. So beliefen sich die Einnahmen auf M. 47,293', die Ausgaben auf M. 41,7**, so daß restirtcn M. 5,505. Das Vermögen besteht hauptsächlich in den auf das Haus abgetragenen Einzahlungen, so daß in Effekten und baar nur 31,928 besteht. Bonn, 5. Febr. (Privatmitth.) Wir erhalten von vielen! Orten, jüngst z. B. von Baltimore (Rabbiner Flüger), Nordj hausen (Rabb. Gelbaus) Mittheilungcn über Gedächtnißrcden, j die zu Ehren des seligen Lasker in den Synagogen gehalten j worden. Der Raummangel gestattet uns zu unserem Bedauern nicht, auf das Einzelne einzugehen. Bonn, 8. Febr. Wie die „Deutsche Rcichsztg." erfährt, ist der Beschluß des hiesigen Stadtverordneten - Collegiums vom 4. Januar d. I, wodurch dem hiesigen Rabbiner Pr. Cohn die Befreiung von der Communalsteuer zugestanden worden, als dem Gesetz widersprechend, von der Königlichen Regierung zu Köln cassirt worden. (Die ultraniontane D. Rchsztg. kann dies am besten wissen, da sie auch weist, von welcher Seite die Beschwerde ausging. Der Gedanke, daß ein Rabbiner in irgend einem Punkte einem christlichen Geistlichen gleichgestellt werde, ist eben Bielen unerträglich. Ob eine Berufung an eine höhere Instanz stattsinden werde, bezweifeln wir.) Könitz, 7. Febr. Die Schwurgerichtsperiode, in welcher der vom Reichsgericht zu Leipzig nach hier überwiesene Neustettiner Synagogcnbrand zur nochmaligen Verhandlung gelangen wird, wird am 25. d. Mts. ihren Anfang nehmen, jedoch ist der Tag des Beginns jener Verhandlung noch nicht fest bestimmt. Der Hauptangeklagte, Tempcldiener Leßheim, welcher vom Schwurgericht zu Köslin zu 4 Jahren Zuchthaus verurtheilt wurde, ist bereits vor einigen Tagen von Köslin in das hiesige Gerichtsgefängniß eingeliefert worden. Die Bertheidigung werden der Rechtsanwalt Maibanm von hier, Justizrath Schennemann aus Ncustettin, Rechtsanwalt Pr. Sello und Justizrath Makowcr aus Berlin führen. Außer der bereits in der vorigen Verhandlung vernommenen I großen Anzahl von Zeugen , sollen sich noch 21 neue Belastungszeugen gemeldet haben, so daß die Verhandlungen I einen außerordentlichen Umfang annehmcn werden. Als! Vorsitzender während der Schwurgerichtsperiode wird der j Landgerichtsrath Arndt aus Danzig fungiren, die Geschwo- 8