Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 8 (19.2.1884)
- Date
- 1884-02-19
- Page
- Seite 114 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3227501-3227510--41506-3309981- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
114 sprechen, ohne die Befürchtung zu wecken, daß es mit jenen großen Grundprinzipien der Partei noch etwas zweifelhaft stehe. Man sage nicht, daß wir uns an ein Wort hängen. Ein Wort, eine Bezeichnung ist unter Umständen von der größten Bedeutung, und „Judenfrage" enthält eine solche. Es giebt den Antisemiten das Recht, die ganze gesetzliche Stellung der Juden in Ungarn in Frage zu stellen, und dies ist es eben, was der Rechtsgleichheit und der Religionsfreiheit entschieden widerspricht und dieselben illusorisch macht. Eigenthümlich ist denn auch die Motivirung, die das Manifest giebt. Die Judenfrage habe in jedem Zeitalter bestanden und hätte sich von Zeit zu Zeit nach den Verhältnissen verschärft. Allerdings hat diese Frage zur Zeit der christlichrömischen Cäsaren, des Feudal- und des absolutistischen Staates bestanden, denn es fragte sich damals stets nach dem größeren oder geringeren Maße der Beschränkungen und Ausnahmegesetze, der Privilegien und ihrer Dauer. Mit dem Rechtsstaate aber, mit den Grundgesetzen der Rechtsgleichheit und Religionsfreiheit ist diese Frage verschwunden, also auch mit dem ungarischen Emanzipationsgesetze, und es nimmt sich eigenthümlich aus, die Männer, die diese Grundgesetze zu vertheidigen angeben, eine Fudenfrage als „bestehend und verschärft" anerkennen zu sehen. Außerdem findet das Manifest die Ursache in der mißlichen wirthschastlichen Lage, in der einseitigen Entwickelung der Judenschaft, in der Orthodoxie des einen Theils, in der Gefügigkeit des anderen gegen die Macht und hauptsächlich in der Regierung, welche Ungarn in abhängiger Lage erhält. Von der zu erringenden staatlichen und wirthschastlichen Unabhängigkeit Ungarns erwartet das Manifest das Hauptheilmittel auch für die Judenfrage. Bis dahin will es, daß die Juden bestimmten Anforderungen genügen und die folgenden Maßnahmen getroffen werden. Wir wollen hier auf die obigen Phrasen nicht weiter eingehen, und uns vielmehr mit den vier aufgestellten „Maßnahmen" beschäftigen. Die erste ist, daß die Judenschast mit gehöriger Bestimmtheit „ihre Glaubensartikel publiziere", wozu sie, wie zu dem Folgenden eine Landessynode abhalte. Es versteht sich, daß die ungarische Judenschast keine anderen Glaubensartikel haben und publiziren kann, als das gesammte Judenthum, und wir sind daher wohl im Stande, der Unabhängigkeitspartei auf diese Forderung Antwort zu geben. Versteht sie darunter bestimmt formulirte Glaubensartikel, wörtlich fixirte Sätze, deren Bekenntniß von jedem Juden gefordert wird: so giebt es eben solche im Judenthum gar nicht. Selbst wenn Jemand zum Judenthum Übertritt, wird von ihm eine genaue Kenntniß der jüdischen Religion und die aufrichtige Zustimmung zu dieser verlangt, nicht aber hat er formulirte Glaubensartikel abzusagen und zu bekennen. Selbstverständlich enthält aber das Judenthum Glaubenslehren, Glaubenswahrheiten, die integrirend zum Judenthume gehören: „Gott ist das ewige, unveränderliche Sein" (2. Mos. 3, 13). „Der Ewige unser Gott ist einzig" (5. Mos. 6, 4), Gott ist der Schöpfer des Weltalls und aller Wesen in ihm (1. Mos. 1, 1). Gott ist die Allliebe, allgerecht und allbarmherzig, die Vorsehung und die Vergeltung (2. Mos. 34, 6) und als Fundamental-Lehre der Moral: „Du sollst dich heiligen, wie der Ewige heilig ist." (3. Mos. 19, 2) und „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst" (das. B. 18). Selbst im Talmud wird der Satz aufgestellt: „Jude heißt, wer den Götzendienst leugnet" (Megillah 13, 1). Im Mittelalter versuchte, den christlichen und mohamedanischen Bekenntnissen gegenüber, Maimonides eine Reihe formulirter Glaubensarttkel aufzustellen; sie wurden aber bald der Kritik unterzogen, welche nur drei von ihnen bestehen ließ: das Dasein Gottes, Belohnung und Besttafung und die göttliche Offenbarung. Dies ist Alles, was über diesen Gegenstand gesagt werden kann und eine Landessynode würde nichts anderes vorzuttagen haben. — Indessen werden die Männer des Manifestes hiermit nicht zufrieden sein; sie werden ganz besonders darauf dringen, daß das Berhältniß des Judenthums zur Gesellschaft, zum Staate, zum Vaterlande klar dargelegt werde. Auch hiermit können wir ihnen dienen. Wir wollen uns hier nicht auf die Beschlüsse des Pariser Sanhedrin berufen, so hohen Wetth und bedeutungsvolle Folgen sie auch hatten, weil die Gegner behaupten, sie seien unter der Pression Napoleons gefaßt worden. Aber im Jahre 1869 ttat in Leipzig eine jüdische Synode zusammen, nicht auf Aufforderung einer Regierung, sondern aus völlig freiem Antriebe. Es gehörten ihr Rabbiner, Gelehrte und hervorragende Männer aus Deutschland. Oesterreich, Ungarn, Belgien, England und Nordamerika an. Und die erste Resolutton , die diese Synode faßte und zwar einstimmig, sage einstimmig (s. Verhandlungen der ersten israelittschen Synode, Berlin, Gerschel, 1869) lautete: „Die Versammlung erklärt: die jüdische Synode erkennt das Judenthum in Uebereinstimmung mit den Pttnzipien der neueren Gesellschaft und des Rechtsstaates, wie diese Pttnzipien im Mosaismus verkündet. Und in der Lehre der Propheten entwickelt worden find, nämlich in Uebereinstimmung mit dem Pttnzip der Einheit des Menschengeschlechts, der Gleichheit Aller vor dem Gesetze, der Gleichheit Aller in Pflichten und Rechten dem Vaterland und dem Staate gegenüber, sowie der völligen Freiheit des Individuums in seiner religiösen Ueberzeugung und dem Bekenntniß derselben; die Synode erkennt in der Entwickelung und Verwirklichung dieser Pttnzipien die sichersten Bürgschaften für das Judenthum und seine Bekenner in der Gegenwatt und in der Zukunft, die lebenskräftigsten Bedingungen für den unttngeschränkten Bestand und die höchste Entfaltung des Judenthums;