Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 7 (11.2.1884)
- Date
- 1884-02-11
- Page
- Seite 102 (sequence 6)
- Language
- German
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102 diese Bertheidigung zu übernehmen und ich mit meinen geehrten Freunden Horanßky und Funtak dieselbe übernahm, wurde jene Frage an mich gerichtet, welche im alltäglichen Leben an den Rechtsanwalt immer gestellt zu werden pflegt: Was der Preis seiner Arbeit sein werde, d. h. man fragte uns, welches Honorar wir uns für die Bertheidigung bedingen. Die betreffende Aufforderung wurde an mich gerichtet und ich verständigte hievon sofort meine Kollegen und legte ihnen die Frage vor. Der erste nahm in dieser unserer Berathung mein geehrter Freund Horanßky das Wort; er sagte, die Natur dieses Prozeffes sei eine derartige, daß hier die Frage der Entlohnung des Advokaten - Honorars nicht Gegenstand der Besprechung bilden könne; denn wir müssen die Angelegenheit entweder aus anderweitigen Beweggründen übernehmen, ganz abgesehen davon, ob unsere Arbeit honorirt, ob uns für die vielfachen Leiden und Verfolgungen, welche die Sache zur Folge haben wird, Ersatz geboten wird oder nicht; oder aber wir finden auf dem Gebiete des gesellschaftlichen Lebens keine Motive, welche uns bewegen könnten, die Angelegenheit im öffentlichen Interesse zu übernehmen, — dann dürfen wir sie nicht übernehmen, welches Honorar immer uns auch geboten würde. (Lebhafter Beifall.) Horanßky war, wie gesagt. der Erste, der in dieser Weise seine Ansicht aussprach, und ich erkläre hiemit, daß wir alle Drei unbedingt ohne Widerspruch bis an's Ende des Prozesses diesen Standpunkt einnahmen. Nie gab es unter uns ein Feilschen, nie einen Vertrag. Und schließlich hat das uns Allen ausgefolgte Honorar an Höhe die solcher Arbeitsleistung entsprechende und für solche übliche Entlohnung keineswegs überschritten, auch blieb es weit hinter dem durch antisemitische Blätter verkündeten Betrage zurück. Indessen, meine Herren, welchen Zweck hätte auch solcher Vertrag gehabt? Hat denn Ungarns Judenschaft, haben denn die Juden dieser ganzen Welt Geld genug, um Entschädigung zu bieten Männern, wie wir sind, auf ihre Ehre eifersüchtigen, auf ihre Stellung stolzen, im Uebrigen aber bescheidenen Mitgliedern des ungarischen öffentlichen Lebens für alle jene Verunglimpfungen, welcher wir von Seite der antisemitischen Presse und des Antisemitismus theilhastig geworden? Nein, dafür vermag uns alles Geld der Welt nicht zu entlohnen. Eines aber giebt es, was meine Freunde und mich in dieser Hinsicht entschädigt hat: unser Selbstgefühl und der Erfolg, der, partiell zwar, ohne unser Hinzuthun nicht wäre errungen worden. Hätten wir eines unserer Gerichte hineinrennen lassen in jenen gräßlichen Hexenprozeß, an den nach einigen Jahren schon, bis der Taumel des Antisemitismus verraucht ist, jeder denkende Mensch in Ungarn vor Scham erröthend zurückdenken wird: welche Schande würde sich daraus ergeben haben für unsere Justizpflege, welche Folgen würde dieses nach sich gezogen haben in den Komitaten Somogy, Zala und anderwärts? Das ist es, geehrtes Haus, was wir erwogen haben. Mein geehrter Freund Horanßky trat inzwischen zurück und der Herr Abg. Szell bemerkte darauf, er habe dieses noch zu rechter Zeit gethan. Warum er Zurückgetreten, er hat cs damals offen erklärt; im Uebrigen kann ich Herrn Georg Szell versichern, daß mein geehrter Freund Horanßky, hätte er nicht die Beruhigung gehabt, daß ich und auch seine anderen Freunde bleiben und die Arbeit fortsetzen werden, 'in diesem Falle als Advokat und als Mann sich nicht würde entschlossen haben, sich von der Sache zurückzuziehen. Weil er aber wußte, daß die Erfüllung jener justiziellen Pflicht auch ferner in solchen Händen bleibt, die fast so kräftig sind wie die seinigen, darum hielt er seinerseits den Rücktritt für statthaft. Ich füge hinzu, daß ihn sehr wichtige Motive in dieser Richtung leiteten, Motive, welchen er damals auch Ausdruck gegeben hat. Der Herr Abgeordnete Andor Badnay sagte gestern: „Es wird bald ein Jahr, daß der Herr Abg. Karl Eötvös in seiner Eigenschaft als Advokat eine Eingabe an den Minister des Innern gerichtet hat, in der er behauptete, daß in Ungarn die Tortur der Untersuchungs-Häftlinge vielleicht schon eine übliche, spezielle Methode der Untersuchung bilde und daß besonders in dem sensationellen Tißa-Eßlarer Strafprozesse, auf welchen seine Eingabe sich bezog, der Untersuchungsrichter bei zwei Flößern die schrecklichste Folter, die Wassertortur, angewendet habe". Geehrtes Haus! In dem Passus, welchen ich verlesen habe, ist kein einziges Wort wahr. Wohl hat es die antisemitische Presse hundertmal gesagt und interpretirt, aber cs ist kein wahres Wort daran. Ich habe vor Allem an den Herrn Minister des Innern nicht beiläufig vor einem Jahre, sondern im August 18*2 eine Eingabe gerichtet; in jener Eingabe habe ich kein Wort von der Wasser-Tortur gesprochen. Dasjenige, woraus manche Blätter, von der blinden Erregtheit des Antisemitismus aufgestachelt — unter anderen auch das „Pesti Naplo" — die Anklage gegen mich schmiedete, daß ich den guten Ruf des ungarischen Richterstandes beflecke, das ist ungefähr nichts Anderes, als beiläufig folgender Passus meiner Eingabe — ich habe dieselbe nicht zur Hand, aber ich erinnere mich ziemlich deutlich an den Wortlaut: Ew. Excellenz haben wahrscheinlich Kenntniß davon, in welcher Weise verschiedene Sicherheits-Organe in Ungarn die (ihnen in die Hände fallenden Angeklagten zu inquiriren pflei gen und Ew. Excellenz haben wahrscheinlich auch davon Kennt- . nitz, wie in einem unserer Komitate ein Sicherheits-Kom-! missär einen unglücklichen Angeklagten an den Füßen auf-