Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 5 (29.1.1884)
- Date
- 1884-01-29
- Page
- Seite 73 (sequence 9)
- Language
- German
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_73 wir uns abermals an das deutsche Centralcomit«. Mittelst Zuschrift dd. Berlin, 1. Oktbr., theilte uns der Vorsitzende desselben, Herr Justizrath Makower, mit, daß uns weitere Mk. 5000 zu diesem Zwecke zur Verfügung gestellt worden seien. Obschon unser ComitS sich auf das Strengste an die Vorschrift gehalten und nur solche Personen befördert und unterstützt hatte, welche zu den bereits ausgewanderten Verwandten — Väter, Brüder, Gatten oder sonstigen nahestehenden Personen — sich hinbegeben wollten und unzweifelhaft echte Briefe, welche die Auswanderer auch wirklich zum Kommen aufforderten, vorzeigen konnten, so sind doch trotz dieser Beschränkung im Jahreslaufe 473 Personen zu den Ihrigen befördert worden. Die Schule anlangend, kann an dieser Stelle nur gesagt werden, daß in drei verschiedenen Lokalitäten drei Claffen von drei Lehrkräfte», gegenwärtig 85 Kinder unterrichtet werden, welche freien Unterricht, freie Kleidung und freie Bücher und Schulutensilien, theilweise auch, wenn sie hier keine Angehörigen haben, freie Wohnung erhalten. Die Schule befindet sich im guten Zustande, was auch durch den Regierungs- und Schulrath Herrn Siegert aus Königsberg, welcher am 23. Novbr. v. I. sämmtliche drei Claffen einer Prüfung unterzog, bestätigt worden ist. Eine kleine Anzahl Schüler sind im Laufe des Jahres aus der Schule entlaffen, um in guten Häusern als Lehrlinge untergebracht zu werden. Bis hierher reicht unser Bericht, welcher mit dem Wunsche schließt, daß es uns gelingen möge, das gute Werk in bisheriger Weise fortzuführen und unsere Anstalt derart fundiren, stellen und einrichten zu können, daß ihr Bestand für alle Folgezeit gesichert bleibt. Münster, 18. Januar. In Sachen des Judenspicgel- Prozeffes gegen den Redacteur des „Wests. Merkur", I. Hoffmann, wovon wir seiner Zeit Meldung thaten, hat der Staatsanwalt Grawert gegen das frrisprechende Urtheil der hiesigen Landgerichts - Strafkammer Revision bei dem Reichsgericht eingelegt und den Antrag gestellt, die Sache zu anderweitiger Entscheidung an die erste Instanz zurückzuweisen. O csterreich-Ungarn. Prag, 11. Jan. In der gestrigen Sitzung des ungarischen Oberhauses zeigte, so schreibt die „N. Fr. Pr.", Cardinal Haynald seinen Freunden einen in Angelegenheit des Mischehe - Gesetzes an ihn gelangten Brief des Prager Oberrabbiners Marcus Hirsch. Hierüber berichtet die Bohemia: Cardinal Haynald und Oberrabbiner Hirsch lernten einander im verfloffenen Sommer im Curorte Ems kennen. Cardinal Haynald ersuchte dort den Oberrabbiner um ein Gutachten über die Ehen zwischen Christen und Juden vom jüdisch-gesetzlichen Standpunkte, und Hirsch kam diesem Wunsche bereitwilligst nach und sendete ein diesbezügliches Gutachten an den Cardinal. Am 13. Dec. erhielt er nun von Letzterem mit deffen Reichstagsrede ein Schreiben, worin Cardinal Haynald sagt, er habe von mehreren ausgezeichneten Talmudkennern Daten über die Ehen zwischen Christen und Juden vom jüdisch-gesetzlichen Standpunkte erhalten, die überzeugendste und gründlichste Erörterung sei aber die des Prager Oberrabbiners. Auf Grund dieser Erörterung habe der Cardinal seinen Ausspruch im ungarischen Oberhause, wenn auch kurz, so doch in ganz bestimmter Weise und für ihn mit größter Beruhigung gethan. Haynald sagt ferner, daß er dieses ausgezeichnete Gutachten zum bleibenden Andenken im erzbischöflichen Archiv hinterlegt habe, und dankt schließlich dem Oberrabbiner für den erwiesenen Dienst. Aus diesem Anlasse hat Letzterer an den Cardinal zum Jahreswechsel ein Glückwunschschreiben gerichtet, worin er die Rede Haynald's als eine bedeutende Leistung bezeichnet und den Wunsch ausspricht, daß die Religiosität allerwärts erstarken und die Duldung zwischen den verschiedenen Confessionen als köstliche Frucht am Baume der Erkenntniß reifen möge. (Selbstverständlich haben wir über das oben erwähnte Gutachten so lange kein Urtheil, als es uns nicht in seinem Wortlaut vorliegt. Denn auch das ist selbstverständlich, daß uns die Ansicht des Cardinals Haynald über den Werth und die Gediegenheit eines halachischen Gutachtens keine Sicherheit bietet. Redaction.) Pest, 13. Januar. (Privatmitth.) Das Rad ist ins Rollen gebracht, und Niemand vermag vorauszusagen, wohin es sich wenden werde. Vielleicht in keinem europäischen Staate ist die Mischung mittelalterlicher und moderner Staatseinrichtungen so stark und so grell noch wie in Ungarn. Es ist dies die Folge der vorzugsweise auf die politische Selbständigkeit Ungarns und auf die Herrschaft des magyarischen Stammes gerichteten Strebens, durch welches die Ungarn verhindert wurden, die inneren Staatseinrichtungen zu reformiren, für Volksbildung und Communicationswege zu sorgen, besonders auch die Provinzial- und Communal- Berwaltung der gegenwärtigen Zeit entsprechend umzugestalten. Während man gegen Oesterreich Front machte und eine freisinnige parlamentarische Versaffung einsetzte, ließ man im Innern Alles beim Alten und erhielt mit Vorliebe die Macht des Adels und der Geistlichkeit aufrecht. Einen Beweis hierfür giebt schon der Bestand des aufs Freisinnigste hergestellten Abgeordnetenhauses neben dem mittelalterlichen Oberhause. Daß diese Verhältniffe nicht für alle Zeiten bestehen können, ist ersichtlich. Aber wie lange der desfallsige Kampf dauern und welche Phasen er durchmachen werde, liegt jetzt noch im völligen Dunkel. Sonderbarer Weise hat gerade das Nothcivilehegesetz, das die Ehen zwischen Christen und Juden ermöglichen soll, und das sicherlich zu sehr ungünstiger Zeit auf die Tagesordnung gebracht worden, den Weckeruf zum Kampfe abgegeben. An sich wäre der Sieg