Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 4 (22.1.1884)
- Date
- 1884-01-22
- Page
- Seite 55 (sequence 7)
- Language
- German
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größten Theile der Gemeindcmitglieder gar nicht, {ober nur' unb dies geschieht doch am füglichsten durch ein gründlich in sehr seltenen Fällen in Berührung, so daß hier die Stell motivirtes Gutachten von Sachverständigen, an das die Herren lung, die ihm von Amts wegen gegeben wird, von Bedenja schließlich gar nicht gebunden sind. So aber sieht es aus, tung ist. Was ist dies nun für eine Stellung, wenn man^als ob sie einer Unterweisung darin aus dem Wege gehen amtlich in einer, das Judenthum berührenden Frage ein Gutj wollen, um wohlformulirte Gegengründc gegen ihre eigenen achten von ihm darum nicht verlangen will, weil er dadurch Wünsche nicht hören zu müssen und im Publikum verbreiten „in eine schiefe Stellung" käme? Das kann doch nur bezu lassen. Würden doch die Herren Repräsentanten durch ein deuten, daß er durch die Aeußerung seiner Meinung einen j Gutachten der Rabbiner in ihrer „Freiheit" durchaus nicht ge Theil der Gemeindemitglieder nicht befriedigen werde, da sic schmälert, in der Bildung eines richtigen Uriheils aber geanderer Meinung seien. Lieber solle er schweigen. Dann! fördert worden sein. Ist denn das Judenthum zu einer so wäre es aber besser, man hätte gar keinen Rabbiner, oder! schwächlichen Sache geworden, daß jeder Einzelne das Recht einen solchen, der gar keine Meinung besäße. Soll denn der! zu haben glaubt, daraus zu machen und damit umzuspringen, Rabbiner so abhängig sein, daß seine Stellung sofort bedroht wie es ihm beliebt?! Für seine Person kann Jeder thun, was ist, wenn er eine andere Meinung ausspricht, als eine Ans zahl Mitglieder hegt? Eine solche Abhängigkeit und Unselbständigkeit gereicht dem Rabbinate zur äußersten Demüthigung und benimmt ihm von vorn herein jede Wirksamkeit, für welche es doch berufen und eingesetzt wird. In den zwanziger Jahren beantwortete ein jüdischer Vertrauensmann der Regierung die Frage derselben, welche die Funktionen eines Rabbiners seien? in kaustischer Weise: nichts anderes, als die Schächter zu überwachen. Gegenwärtig scheint man es in Berlin für nichts Weiteres zu erachten, als bei Gelegenheit eine schöne Rede zu halten, die man in angenehmer Stimmung anhört, und wenn man nach Hause gekommen, vergessen hat. — Der zweite Satz klingt noch sonderbarer: Die Repräsentanten seien freie Männer, die sich ihr Urtheil selbst bilden können. Wir haben bis jetzt geglaubt, daß man ein sehr „freier" Mann sein kann und doch in recht vielen Dingen nach der Meinung Sachverständiger und Fachkundiger fragen könne, bevor man ein Urtheil sich bildet und ausspricht. Man unterrichtet sich zuvor und ist dann erst recht befähigt, seine Ansicht frei auszusprechen. Dies scheint aber bei gewissen Leuten nicht der Fall zu sein; sie trauen sich in allen möglichen Dingen, auch ohne den Sachkenner zu befragen, das allein richtige Urtheil zu und setzen ihre Freiheit darin, dieses zur Geltung zu bringen. Man sollte ferner glauben, daß der Repräsentant einer jüdischen Gemeinde in einer jüdischen Angelegenheit berufen und verpflichtet sei, sich auf den Boden des Judenthums selbst zu versetzen und den geschichtlichen Untergrund der Frage, die vorliegt, zu studiren, bevor er im Namen seiner Mandanten ein Votum abgiebt. Es ist dies ja die Pflicht jedes Vertreters einer Gemeinschaft auch in anderen Dingen, z. B. in juridischen, finanziellen, ökonomischen Fragen. Auf die oberflächlich gewonnene, nur aus irgend einer Strömung gezogene Meinung eines solchen Vertreters kann es nicht ankommen, oder vielmehr er wird der Sache auf diesem Wege nur schaden. Wollen die Herren also sich „ein Urtheil bil den", um diese? frei ausznsprechen und zu vertheidigen, so sind sie verpflichtet, sich erst genauer damit bekannt zu machen. er will, aber als Repräsentant von (10000 Seelen hat er die Verpflichtung, nicht blos seiner eigenen Meinung zu folgen, wie sie flüchtig in ihm auffleigt, sondern dem Judenthume selbst Rechnung zu tragen. —. In der letzten Wohnung Dr. Lasker's wurden, wie das „Berl.Tagebl." erfährt, die hinterlasfenen Papiere, Ma nufcripte und Briefe im Beisein feines General-Bevollmächtigten und der nächsten, hierorts wohnenden Anverwandten durchsucht und geordnet. Ter literarische Nachlaß wird, wie das genannte Blatt bemerkt, einen bedeutenden Beitrag nicht nur zur Charakterifirung der Persönlichkeit Eduard Lasker's, sondern auch zur Klarlegung mancher dunkel gebliebenen Punkte in der parlamentarischen Geschichte Deutschlands liefern. —. Ein hiesiges Blatt will die Bemerkung gemacht haben, daß feit dem bekannten Fall des Predigers Hapke — welcher sich anfänglich weigerte, vor einem jüdischen Richter einen Eid abzulegen, sich dazu jedoch schließlich verstand, nachdem ihm gestattet worden, die Eidesformel selbst zu verlesen, anstatt sie sich durch den betrestenden Richter vorsprecken zu lassen — beim Berliner Amtsgericht aus dem Tische ein Blatt liege, auf dem mit großer deutlicher Schrift die Eidesformel sich befindet, so daß sie jeder Zeuge, falls er dies wünscht, selbst ablesen könne. Darmstadt, im Januar. (Privatmitth.) In Nr. 1 d. Z. wird uns ein Bericht erstattet über einen Vortrag, den der Rabbiner und Prediger Di-. Tauber in dem Verein „Afike Jchnda" über das Thema „Die Verheißung Israels und ihre historische Entwickelung" gehalten hat. Derselbe soll ein sehr gelungener und wohldurchdachter gewesen sein. Dergleichen Vorträge sind für das jetzige Judenthum ein Bedürsniß und verdienen volle Anerkennung, Nur erlaube ich mir, einen Punkt in demselben, falls er richtig wiedergegeben ist, zu beanstanden. Es ist dies folgender Passus: „Hervorzuheben ist die Vorlesung des bekannten Schriftstückes aus dem 2. Jahrhundert n. Ehr., in welchem der Kirchenvater Tertullian die! gegen die Christen erhobene Blutbeschuldigung dadurch zurückweist, indem er hervorhebt, daß ihnen iden Christen) nicht