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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1884-01-15 · Heft 3 (15.1.1884) · p. Seite 38

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
48 (1884)
Issue
Heft 3 (15.1.1884)
Date
1884-01-15
Page
Seite 38 (sequence 6)
Language
German
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38 Regierung sich erfahrungsgemäß immer entfremdet. Der! Ministerpräsident Tißa begreift den Ernst der Lage, die! Peinlichkeit der von ihm berührten Fragen vollkommen. Hat er doch, als er die Neujahrswünsche der liberalen Partei erwiderte, in seiner Rede die Möglichkeit seines Rücktritts ausdrücklich erwähnt und dadurch seine Parteifreunde angespornt, in dem bevorstehenden Kampfe alle ihre Kräfte einzusetzen. Unter diesen Umständen verdient es beachtet zu werden, daß, wie die N. Fr. Presse meldet, in den Kreisen der österreichischen Aristokratie in den letzten Wochen mit fieberhaftem Eifer die Bewegung gegen das Nothcivilehegesetz betrieben wird. Es handelt sich dabei um jene österreichischen Aristokraten, welche das ungarische Jndigenat besitzen, daher Mitglieder des ungarischen Oberhauses sind. Es gilt, ihre Stimmen zu gewinnen, um das Gesetz neuerlich zu Fall zu bringen. Die Fäden der Bewegung, welche bereits namhafte Anhänger gewonnen hat, zeigen einerseits nach Kroatien, andererseits auf solche Wiener Kreise hin, die es bisher für räthlich gehalten haben, den politischen Ereignisien Ungarns gegenüber unbedingte Unparteilichkeit zu beobachten. Die Agitation macht kein Hehl daraus, -aß ihr Ziel über die Verwerfung des Civilehegesetzes hinausgeht. Es wird vielmehr offen ausgesprochen, daß das Endziel der aristokratischen Bewegung der Sturz Tißas sei." Auch viele andere Blätter brachten über die Bemühungen, Oesterreichische Aristokraten, welche das ungarische Jndigenat besitzen, zu veranlassen, bei Gelegenheit des Ehegesetzes zwischen Juden und Christen im ungarischen Oberhause zu erscheinen und ihre Stimme gegen jenes abzugeben, vielfache Mittheilungen und deuteten darauf hin, daß die Absicht des Manövers sei, Tißa zu stürzen. Es wurden etwa acht Namen solcher Herren aufgesührt. Unter dem 5. Januar veröffentlicht das „Fremdenblatt" ein Schreiben des Fürsten Friedrich von Liechtenstein, worin er erklärt, er habe das Ansuchen, der entscheidenden Sitzung des ungarischen Oberhauses über das Mischehengesetz beizuwohnen und mitzustimmen, abgelchnt. Khevenhüller erklärt in demselben Blatte, er habe weder eine bezügliche Aufforderung erhalten, noch beabsichtige er sich bei einer Ungarn allein berührenden Frage zu betheiligen. Es geht hieraus hervor, daß solche Bemühungen wirklich stattfinden, daß aber ihr Erfolg zweifelhaft ist. Einige Miscellen. Bon Rabbiner vr. Wieuer. I. Die Synode zu Leipzig (1869) hatte beschlossen, daß die durchaus ungeeignete Thorah -Vorlesung am Mincha des Versöhnungstages (3 Mos. 18) über die verbotenen Begattungen beseitigt und durch eine andere ersetzt werde. Es ist überflüssig, auch nur ein Wort darüber zu verlieren, wie die Motivirung für jene ältere, so durchaus ungeeignete Vorlesung bei Raschi zu Megillah 31a und den Thos. daselbst, wie auch des Midrasch und des Turc Sahab so durchaus unbefriedigend ist. Ebenso wenig befriedigt die im 11. Hefte des nD^n rrc gegebene Motivirung. Ich glaube, den rechten Grund für jene Lektüre am Versöhnungstage gefunden zu haben. Wir wissen aus Erfahrung, daß das Volk, und am meisten die nicht rabbinisch Gebildeten, an einzelnen religiösen Satzungen strenger festhält, skrupulöser sie beobachtet, als cs der gesunde Menschenverstand und der Talmud für gut und recht halten. >) So haben in der ersten Zeit der Maccabäer-Berfolgung die damaligen Juden, wenn sie am Sabbath angegriffen wurden, sich lieber tödten lassen, als zu ihrer Vertheidigung die Waffen zu ergreifen. Als aber der Feind diesen Umstand zu seinem Vortheil und zum Verderben Israels benutzte und die Angriffe an dem Sabbath wiederholte, beschloß man, zur Erhaltung des Lebens die Mittel zur Vertheidigung am Sabbath nicht zu verschmähen. Um aber, wie in allen dergleichen Fällen, eine Stütze für dies Verhalten in der Schrift zu finden, wandten die damaligen Gelehrten den Derusch an 'xi ~t.do res? dd^ nzwb D'H'DD ars (Joma 85 b und Mechiltha zu Chi Sissa). Und im Jeruschalmi wird harter Tadel über den Volkslehrer ausgesprochen, der es verabsäumt, über das Verhalten am Sabbath einem Kranken gegenüber das Volk zu belehren, rct? nnn trcs mps^ a-c-, ay m -cd 'b rrn Ebenso lehrt der Talmudismus, daß ein Kranker, sei es, daß der Arzt gegen die Meinung des Kranken, sei es, daß dieser gegen die Meinung des Arztes es für nöthig hält, das Fasten am Versöhnungstage zu unterlassen habe. Wir wissen aus Erfahrung, wie selbst solche Israeliten, die sonst das ganze Jahr hindurch ohne dringende Veranlassung religiöse Vorschriften übertreten, am Fasten am Bersöhnungstage trotz des Einspruchs des Arztes auf Kosten ihrer Gesundheit streng fcsthalten. Deshalb haben die talmudischen Gelehrten die Vorlesung der Stelle 3. Mos. 18 angcorduct, worin sich die Worte finden: “is'y -,s\s \-ipn nx arnc»* □”c cnxanx woraus sie bekanntlich ihre Liccnz, ja die Pflicht „das Fasten cinzustellen" in Fällen, wo das Fasten Gefahr für die Gesundheit bringen könnte, basirten, indem sie wieder den Derusch anwandten: mctr x^i arc th ana. Da aber die vorangehenden Verse für die a-xi-p Jn nicht ausreichten, so mußte man die folgenden Verse, die von r.v-.y handeln, hinzufügen. Die Wahl des Kapitels war aber lediglich und ausschließlich wegen der vorangehenden Worte anz vn ZDxn anx -tj;' -,;rx getroffen.-) 1) So lesen wir auch in der heutigen Nummer der „Allg. Z. d. I.", daß Lesheim in Cöslin die Gesängnitzkost verweigert und lieber sterben will, als gegen das Speiscgebot verstoßen. Corr. 2) Daß unsere Gemeinde den Beschluß der Synode occeptirt hat, ist selbstverständlich. Corr.

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