Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1884)
- Date
- 1884-01-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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5 und deren Reden ebenso gut in jeder judenfeindlichen Volks-! Versammlung gehalten werden konnten. Die Verteidigung j der Juden führte allein der jüdische Abgeordnete Mezei, wähj rend von mehreren Liberalen nicht minder gehässige und aus j grober Unwissenheit geflossene Aeußerungen über die Juden geschahen. Ganz anders im Oberhause. Bon dem Gesichts-! punkte ausgehend, daß diesem Nothcivilehegesetze die obliga- > torische Civilehe bald folgen werde, wozu ja auch die Hal-j tung des Abgeordnetenhauses berechtigte, ließen sich die Redner j weit weniger über den vorliegenden Entwurf als über die obligatorische Civilehe für und gegen aus. In langen Reden! setzten namentlich die Kirchenfürsten auseinander, daß die! Familie die Grundlage der menschlichen und der staatlichen! Gesellschaft sei, daß aber die Familie durch die obligatorische Civilehe völlig untergraben, entsittlicht und irreligiös werde. Die Ehe zwischen Juden und Christen werde von beiden Religionsgenoffenschaften perhorrescirt und die durch sie in Aussicht genommene Amalgamirung beider werde hierdurch und überhaupt nicht erreicht werden. Das Gegentheil von allem diesem behaupteten die Vertheidiger des Gesetzes. Sämmtliche Redner gedachten dabei der Juden nur beiläusig und durchaus in besserem Sinne. Eine einzige Ausnahme machte ein Graf Andraanßky, ein ganz unbekannter Mensch, dessen Namen die Zeitungen nicht einmal richtig anzugeben wußten; seine Rede war kurz aber sehr giftig und fand nicht den geringsten Anklang, sondern wurde mit Stillschweigen übergangen. So kann man nicht verkennen, daß die Verhandlungen des Oberhauses einen viel gediegeneren und selbst wissenschaftlicheren Charakter trugen, als die des Abgeordnetenhauses. Die Gegner des Entwurfs haben hier bekanntlich die Mehrheit, doch nur knapp, 109 gegen 103. Den Reigen der Redner eröffnete der Cardinal - Fürst- Primas Simor im oben skizzirten Sinne. Nach einer langen Auseinandersetzung über die Bedeutung und Heiligkeit der Che, über die er allein der Kirche ^das Recht zuschreibt, spricht er dem Entwürfe jede Wirksamkeit hinsichtlich der Verschmelzung der Juden und Christen ab; die christliche Gesellschaft würde zerfallen, die Juden aber „bei ihrem zähen Festhalten an ihrer Religion in ihrem Zustande aufrecht bleiben und die in solcher Weise zerfallene, nicht mehr christliche Gesellschaft wird entweder eine Sclavin oder eine Verfolgerin der anderen sein." Mit solchen hohlen Phrasen kann man schwerlich die Vertheidiger des Gesetzes überzeugen. „Verfolgerin" der anderen war doch bereits die christliche Gesellschaft lange Zeit hindurch. Der Fürstprimas will den jetzigen Zustand erhalten haben, da ja doch die reichen Juden sich taufen lassen. Ihm entgegnete der 81jährige Kronhüter Baron Nikolaus Bay (Protestant) und tritt ebenso warm wie in gemäßigter Form für das Gesetz ein. Er erinnert das Oberhaus, daß es sich zugleich um seine Existenz handele, denn in einem dauernden Kampfe mit dem Abgeordnetenhause würde es nicht bestehen bleiben. Ihm folgte Cardinal Erzbischof Haynald, der sich vorzugsweise darauf beruft, daß „alle dabei interessirten Religionsgenossenschaften, so lange sie ihren positiven Glaubensgrundsätzen treubleiben", gegen den Gesetzentwurf seien, gegen den er daher nicht blos im Namen der Katholiken, sondern auch der Protestanten und Juden das Wort rede. Der Gesetzentwurf untergrabe die Religiosität und die Erziehung der Kinder. In Norddeutschland erhöben sich zahlreiche Stimmen für die Wieder - aufhebung der Civilehe. Baron Rosner schreibt dem Staate ebenso viel Recht betreffs der Eheschließung zu, wie der Kirche; er sieht in dem bisherigen Zustande immer noch eine Unterdrückung der Juden, der doch die ungarische Gesetzgebung ein Ende bereiten wollte. Es könne von Rechtsgleichheit nicht gesprochen werden, wo die Verehelichung nicht gestattet ist. Jetzt kam der Bischof Schlauch an die Reihe, der gelehrteste und philosophisch gebildetste ungarische katholische Geistliche, der eine wahrhafte Beredtsamkeit mit tüchtiger Gelehrsamkeit verband. Was seine Collegen vorgebracht hatten, sucht er durch philosophische und historische Argumente zu bekräftigen. Jndeß gerade deshalb entgeht er sehr auffälligen Widersprüchen nicht. So spricht er die Ueberzeugung aus, daß die Civilehe niemals im Volke Wurzel fassen werde, und doch bekämpft er mit allen möglichen Waffen selbst die Civilehe in einem Nothfalle. Er findet in dem Gesetze einen weiteren Schritt zur „absoluten Gewalt des Staates unter der Devise des Fortschritts, des Liberalismus, der Rechtsgleichheit." Diese Omnipotenz sei aber nichts anderes als ein Schritt zum Despotismus. Er versichert, daß er „sicherlich der Letzte wäre, der den israelitischen Mitbürgern die Rechtsgleichheit verweigern wollte; aber in den Mischehen liege ein ftemdartiges Element, welches wenigstens unter religiösen Menschen die volle Harmonie leicht gefährde." Die Rede machte einen solchen Eindruck, daß der Präsident die Sitzung für zehn Minuten suspendirte. Aus der weiteren Debatte sind noch hervorzuheben die Reden des Grafen Keglerich, des Grafen Julius Andrassy und des Ministerpräsidenten Tißa. Der Erstere bestreitet die Ansicht der Vorredner, daß dieses Gesetz die obligatorische Civilehe nach sich ziehen werde. Seit langer Zeit werde Religiosität und Sittlichkeit mit Kirche verwechselt und man versuche stets die Begriffe jener in den Begriff der Kirche aufgehen zu lassen. In dem Gesetze „prätendire aber der Staat nicht, daß nur er binde und löse, sondern daß auch er binde und löse, daß er eintrete, wo die Kirche nicht eintritt, und daß der Staat Herr sei im eigenen Hause." Der Redner widerlegt alle Befürchtungen, die man aus der vorgeschützten revolutionären Tendenz des Gesetzes zu ziehen sich bemühe. Er findet einen schreienden Widerspruch darin, dem Juden