Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1884)
- Date
- 1884-01-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3227501-3227503--41385-3309853- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
4 verbundenen Verwendung des religiösen Liedes losgelöst und völlig selbstständig ausgebildet, so daß sie mit jenem nichts gemein hatte, als die täglichen Zeiten des Gottesdienstes. Welcher Zeit nun der Ursprung der Synagoge definitiv an. gehört, läßt sich mit Genauigkeit nicht mehr bestimmen. Eine gewisie Grenzlinie wird uns dadurch gezogen, daß die Chronik und die Bücher Esra und Nehemia von der Existenz der Synagoge ebenso wenig wie von der der „Großen Versammlung" etwas wissen. Dadurch gewinnt aber die traditionelle Ansicht, daß diese „Große Versammlung" die Institution begründet hat, an Wahrscheinlichkeit. Auf dieselbe wird auch die Abfafiung und Anordnung der ältesten Gebetstücke zurückgeführt (Berach. 33, 1.). Dahin gehört die Thephillah (gewöhnlich Schemone Esra genannt) und das Schema. Ohne uns hier in eine weitere kritische Untersuchung einzulassen, stellt es sich doch als sicher heraus, daß die drei ersten und drei letzten Stücke der ersteren, welche auch die festen Bestandtheile der am Sabbath und an Festtagen üblichen Thephillas bilden, zu den ältesten Bestandtheilen derselben gehören. Sie enthalten nichts was der Zeit des zweiten Tempels widerspräche und bringen die Nationalgedanken jener Epoche in Verbindung mit den Wünschen und Hoffnungen des Individuums auf die einfachste, unmittelbarste Weise zum Ausdruck. In späteren Epochen kamen dann die übrigen Stücke zwischen jene zur Einschaltung und erfuhren mehrfache Veränderungen. Ebenso alt ist das recitirende Schema (5. Mos. 6, 4—9. 11, 13—21. und 4. Mos. 15, 37—41.). Dieses Schema wurde nun schon frühzeitig von drei Stücken begleitet, die jedoch ursprünglich von kleinerem Umfange waren und später mit Zusätzen versehen wurden. Aus diesen Grundtypen bildete sich im Laufe der Jahrhunderte das umfangreiche jüdische Gebetbuch einschließlich der mittelalterlichen Festgebete (Piutim) aus. Wir haben es schon öfter hervorgehoben und ausgeführt, daß wie die im Orient und Occident ausgedehnte Colonisation der Juden seit dem dritten Jahrhundert vor der gewöhnlichen Zeittechnung, so die Jnstituirung der Synagoge neben dem Tempel, des selbstständigen Gebetcultus neben dem Opfercultus ein wahrhaft providenttelles Werk für Judenthum und Juden gewesen sei. In die weiteste Ferne nahmen die letzteren die Institution der Synagoge mit, und besaßen in ihr auf jedem neuen Wohnplatze einen Mittelpunkt des religiösen und des Gemeindelebens. Die Bedingungen zu einer solchen waren die möglich leichtesten: jeder Raum war dazu tauglich und eine Thorarolle und zehn anwesende Männer genügten, um das „Mikdasch meat" herzusteüen. War somit für die religiösen Bedürfniffe der kleinsten wie der größten, der nah- oder ferngelegenen Colonie gesorgt, so vermochte der Fall des Tempels und das Aufhören des Opfercultus dem Bestände der Religion keine Erschütterung beizubringen. Denn die Lehre und das Gesetzesstudium war in dem bald wieder errichteten Synedrium und der Gottesdienst in den Synagogen gerettet und in seinem ganzen Lebenskern erhalten. Kam es doch bald so weit, daß das Gebet nicht blos als Ersatz der Opfer, sondern für höher stehend erklärt wurde, wenn es mit Andacht verrichtet werde. Wir glauben hiermit unsere Aufgabe gelöst und erwiesen zu haben, daß der selbstständige Gebetcultus eine Schöpfung des jüdischen Geistes war, und daß auch diese Institution eine Entlehnung vom Judenthume seitens der beiden Töchterreligionen ist. Wir brauchen hier nicht weiter auszuführen, wie die ganze Anlage des synagogalen Gottesdienstes und besonders das religiöse Lied diesen beiden Religionen zum Muster diente und ihnen nicht blos den Gedankeninhalt, sondern auch den wörtlichen Ausdruck dargeboten?) Das ungarische Oberhaus und das Ehegesetz zwischen Juden und Christen. ii. Die Verhandlungen des Oberhauses über dieses Nothcivilgesetz unterscheiden sich wesentlich von denen des Abgeordnetenhauses. Während bei der Abstimmnng im letzteren die große Mehrheit für den Gesetzentwurf vottrte, wußte man im Voraus, daß derselbe vor dem Oberhause einen schweren Stand haben werde. Es bestättgte sich dies schon durch die ungewöhnliche Zuströmung der Magnaten zum Sitzungssaale. Wie noch niemals geschehen, gaben 212 ihre Stimmen ab, also ungefähr ein Viertel aller für das Oberhaus Berechttgten. Im Abgeordnetenhause nun trat die Mehrheit für die obligatorische Eivilehe ein und nahm schließlich auch eine dahin zielende Resolution an. Die Gegner des Gesetzes, ungefähr zwanzig, nahmen deshalb ihre Zuflucht dahin, daß sie auf die Juden losschimpften. Hierzu gehörten nicht blos die fünf antisemitischen Abgeordneten, sondern auch die vier katholischen Geistlichen, die das Wort ergriffen 1) Es ist längst auch von christlichen Gelehrten anerkannt, daß das Matth. 6, 9. empfohlene Gebet „Bater unser" aus jüdischen Gebetformeln zusammengesetzt ist, also zwar in der Zusammensetzung dieser, nicht aber in seinen einzelnen Bestandtheilen originell ist. Dies hat jüngst Wünsche in seiner Schrift „Neue Betträge zur Erläuterung der Evangelien aus Talmud und Midrasch" Göttingen, 1878 > S. 83—89 wieder nachgewiesen. Als Resume sagt er: „Das Barerunser ist in dem sogenannten Kaddischgebet (e^~p), in dem ■pn des Neujahrs - und Bersöhnungstages, in dem -p^o 173 D^iyn derselben Tage, endlich in noch anderen, der Ueberlieferung nach von den Männern der großen Synagoge, in Wahrhett aber doch sehr alten Gebeten des Machsor und Siddur enthalten." Es genügt dies, um darzuthun, daß in dem „Vaterunser" kein neuer Gedanke enthalten ist, der nicht schon in älteren jüdischen Gebeten seinen Ausdruck gefunden hatte. Uebrigens waren solche Zusammenziehungen zu kleineren Gebeten aus den bestehenden größeren auch bei den jüdischen Weisen nichts Ungewöhnliches, z. B. Berach 28, 2. 29, 1.