Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 47 (1883)
- Issue
- Heft 52 (25.12.1883)
- Date
- 1883-12-25
- Page
- Seite 848 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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848 Gemeinden und ihrer Institute gefährdet würde; noch dazu, da der Etat für den israelitischen Cultus so knapp bemeffen ist, daß schon ein einzelner Abstrich große Verlegenheiten herbeizuführen vermöge. Wir haben jedoch nicht gesehen, daß die französischen jüdischen Journale diese unsere Mahnung auch ihrerseits ausgesprochen hätten, wie es doch zur rechten Zeit einige Wirkung gehabt hätte. Jetzt mit einem Male kommen sie dahinter. Die Deputirtenkammer hat das. Budget siür das israelitische Seminar in Paris um 10,000 Francs für das nächste Jahr vermindert, d. h. von 31,000 aus 21,000 Francs, und binnen drei Jahren soll dieser ganze Zuschuß aufhören. Hiermit wäre die Existenz des Seminars vollständig bedroht und das „Univ. isr." erhebt/ darüber seine Klage. Wenn es auf den Widerspruch hinkweist, daß so der Staat die jüdischen Geistlichen besolden,' aber die Vorbereitung zu diesen Aemtern beseitigen werde —- so will das für die französischen Radikalen nichts verschlagen, außer daß sie sagen: „Nun gut, so wollen wir den Aufwand für diese Geistlichen auch aufheben. Jndeß, warum den Muth verlieren? Die Juden in Deutschland haben drei Rabbinerseminare und fünf oder sechs Lehrerseminare aus eigenen Mitteln gegründet und erhalten sie aus eigenen Mitteln. Und dies neben den drückenden Cultussteuern, da bekanntlich die jüdischen Gemeinden in Deutschland nicht einen Heller aus Staats- oder städtischen Mitteln erhalten. Und dies hindert nicht, daß in allen Gemeinden noch mehrere wohlthätige Vereine aus freiwilligen Gaben bestehen, die bisweilen mit sehr beträchtlichen Fonds versehen sind. Mustergültig hierfür sind die Gemeinden von Berlin und von Wien. Werden also durch den Verlust der Staats- und Communal- Subventionen die französischen Juden in die Nothwendigkeit versetzt, für ihre Cultuskosten selbst zu sorgen, so bin ich überzeugt, daß dies schließlich auch vollbracht wird und die jetzt eingetrelene allmähliche Abminderung, wie z. B. auch die Streichung der Wohnungszuschüffe für die jüdischen Cultusbeamten, bietet den besten Weg dazu, sich auch allmählich den Weg zum Ersätze jener Subventionen zu bereiten. Möchte diese Zwischenperiode hierzu von den berufenen Organen nicht vernachlässigt werden! —. Man wird sich erinnern, daß der junge Lövy aus Bayonne zu einer Strafe von 25 Francs von dem dortigen Gerichtshöfe verurtheilt worden, weil er bei dem Vorüber, ziehen der Frohnleichnamsprozession den Kopf nicht entblößt hatte. Dieses Urtheil hatte eine prinzipielle Bedeutung. Der Appellhof von Pau hat nun dieses Urtheil aufgehoben, indem er erklärte, daß jeder Bürger das Recht habe, vor einer Prozession den Kopf bedeckt zu halten. Levy wurde nur zu einem Frank Strafe verurtheilt, weil er die Provokationen eines gewisien Giraud mit einem Faustschlage beantwortet hatte. Großbritannien. London, 8.. Dez. In einer Zuschrift an den „Daily Telegraph" stellt Alderman Jsaacs die von dem Hofprediger Stöcker im Laufe seines jüngst in Berlin gehaltenen Borträges über seine Erfahrungen in London gemachte Behauptung, daß er sich während der Vorgänge in der Memorial- .Hall durch lautes Schreien bemerkbar gemacht und Herrn Stöcker einen Bluthund genannt habe, entschieden in Abrede. „Ich habe", schreibt er, „Herrn Stöcker niemals gesehen uud wünsche, ihn niemals zu sehen; ich habe keinem seiner .Meetings beigewohnt und wünschte auch niemals denselben 'beizuwohnen. Ich kann nur bedauern, daß ein Herr', der .die Stellung eines Hofpredigers bekleidet, um seines eigenen -Rufes wegen nicht ein wenig genauer in Betreff von Behauptungen und Beschuldigungen ist, die so leicht widerlegt werden können. Ich hatte mit dem Fiasco, welches, wie der Hofprediger selber einräumt, das Ergebniß seines Londoner Kreuzzüges war, nichts weiter zu thun, als daß ich an den Lordmayor schrieb und Abschriften des Briefwechsels an die Preffe sandte. Der Preffe und dem Vorgehen meines sehr ehrenwerthen Freundes, des Lordmayors, ist das vorerwähnte Fiasco zuzuschreiben, für welches dieselben nicht nur die Dankbarkeit der Juden in der ganzen Welt, sondern die Billigung eines jeden rechtlich denkenden Mannes geerntet haben." — Der Herr Hofprediger Stöcker ist nachgerade an solche Vorwürfe gewöhnt und scheint sich aus derartigen Nachweisen nicht viel zu machen. Jedermann hat seine aparte Moral, so auch Herr Stöcker! Rußland. Petersburg, 9. Dez. Die Sitzungen der Kommission, welche sich mit einer der wichtigsten Fragen der inneren Politik, nämlich mit der Judenfrage beschäftigen soll, haben endlich ihren Anfang genommen. Nach den Gerüchten, welche über die erste Berathung im Umlauf sind, darf man die Erwartung auf eine rationelle Lösung dieser Frage nicht Hochspannen. Wie die „Nowosti", ein über administrative Vorgänge in der Regel recht gut unterrichtetes Blatt, mittheilt, umfaßt das Programm der Kommission die folgenden Punkte, und zwar sollen dieselben nach der ziffernmäßigen! Reihenfolge der Berathung unterliegen: 1) Maßregeln über j bie Unterdrückung des Schmugglerwesens; 2) die bisher begehende allgemeine Haftpflicht der jüdischen Gemeinden da-!für, daß die der Kopfzahl der Einwohner entsprechende An-! zahl von Rekruten gestellt wird; 3) die Frage, ob die be-! stehenden Beschränkungen bezüglich des Handels mit geistigen Getränken fortbestehen sollen; 4) die Frage, ob den Juden!das Recht der Freizügigkeit im ganzen Umfange des Reiches l verliehen werden soll. Mit Recht sagt das Blatt, daß die