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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-12-25 · Heft 52 (25.12.1883) · p. Seite 847

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 52 (25.12.1883)
Date
1883-12-25
Page
Seite 847 (sequence 11)
Language
German
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847 Norm des § 98, lit. b) des St.-G-, welcher eben alle zeitlichen Hebel, welche einen Menschen bezüglich seiner Person treffen können, umfaßt. Mit Rücksicht darauf, . daß in den in Rede stehenden Artikeln ausdrücklich auf den Willen der sogar dem Namen nach aufgezählten Rabbinen hingewiesen und die erwähnten Drohungen als von denselben herrührend dargestellt werden, ferner mit Rücksicht auf die Autorität der Rabbinen, welche dieselben unter den Israeliten, namentlich bei der ungebildeten, fanatifirten Menge genießen, muß den erwähnten Drohungen eben jene Bedeutung beigemeffen werden, welche zum Thatbestande des Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit gesetzlich erfordert wird. Der Thatbestand dieses Verbrechens ist umso mehr vorhanden, als die inkriminirtcn Artikel ihrem Inhalte nach einem Bannflüche gleichgestellt werden müssen, und namentlich in dem mit den Worten: „mit Gottes Hilfe..." beginnenden Artikel ausdrücklich angeführt wird, daß die Rabbinen „alle wie Einer," einen großen furchtbaren Bannfluch" ausgesprochen haben über Jeden, der bei den Wahlen zuwider dem eingangserwähnten Verbote seine Stimme abgeben würde. Erfahrungsgemäß unterliegt es keinem Zweifel, daß ein von einem Bannfluch betroffener Israelit von seinen Glaubensgenossen gemieden, von allem Verkehr ausgeschlossen, mißhandelt wird, ja auch ein großes Ungemach erleiden muß, manchmal selbst seines Lebens nicht sicher ist, sonach den im § 98 St.-G. erwähnten Verletzungen an Körper, Ehre und Vermögen in hohem Maße ausgesetzt ist. Wird nun ferner erwogen, daß bereits nach der zufolge des Einspruchs des Samuel Riß wider die Beschlagnahme der obenerwähnten Zeitung durchgeführten Verhandlung mit dem Erkenntnisse des Lemberger Landgerichts und dem dasselbe bestätigenden Erkenntnisse des Oberlandesgerichts der Thatbestand des im § 98 Lit b) St.-G. vorgesehenen Verbrechens in den obbesprochenen'Artikeln anerkannt wurde, — wird schließlich erwogen, daß Samuel Riß eingesteht, daß ihm der Inhalt dieser Artikel genau bekannt war und daß er dieselben der Drucklegung übergab und weiter verbreitete, so stellt sich die obige Anklage in Gemäßheit der §8? und 10 St.-G. als gerechtfertigt dar. Die Geschworneu haben die Hauptfrage auf Verbrechen der öffentlichen Gewaltthätigkeit mit 11 Stimmen gegen 1 Stimme verneint, die Eventualfrage auf „Aufreizung gegen einzelne Klassen rc." mit 10 gegen 2 Stimmen bejaht. Der Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten Riß zu einmonatlichem strengen Arrest. Belgien. Brüssel, 11. Dez. (Privatmitth.) In einem Ihrer jüngsten Leitartikel weisen Sie geschichtlich nach, daß je schwerer der Kampf ist, den eine positive Religion zu bestehen hat, desto mehr die Widerstandskraft derselben wächst. Wir haben hierfür in Belgien einen recht schlagenden Beweis. Wenn die radikal-antiklerikale Partei auch eine kleine Mehrheit im Parlament, also auch unter den Wählern hat — in Belgien sind die Wahlen noch an einen Census gebunden — wenn demnach die Staatsregierung und die Richtung der Gesetzgebung in den Händen der Liberalen liegt: so hat doch hierdurch die Opposition des katholischen Klerus und seiner Anhänger ihre Widerstandskraft in einem außergewöhnlichen Maße bewährt. Nur eine Thatsache will ich anführen, die ich aus zuverlässiger Quelle gezogen und die bis jetzt unbekannt geblieben. Bekanntlich hat die katholische Partei seit dem Erlaß des Bolksschulgesetzes mit großen Anstrengungen sich bemüht, sogenannte „freie Volksschulen", d. h. katholische Schulen den Staatsschulen gegenüber zu gründen. Dazu gehört Geld, viel Geld, denn zahlreiche Schulgebäude zu errichten, mit allen Requisiten zu versehen, Lehrer und Lehrerinnen zu besolden. das erfordert einen großen Aufwand von Mitteln. Nun, die katholische Partei hat in den letzten drei Jahren zu diesem Zwecke 76 Millionen Francs zusammengebracht und verwendet! Eine solche Opferwilligkeit und eine solche Thatkraft ist gewiß anerkennenswerth. Wie leicht hingegen haben es die Liberalen, die aus dem Staatssäckel schöpfen. Diese Thatsache blieb selbst nicht ohne Einfluß auf die finanzielle Geschäftswelt. Denn da diese verhältnißmäßig kolossale Summe weniger aus den Kapitalien, als aus den Ueberschüssen und Interessen der Kapitalisten und Industriellen geflossen, wurde sie nicht wie sonst auf neue Kapitalanlagen verwendet. Es giebt, namentlich in Norddeutschland, Schriftsteller und Publicisten, die gern von der Auflösung und Zersetzung der positiven Religionen sprechen. Aber die jüngsten Zeiten haben durch unleugbare Fakten erwiesen, daß dies selbst unter den zersetzenden Momenten unserer Zeit durchaus nicht der Fall ist, und zu diesen Fakten gehört wohl auch die oben angeführte Thatsache. Frankreich. Paris, 12. Dez. (Privatmitth.) Es ist in diesem Blatte in den letzten Jahren wiederholt darauf aufmerksam gemacht worden, daß die jetzt herrschende Partei in Frankreich die Tendenz nach Abschaffung des Cultusetats hat, daß, wenn sie dieses Ziel nicht auf einmal erreichen kann, durch allmähliche Verminderung jener ihren Absichten zu entsprechen suchen werde, daß deshalb unsere Glaubensgenossen in Frankreich sich auf diese Eventualitäten vorbereiten und die Mittel ausfindig machen müßren, um den Wegfall jener Staatssubventionen ertragen zu können, ohne daß der Bestand der 52*

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