Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 47 (1883)
- Issue
- Heft 51 (18.12.1883)
- Date
- 1883-12-18
- Page
- Seite 832 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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832 Zweck übergeben werden. Bis jetzt werden die Seminaristen in einem Hause an der Thieboldgasse unterrichtet. Die hiesige streng-orthodoxe, 50 Mitglieder zählende israelitische Gemeinde hat die Mittel für das Seminar und das Bethaus unter Mithülfe reicher Glaubensgenossen iin In- und Auslande beschafft; dieselben belaufen sich auf 65,000 Mark für das Grundstück und 150,000 Mark für die Bauten. (Thuet desgleichen für das Seminar zu Münster!) Munster, 6. Dezember. (Privatmitth.) In der Augelegenheit der Errichtung eines Seminargebäudes für die Marks Haindorf'sche Stiftung ist außer dem eigentlichen unabweisbaren Bedürfniß nach angemeffenen und gesunden Räumlichkeiten für den Unterricht und die Zöglinge nicht genug zu betonen, daß die Staatsregierung die Weiterbcwilligung ihres jährlichen Zuschußes von 6000 Mark von der Herstellung jenes Gebäudes abhängig gemacht hat und doch könnte die Lehranstalt ohne diesen Zuschuß nicht fortexistiren. Mit Vergnügen constatiren wir daher, daß eine ganze Reihe edel denkender Menschen bereits namhafte Summen gespendet haben. Der Rittergutsbesitzer I. Lob hat 15,000 Mark gespendet; je 1000 Mk. gaben Elias Meyer aus Aachen (jetzt in Berlin), Moritz Meyer in Aachen, Samuel Rothschild in Berlin und Wittwe Julius Harff in Köln; Alexander Cohn in Münster 600 Mk.; je 500 Mk. der selige I. Nachod in Leipzig, der sei. H. Jtzig in Münster, Jakob Lippmann in Aachen, der sel. Cäsar Wollheim in Berlin. 300 Mk.: Wilhelm Hertz und L. Rothschild in Köln, A. Löwenstein, A. Jakobssohn, F. Feibes in Münster, I. Herzfeld Söhne in Düffeldorf, Gebr. Bernstein in Elberfeld, Gebr. Jsaac Weiger in Aachen, Joseph Meyer in Münster; 250 Mk. bewilligte M. Ruthenburg in Düffeldorf und je 200 Mark N. Schwerin in Berlin und S. H. Goldschmidt in Paris. Außerdem liefen fünf Spenden zu je 150 Mk. und 19 zu je 100 Mk. Hierauf folgen die Gaben bis zu 10 Mk. herab. Diese Gaben zeugen von der wohlbegründeten Theilnahme, welche die seit 60 Jahren so wohlthätig wirkende Lehranstalt in den edeldenkenden Glaubensgenossen gefunden und hoffen wir deshalb, daß den gegebenen Beispielen baldige Nachfolge geleistet wird, um die noch fehlende Summe von ca. 30,000 Mark herbeizuschaffen. Munster, 10. Dezember. (Privatmitth.) Heute kam die Prvceßsache contra Johannes Hoffmann, Redakteur des ^Westfälischen Merkur", zur Verhandlung. (Der Gegenstand ist früher in diesem Blatte mitgetheilt worden.) Als Gutachter waren einerseits der Seminarlehrer A. Treu und andererseits der Privatdocent an der Akademie in Münster, Herr vr. Ecker, geladen. — Nach den gewöhnlichen Formalitäten sollte der erste Gutachter sich darüber aussprechen, ob der Schulchan Aruch allgemein als Gesetzbuch gelte. Der Gutachter wies nach, daß trotz der literaturhistorischen Bedeutung, der herrlichen Sentenzen, Dichtungen rc. der Talmud und Schulchan Aruch nicht als allgemeines Rcligionsbuch betrachtet werden könnten, daß vieles in denselben für unsere Zeit veraltet sei und nicht befolgt werden könne. In Betreff der Anklagen dieser Schriften wies der Gutachter auf päpstliche Zeugnisse, Reuchlin contra Pfefferkorn — das Gutachten in dem Processe Lassista (Schriften des Instituts zur Förderung der israelitischen Literatur 1859) hin. Derselbe suchte zu beweisen, daß Akum sich nicht auf Christen beziehe, und zwar aus dem Talmud, dem Schulchan Aruch und den Stellen im Judenspiegel, die er auch als an vielen Unrichtigkeiten leidend hinstellte und betonte schließlich den oft vorkommenden Satz: „Dina demalchusse dina.“ Herr vr. Ecker suchte diese Ausführungen zu entkräften und legte eine Broschüre von einem Herrn Rabbiner (?) Ellenberger aus Pest vor, welche seine Gegenansicht in Betreff des Schulchan Aruch stützen sollte. Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch den Staatsanwalt I., Herrn Gravert, citirte das Schreiben eines Rabbinercollegiums, worin in Betreff des Schulchan Aruch die Ansicht des Gutachters Treu bestätigt sei, aber der Gerichtshof sprach sich nach längerer Berathung gegen die Vorlesung des Gutachtens der Herren Rabbiner sowie die weitere Begutachtung durch die Herren Professoren vr. Delitzsch und Wünsche aus. Nach längerem, für die Juden warm eintretenden Plaidoyer beantragte der Herr Staatsanwalt 14 Tage Gefängniß. Mit Rücksicht, daß „Der Judenspiegel" trotz seiner großen Verbreitung doch noch von keinem Juden oder Staatsanwalte unter Anklage gestellt sei, der Herr Redakteur in der Annahme der Richtigkeit der Sätze dieselben aus dem Büchlein abgedruckt habe und in seinen Zusätzen der § 130 des Strafgesetzbuches keine Anwendung finde, wurde Herr Hoffmann frei gesprochen. (Wird gegen dieses Urtheil appellirt werden?) Oesterreich-Ungarn. Wien, den 4. Dezember. (Privat-Mitth.) Der Reichstag ist heute wieder zusammengetreten. In der ersten Sitzung des Herrenhauses gedachte der Präsident Graf Trautmannsdorf in höchst anerkennender Weise der besonders eifrigen und ersprießlichen Thätigkeit, welche das verstorbene Mitglied Freiherr von Winterstein im Hause und vorzugsweise in den Kommissionen desselben entwickelt hat. In der ersten Sitzung des Abgeordnetenhauses meldet der Präsident eine Zuschrift des Landgerichts an, in welchem dasselbe um die Zustimmung zur gerichtlichen Verfolgung des neu eingetretenen Abgeordneten Bloch wegen Ehrenbeleidigung nach. Pest, 7. Dezbr. (Privatmitth.) Sie haben es wiederholt ausgesprochen, daß wir an dem Ehegesetze zwischen Juden und Christen, das dem ungarischen Reichsrathe vorliegt, insofern Interesse haben, als im Abgeordnetenhause allseitig j erklärt wurde, man sehe dieses Gesetz als eine Berurtheilung